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   VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13.NW   

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https://dejure.org/2014,24014
VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13.NW (https://dejure.org/2014,24014)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.03.2014 - 5 K 505/13.NW (https://dejure.org/2014,24014)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. März 2014 - 5 K 505/13.NW (https://dejure.org/2014,24014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    UmwMinGebV RP 2006, § 19 Abs 1 S 1 BNatSchG, § 19 Abs 1 S 2 BNatSchG, § 19 Abs 2 BNatSchG, § 19 Abs 3 BNatSchG
    Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; Verpflichtung zu Sanierungsmaßnahmen; Erheblichkeit von nachteiligen Auswirkungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verursachung eines Umweltschadens durch die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13

    Verwaltungsprozess; Aarhus-Übereinkommens; keine unmittelbare Wirkung im

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13
    Ein im Januar 2013 rechtshängig gewordener vorläufiger Rechtsschutzantrag des Klägers und eines weiteren Naturschutzverbandes gegen die Baugenehmigung für Silos und Trocknergebäude wurde wegen fehlender Antragsbefugnis als unzulässig abgelehnt (Beschluss der erkennenden Kammer vom 29. Januar 2013, 5 L 48/13.NW, bestätigt durch Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 2013, 8 B 10254/13.OVG).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13
    Sie kann auch unter Einbeziehung des nach Klageerhebung ergangenen ablehnenden Bescheides des Beklagten vom 8. Juli 2013 - ohne zwischengeschaltetes Vorverfahren - als Verpflichtungsklage fortgeführt werden, weil das Gericht das Verfahren nicht zuvor nach § 75 Satz 3 VwGO ausgesetzt hatte (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1991, BVerwGE 88, 254 - juris -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13
    Einem dagegen gerichteten Normenkontrollantrag der Eigentümerin und des Mieters des dem Betriebsgrundstück benachbarten, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flurstück 473 gab das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG (juris) - mit der Begründung statt, der Bebauungsplan genüge in Bezug auf die Bachverrohrung des M.bachs nicht den Anforderungen des Natura-2000-Gebiets-Schutzes.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13
    Das gegen diesen Bebauungsplan vom 24. Januar 2013 angestrengte Normenkontrollverfahren (8 C 10046/14.OVG) war zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im vorliegenden Verfahren noch nicht abgeschlossen.
  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13
    Danach darf durch eine Eingriffsmaßnahme jedenfalls der ungünstige Erhaltungszustand einer solchen Art nicht weiter verschlechtert werden und die Wiederherstellung eines günstigen Zustands darf nicht behindert werden (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007, C-342/05, juris).
  • VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15

    Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme des Offshore-Windparks

    Dazu ist der Vortrag des Klägers ausreichend, dass ein Umweltschaden vorliege, auf den sich sein sogenanntes Initiativrecht nach § 10 USchadG erstreckt, vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 25. März 2014 - 5 K 505/13.NW -, juris (Rn. 65).
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