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   FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14   

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https://dejure.org/2016,39509
FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14 (https://dejure.org/2016,39509)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2016 - 5 K 5089/14 (https://dejure.org/2016,39509)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2016 - 5 K 5089/14 (https://dejure.org/2016,39509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterwerfen der Erlöse aus den Klubnächten im Rahmen des Betriebs eines Technoclubs unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterwerfen der Erlöse aus den Klubnächten im Rahmen des Betriebs eines Technoclubs unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • rechtsportal.de

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7a
    Unterwerfen der Erlöse aus den Klubnächten im Rahmen des Betriebs eines Technoclubs unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Clubnächte mit von DJ's abgespielter, von Lichtshows begleiteter Techno- bzw. Housemusik als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Konzertveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 20.09.2016)

    Berghain: Dringend: Definiere DJ!

  • zeit.de (Pressebericht, 15.09.2016)

    Berliner Clubszene: Das Berghain ist nun offiziell Hochkultur

  • berliner-zeitung.de (Pressemeldung, 14.09.2016)

    Berghain kann Veranstaltungen mit sieben Prozent versteuern

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Technoclub und Umsatzsteuer: Sind Klubnächte ermäßigt zu besteuern?

Sonstiges

  • raue.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erfolg für Berghain

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5226/10

    Umsatzsteuer 2007

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
    Der Beginn der Veranstaltungen um 24 Uhr sei typisch für eine Tanzveranstaltung, wie etwa in dem von dem erkennenden Senat entschiedenen Fall (Az. 5 K 5226/10), und untypisch für eine Konzertveranstaltung oder ein Festival.

    Der Sachverhalt des Urteils des erkennenden Senats vom 9.8.2012 (Az. 5 K 5226/10), in dem dieser der Konzertcharakter für einen typischen Club- und Diskothekenbetrieb verneint habe, sei mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar.

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf das Urteil des erkennenden Senats vom 9.8.2012 (Az. 5 K 5226/10).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 50/04

    Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
    Mit ihrem Einspruch verwies die Klägerin unter anderem auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18.08.2005 (V R 50/04 - sog. Mayday-Entscheidung) und machte geltend, dass bei den Klubnächten - ebenso wie bei der vom BFH zu beurteilenden Technoveranstaltung - mehrere DJ's musikalische Livekonzerte darböten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18.08.2005 - V R 50/04 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 101) handelt es sich bei einem Konzert im Sinne der genannten Norm um eine Aufführung von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder menschliche Stimmen eingesetzt werden.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (Beschluss vom 17.07.1985 - 1 BvR 816/82) ist insoweit von einem offenen, weiten Kunstbegriff auszugehen.
  • BFH, 23.07.2020 - V R 17/17

    Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.09.2016 - 5 K 5089/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 256 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) unterliegen die Eintrittsgelder für die Klubnächte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 6 B 10371/18

    Begriff der Tanzveranstaltung in einer Vergnügungsteuersatzung

    16 Eine Veranstaltung erfüllt nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - die sich insoweit von der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterscheidet (vgl. zu dieser BFH, Urteil vom 18. August 2005 - V R 50/04 -, BFHE 211, 557; aus neuerer Zeit z.B. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2016 - 5 K 5089/14 -, juris) - die Merkmale einer vergnügungsteuerpflichtigen Tanzveranstaltung, wenn ihr inhaltlicher Charakter für die Besucher erkennbar auf das Vergnügen am Tanz gerichtet ist.
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