Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mietspiegel als Anhaltspunkt für die ortsübliche Miete eines an Angehörige vermieteten Einfamilienhauses - Nachweis von Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige - Abzug von im Voraus für das Folgejahr gezahltem Unterhalt im Jahr der Zahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ortsübliche Miete bei Vermietung an Angehörige
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
- BFH, 09.03.2017 - VI R 33/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1858
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 22.05.2000 - III B 97/99
Divergenz; Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
durch eine Bestätigung der unterstützten Personen möglich, sofern diese nicht im Widerspruch zu anderen Feststellungen steht (BFH, Beschluss vom 22.5.2000 - III B 97/99,.BFH/NV 2000, 1203).
- BFH, 02.12.2004 - III R 50/03
Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltszahlung in Krisengebiet (Kosovo)
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
forderungen zu stellen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 2.12.2004 - III R 50/03,.BFH/NV 2005, 1009).
- BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
Dies widerspräche dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2008 zum Aktenzeichen VIII ZR 58/08.- 2014, 545; siehe auch BGH, Urteil vom 17.9.2008 - VIII ZR 58/08, Monatsschrift des.
- FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 487/11
Unterhaltsleistung: Abzugsfähigkeit einer jährlichen Barzahlung an die Eltern in …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
12.02.2014 (5 K 487/11, juris) zutreffend entschieden, dass im Voraus gezahlter Unterhalt. - BFH, 09.08.1991 - III R 63/89
Ermäßigung der Einkommensteuer durch gelegentliche Leistungen aufgrund ihrer …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
III R 63/89, BFH/NV 1992, 101). - BFH, 22.05.1981 - VI R 140/80
Unterhaltsaufwendung - Deckung des Unterhaltsbedarfs - Lebensbedarf - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
22.5.1981 - VI R 140/80, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1981, 713; Urteil vom 9.8.1991 -. - FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
Hamburg, Urteil vom 17.12.2013 - 6 K 147/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG. - BFH, 05.09.1980 - VI R 75/80
Außergewöhnliche Belastung - Unterhalt
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
zum Aktenzeichen VI R 75/80 habe der Bundesfinanzhof - BFH - entschieden, dass kurz. - FG Düsseldorf, 10.04.2003 - 11 K 678/99
Verbilligte Vermietung; Einkunftserzielungsabsicht; Kostendeckung; Marktmiete; …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 4220/12
10.04.2003 - 11 K 678/99 E, Deutsches Steuerrecht/Eildienst - DStRE - 2003, 1153; FG.
- BFH, 22.02.2021 - IX R 7/20
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Vorrang des …
Gibt ein Mietspiegel nur Richtwerte für das Mietniveau von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an, weist das zu beurteilende vermietete Einfamilienhaus aber im Hinblick auf Größe und Ausstattung im Vergleich zu einer Mietwohnung keine Besonderheiten auf, so kann der Vergleichswert des Mietspiegels gleichwohl einen Anhaltspunkt für den Mietwert eines vergleichbaren Einfamilienhauses geben, der durch einen Zuschlag für die gesteigerte Wohnqualität beim Bewohnen eines Einfamilienhauses anzupassen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht, beginnend unter II.1.b, Rz 11 ff.; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 18.02.2016 - 5 K 4220/12, EFG 2016, 1858, m.w.N.: Zuschlag von 10 % auf den Mittelwert des einschlägigen Mietspiegelfeldes; FG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15, juris, Rz 35, rechtskräftig). - BFH, 09.03.2017 - VI R 33/16
Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Nachweis …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2016 5 K 4220/12 insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht entschieden hat, dass bei der Festsetzung der Einkommensteuer 2009 und 2010 Unterhaltsleistungen an die Mutter der Klägerin von jeweils 1.800 EUR als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage insoweit mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1858 veröffentlichten Gründen statt.
Es beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2016 5 K 4220/12 insoweit aufzuheben, als das FG den Beklagten verpflichtet habe, bei der Festsetzung der Einkommensteuer 2009 und 2010 für beide Jahre Unterhaltszahlungen an die Mutter der Klägerin in Höhe von jeweils 1.800 EUR als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen, und die Klage insoweit abzuweisen.
- FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15
Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Wohnung, die nach vorheriger Vermietung leer …
Weist das vermietete Ein- oder Zweifamilienhaus aber im Hinblick auf Größe und Ausstattung im Vergleich zu einer Mietwohnung keine Besonderheiten auf, so kann der Vergleichswert des Mietspiegels gleichwohl einen Anhaltspunkt für den Mietpreis eines vergleichbaren Ein- oder Zweifamilienhauses geben, der durch Zuschläge für die gesteigerte Wohnqualität beim Bewohnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses anzupassen ist (Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 5 K 4220/12, Entscheidungen der FG - EFG - 2016, 1858 m. w. N.; dort wurde für ein Einfamilienhaus auf einem 700 m² großen Grundstück ein Zuschlag von 10% auf den Mittelwert des einschlägigen Mietspiegelfeldes vorgenommen). - FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 10 K 10303/19
Einzelheiten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete gemäß § 21 Abs. 2 EStG
ddd) FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 5 K 4220/12, EFG 2016, 1858:.