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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 411/05   

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https://dejure.org/2010,8268
FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 411/05 (https://dejure.org/2010,8268)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2010 - 5 K 411/05 (https://dejure.org/2010,8268)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 5 K 411/05 (https://dejure.org/2010,8268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gesellschafterfahrten mit gesellschaftseigenem Kfz als Fahrten zu unternehmensfremden Zwecken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1, 2 UStG; Art. 6 Abs. 2 RL 388/77/EWG
    Umsatzsteuerrechtliche und europarechtliche Bewertung von Fahrten der Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Wohnung zur Arbeitsstätte bzw. Betriebsstätte mit gesellschaftseigenen Kraftfahrzeugen

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschafterfahrten mit gesellschaftseigenem Kfz als Fahrten zu unternehmensfremden Zwecken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesellschafterfahrten mit gesellschaftseigenem Kfz als Fahrten zu unternehmensfremden Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Auto für den Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche und europarechtliche Bewertung von Fahrten der Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Wohnung zur Arbeitsstätte bzw. Betriebsstätte mit gesellschaftseigenen Kraftfahrzeugen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltliche Überlassung des Firmen-Pkw für Fahrten Wohnung-Betriebsstätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 411/05
    Dies folgt nach Auffassung des erkennenden Senates aus einer entsprechenden Anwendung des EuGH-Urteils vom 16.10.1997 (Rechtssache C-258/95 Fillibeck, UR 1998, S. 61).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände im Hinblick auf die Erfordernisse des Unternehmens es gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übernommen wird, z.B. weil die Arbeitsstätte des Arbeitnehmers weder mit privaten noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist oder es sich um eine wechselnde Arbeitsstätte handelt (EuGH-Urteil vom 16.10.1997, Rs. C-258/95 Fillibeck, UR 1998, S. 61 ff, Tz. 26 ff.).

  • BFH, 23.07.1959 - V 6/58 U

    Rechtsanwaltsgebühren als gesetzlich bemessene Gebühren im Sinne des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 411/05
    Zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (BFH-Urteil vom 23.07.1959, V 6/58 U, BStBl III 1959, S. 379).
  • BFH, 05.06.2002 - I R 81/00

    Veräußerung bei Forderungsgutschrift

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 411/05
    Die Belastung des Privatkontos des jeweiligen Gesellschafters ist einer Bezahlung und damit einem Entgelt gleichzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2002, Az. I R 81/00, BStBl II 2004, 344; Rondorf, INF 1999, S. 550, 551).
  • FG Niedersachsen, 11.11.2004 - 5 K 445/00

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei der Anschaffung eines PKW; Höhe der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 K 411/05
    Insoweit ist -entgegen der Ansicht der Klägerin- umsatzsteuerlich eine andere Wertung geboten als sie im Ertragsteuerrecht vorgenommen wird, wo derartige Fahrten nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG dem Grunde nach als Betriebsausgaben angesehen werden, deren steuerliche Abzugsfähigkeit lediglich der Höhe nach begrenzt ist (Urteil des FG Niedersachsen vom 11.11.2004, Az: 5 K 445/00, DStRE 2005, 407).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05   

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https://dejure.org/2005,44316
VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05 (https://dejure.org/2005,44316)
VG Trier, Entscheidung vom 20.07.2005 - 5 K 411/05 (https://dejure.org/2005,44316)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 5 K 411/05 (https://dejure.org/2005,44316)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen eine Baugenehmigung in unmittelbarer Nachbarschaft; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Gebot zur Rücksichtnahme ; Verletzung des Rücksichtnahmegebots auf Grund Erhöhung eines Hausdaches und Nichteinhaltung der Grenzabstände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Seine gesetzliche Ausprägung findet das Gebot der Rücksichtnahme, wenn ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach § 30 BauGB in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2553) oder nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist, in § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO, die derzeit in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, S. 132) gilt, wobei allerdings bei Anwendung des § 30 BauGB auf die Fassung der Baunutzungsverordnung abzustellen ist, die in dem Zeitpunkt Geltung besaß, als der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde (BVerwG, Urteile vom 5. August 1983 - 4 C 96.79 -, NJW 1984 S. 138 und vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, BRS 46 Nr. 13).

    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat grundsätzlich lediglich einen objektiv-rechtlichen Gehalt (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).

  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat grundsätzlich lediglich einen objektiv-rechtlichen Gehalt (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).

    Insoweit müssen die Umstände des Einzelfalles eindeutig ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen und inwieweit eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist (BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Seine gesetzliche Ausprägung findet das Gebot der Rücksichtnahme, wenn ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach § 30 BauGB in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2553) oder nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist, in § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO, die derzeit in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, S. 132) gilt, wobei allerdings bei Anwendung des § 30 BauGB auf die Fassung der Baunutzungsverordnung abzustellen ist, die in dem Zeitpunkt Geltung besaß, als der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde (BVerwG, Urteile vom 5. August 1983 - 4 C 96.79 -, NJW 1984 S. 138 und vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, BRS 46 Nr. 13).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat grundsätzlich lediglich einen objektiv-rechtlichen Gehalt (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Dabei kommt eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots insbesondere dann in Betracht, wenn sich auf Grund der Errichtung des Bauvorhabens der Gebietscharakter der Umgebung ändert (BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 C 5/87 -, NVwZ 1992 S. 977).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Ist ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen - so wie im hier vorliegenden Fall -, so ist das Gebot der Rücksichtnahme in dem in dieser Bestimmung genannten Begriff des Einfügens enthalten (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981 S. 928 und vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 -, Buchholz 406.19 Nr. 66).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Ist ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen - so wie im hier vorliegenden Fall -, so ist das Gebot der Rücksichtnahme in dem in dieser Bestimmung genannten Begriff des Einfügens enthalten (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981 S. 928 und vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 -, Buchholz 406.19 Nr. 66).
  • VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 405/05

    Baurechtliche Genehmigung für Stellplätze eines Bauvorhabens; Zulässigkeit von

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Die Baugenehmigung der Beklagten vom 13. April 2004, soweit sie nicht durch den Widerspruchsbescheid des Rechtsausschusses der Beklagten vom 21. März bzw. 26. April 2005 aufgehoben worden ist (vgl. zur Rechtmäßigkeit der teilweisen Aufhebung: Urteil der erkennenden Kammer vom 20. Juli 2005 - 5 K 405/05.TR -), verletzt jedenfalls keine Rechte der Klägerin.
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2005 - 5 K 411/05
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat grundsätzlich lediglich einen objektiv-rechtlichen Gehalt (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteil vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).
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