Rechtsprechung
VG Trier, 25.11.2009 - 5 K 394/09.TR |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Bereitstellung zusätzlichen Löschwassers auf den Grundstücken eines Jugendhilfezentrums; Anspruch auf Ausbau von Wasserversorgungsanlagen aus § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) oder § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein einklagbarer Anspruch auf Herstellung einer bestimmten Löschwasserversorgung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Löschwasserversorgung
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Löschwasserversorgung
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Kein einklagbarer Anspruch auf Herstellung einer bestimmten Löschwasserversorgung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf bestimmte Löschwasserversorgung besteht nicht - Zweckverband zur Gewährleistung einer Löschwasserversorgung im Außenbereich nicht verpflichtet
Verfahrensgang
- VG Trier, 25.11.2009 - 5 K 394/09.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
- BVerwG, 15.09.2011 - 9 B 11.11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86
Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke
Auszug aus VG Trier, 25.11.2009 - 5 K 394/09
Indessen verhalten sich die § 123 ff. BauGB nicht zum Erschlossensein von Grundstücken auf Dauer; ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf die erstmalige Erschließung (BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4/86 -, NVwZ 1988, 355).
- VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner …
Ein Anspruch des Einzelnen auf Schaffung zusätzlicher Anlagen bei - unterstellter - fehlender Aufgabenwahrnehmung besteht indessen nicht (s. auch VG Trier, Urteil vom 25. November 2009 - 5 K 394/09.TR -).