Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 29.04.2010 - 5 K 4083/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Baulast, Löschung, subjektiv-öffentliches Recht, Klagebefugnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BauO NRW § 83
Baulast, Löschung, subjektiv-öffentliches Recht, Klagebefugnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingetragene Baulast als subjektiv-öffentliches Recht des von der Baulast Begünstigten und hieraus resultierende Abwehrmöglichkeit (Klagebefugnis) gegen die Löschung des Rechts aus dem Baulastverzeichnis; Sicherung der Erschließung eines geteilten Grundstücks als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2010 - 5 K 6396/08
Rücknahme einer Teilungsgenehmigung; Rücknahme eines rechtswidrigen …
Deshalb haben der Rechtsvorgänger der Klägerin und die Miteigentümer am 4. August 2008 Klage gegen die Löschung der Baulast erhoben (5 K 4083/08); bereits zuvor hatten sie um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahrens 5 K 2339/06, 5 K 2340/06, 5 K 4390/08, 5 K 4083/08, 5 L 760/08, 5 L 1521/08 sowie der vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Auf die von ihm vorgenommene Löschung der Baulast als nachträglich eingetretene Tatsache kann sich der Beklagte in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht berufen, weil diese Löschung ihrerseits rechtswidrig ist, wie die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 5 K 4083/08 festgestellt hat.
- VG Schwerin, 05.06.2019 - 2 B 33/19
Verzicht auf eine Baulast
Die eingetragene Baulast vermittelt nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2014 - 2 A 1836/12 - amtl. Umdruck S. 10, offengelassen noch im Urteil vom 13. November 2013 - 2 A 1835/10 - amtl. Umdruck S. 8 f.) dem von der Baulast Begünstigten ein subjektiv-öffentliches Recht, aus dem er sich gegen die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis wehren kann (die Antrags- bzw. Klagebefugnis bejahend z.B. auch VG Berlin…, Urteil vom 23. April 2019 - 19 K 304.16 - juris Rn. 32; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.04.2010 - 5 K 4083/08 -, juris, VG Magdeburg, Urteil vom 20.05.2009 - 4 A 148/07 - juris; demgegenüber im Ansatz anders: VG Mainz…, Urteil vom 8. März 2017 - VG 3 K 617/16.MZ - juris Rn. 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - juris).So führt z. B. die Eintragung einer ausreichend bemessenen Abstandflächenbaulast oder einer Erschließungsbaulast zu einem subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch des Begünstigten auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die übrigen baurechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt sind; ohne die jeweilige Baulast hätte das jeweilige Bauvorhaben nicht zugelassen werden können (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010 - 5 K 4083/08 - juris) oder könnte ein künftiges Bauvorhaben nicht zugelassen werden.
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2010 - 5 K 4390/08
Teilungsgenehmigung
Die gegen die Löschung der Baulast gerichtete Klage der Beigeladenen ist Gegenstand des Verfahrens 5 K 4083/08.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahrens 5 K 2339/06, 5 K 2340/06, 5 K 4083/08, 5 K 6396/08, 5 L 760/08, 5 L 1521/08 sowie der vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 21.10.2015 - 10 K 2867/14
Abstandflächenbaulast; Verzicht; Löschung; Baugrenze; Hausgruppe; Klagebefugnis
vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 17. November 1986 - 7 A 2169/85 -, BRS 47 Nr. 149 und vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 -, juris und Beschluss vom 18. März 2011 - 2 A 157/10 -, juris; a.A.: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010 - 5 K 4083/08 -, juris - unter Berufung auf das Niedersächsische OVG, Urteil vom 2. Juli 1991 - 6 L 132/89 -, juris. - VG Gelsenkirchen, 16.12.2015 - 5 K 2022/14
Baulast; Löschung
vgl. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010 - 5 K 4083/08 -, Juris-Dokument, Rnrn. - VG Köln, 03.07.2020 - 23 K 6765/18 Es ist streitig, inwieweit eine eingetragene Baulast dem Begünstigten ein subjektiv -öffentliches Recht vermittelt, aus dem er sich gegen die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis wehren kann, zugunsten eines subjektiv öffentlichen Rechts: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2. Juli 1991 - 6 L 132/89 -, juris, VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. April 2010, - 5 K 4083/08 -, juris, OVG NRW Beschluss vom 19. November 2008 - 10 B 1575/08 -, nachgehend zu VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25. September 2008 - 5 L 760/08 - (L-Verfahren zu VG Gelsenkirchen 5 K 4083/08), gegen ein subjektiv öffentliches Recht: OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 1997 - 10 A 3465/95 -, juris und vom 17. November 1986 - 7 A 2189/85 - (offengelassen für den Fall wechselseitig begünstigender Baulasten) sowie Beschluss vom 8. November 2001 - 7 B 1192/01 -, jeweils juris, VG Mainz, Urteil vom 8. März 2017 - 3 K 617/16.MZ -, juris, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juni 1992 - 4 TG 2815/91 -, juris (ebenfalls offengelassen für den Fall wechselseitiger Baulasten).