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   VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20   

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VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20 (https://dejure.org/2020,23070)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 (https://dejure.org/2020,23070)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 K 47/20 (https://dejure.org/2020,23070)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (47)

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20
    [VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2019 - Lv 7/17 -, juris].

    Soweit sich der Kläger auch auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das vorliegend entgegen der Einschätzung des OVG des Saarlandes nicht.

    Der Tenor des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - lautet: "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf." Er betrifft damit erkennbar ein Verfahren, in dem es um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und in der Sache um ein Beweisverwertungsverbot geht.

    [VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, Leitsatz 1c].

    Den Ansatz des OVG des Saarlandes weiter betrachtend müssten die Fahrerlaubnisbehörde auch im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 8 Punkten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG ("Ergeben sich acht oder mehr Punkte gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.") und entgegen dem eindeutigen Wortlaut von § 4 Abs. 5 Satz 4 StVG ("Die nach Landesrecht zuständige Behörde ist ... an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit gebunden.") ggf. von Amts wegen ermitteln, ob mit Punkten geahndete Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Messgeräten ermittelt wurden, die den Anforderungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - nicht gerecht werden.

    Das hält die Kammer für rechtlich unzutreffend und das spricht mit Nachdruck gegen die Annahme, dass ein Verwertungsverbot von Geschwindigkeitsmessungen im Verwaltungsverfahren zu den "tragenden" Gründen des Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - gehört.

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20
    Zur Dauer der Fahrtenbuchauflage werde darauf hingewiesen, dass bei nur saisonal genutzten Fahrzeugen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, BVerwGE 152, 180 - 188] sogar eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage nicht zu beanstanden wäre.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13/14 -, BVerwGE 152, 180; ebenso Beschluss der Kammer vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 -] Daher fordert § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO weder, dass der begangene Geschwindigkeitsverstoß zu einer irgendwie gearteten konkreten Gefährdung geführt hat noch dass er im Rahmen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer sonstigen Straftat begangen wurde oder es sich um eine Flucht gehandelt hat.

    [BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, juris] Würde etwa bei einem Pkw eine Dauer von 12 Monaten in Betracht kommen, kann der Zeitraum bei einem Motorrad um 3 bis 6 Monate verlängert werden.

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20

    Fahrtenbuchauflage; Bindung saarländischer Gerichte und Behörden an

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20
    Auf die Beschwerde des Klägers hat das OVG des Saarlandes die aufschiebende Wirkung der Klage mit Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 - wiederhergestellt:.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 47/20 und 5 L 1926/19 (VG) bzw. 1 B 5/20 (OVG) und den beigezogenen Verwaltungsunterlagen, der Gegenstand der Beratung war.

    Entgegen der Einschätzung des OVG des Saarlandes im Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 - steht § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    Soweit sich der Kläger demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil diese Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, ist das nach der sich mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertieft auseinandersetzenden gefestigten Rechtsprechung der Kammer [vgl. nur Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 - sowie Beschluss vom 20.08.2020 - 5 L 569/20 -, alle juris] aus mehreren Gründen nicht einschlägig.

    [Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N.; zu Geräten des Typs ESO ES 3.0 vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris, unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15, 3 RBs 132/15 -, juris, Rn. 2, und OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2015 - OLG 21 Ss 651/15 (Z) -, juris, Rn. 6; nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen sein] Insbesondere muss gesehen werden, dass bei Messungen mit dem Gerät Vitronic PoliScan neben den Orts- und Zeitkoordinaten von erstem und letztem Messpunkt drei weitere Punkte gespeichert werden, was eine photogrammetrische Auswertung ermöglicht, sowie der Geschwindigkeitsmesswert mit Hilfe des sog. Smear-Effektes überprüft werden kann.

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris] Damit hat der Kläger mit seinem schlichten und pauschalen Verweis auf die Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zur Überzeugung der Kammer gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist.

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris].

  • OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20

    Fahrtenbuch - Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

    Die Frage der Reichweite dieser Rechtsprechung ist komplex und die eine Bindungswirkung für die saarländischen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte in Verfahren der vorliegenden Art verneinenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss und in dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24.6.2020 - 5 K 47/20 - vermögen die Sichtweise des Verwaltungsgerichts nicht überzeugend zu begründen.
  • OVG Saarland, 18.02.2021 - 1 A 259/20

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Informationszugang zu den

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Juni 2020 - 5 K 47/20 - ist wirkungslos.
  • VG Hannover, 05.09.2022 - 5 B 2953/22

    Abstandsverstoß; Amtsermittlung; Fahrtenbuch; Messprotokoll; öffentliche Urkunde;

    Dabei ist anerkannt, dass bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage geben kann, ohne dass es auf die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhende Umstände im Einzelfall ankommt (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 24.6.2020 - 5 K 47/20 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Die daraufhin am 13.1.2020 erhobene Klage ist unter der Geschäftsnummer 5 K 47/20 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig.
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