Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a UStG 2005, UStG VZ 2009
Ermäßigte Besteuerung von Eintrittsgeldern eines Techno-Klubs aus der Veranstaltung sog. Klubnächte - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Umsatzsteuer 2009
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterwerfen der Erlöse aus den Klubnächten im Rahmen des Betriebs eines Technoclubs unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterwerfen der Erlöse aus den Klubnächten im Rahmen des Betriebs eines Technoclubs unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz
- rechtsportal.de
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7a
Unterwerfen der Erlöse aus den Klubnächten im Rahmen des Betriebs eines Technoclubs unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Clubnächte mit von DJ's abgespielter, von Lichtshows begleiteter Techno- bzw. Housemusik als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Konzertveranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zeit.de (Pressebericht, 20.09.2016)
Berghain: Dringend: Definiere DJ!
- zeit.de (Pressebericht, 15.09.2016)
Berliner Clubszene: Das Berghain ist nun offiziell Hochkultur
- berliner-zeitung.de (Pressemeldung, 14.09.2016)
Berghain kann Veranstaltungen mit sieben Prozent versteuern
Besprechungen u.ä.
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Technoclub und Umsatzsteuer: Sind Klubnächte ermäßigt zu besteuern?
Sonstiges
- raue.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Erfolg für Berghain
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
- BFH, 23.07.2020 - V R 17/17
- BFH - V B 163/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2017, 256
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5226/10
Umsatzsteuer 2007
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
Der Beginn der Veranstaltungen um 24 Uhr sei typisch für eine Tanzveranstaltung, wie etwa in dem von dem erkennenden Senat entschiedenen Fall (Az. 5 K 5226/10), und untypisch für eine Konzertveranstaltung oder ein Festival.Der Sachverhalt des Urteils des erkennenden Senats vom 9.8.2012 (Az. 5 K 5226/10), in dem dieser der Konzertcharakter für einen typischen Club- und Diskothekenbetrieb verneint habe, sei mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar.
Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf das Urteil des erkennenden Senats vom 9.8.2012 (Az. 5 K 5226/10).
- BFH, 18.08.2005 - V R 50/04
Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
Mit ihrem Einspruch verwies die Klägerin unter anderem auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18.08.2005 (V R 50/04 - sog. Mayday-Entscheidung) und machte geltend, dass bei den Klubnächten - ebenso wie bei der vom BFH zu beurteilenden Technoveranstaltung - mehrere DJ's musikalische Livekonzerte darböten.Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18.08.2005 - V R 50/04 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 101) handelt es sich bei einem Konzert im Sinne der genannten Norm um eine Aufführung von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder menschliche Stimmen eingesetzt werden.
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 5 K 5089/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (Beschluss vom 17.07.1985 - 1 BvR 816/82) ist insoweit von einem offenen, weiten Kunstbegriff auszugehen.
- BFH, 23.07.2020 - V R 17/17
Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.09.2016 - 5 K 5089/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 256 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) unterliegen die Eintrittsgelder für die Klubnächte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2018 - 6 B 10371/18
Begriff der Tanzveranstaltung in einer Vergnügungsteuersatzung
16 Eine Veranstaltung erfüllt nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - die sich insoweit von der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterscheidet (vgl. zu dieser BFH, Urteil vom 18. August 2005 - V R 50/04 -, BFHE 211, 557; aus neuerer Zeit z.B. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2016 - 5 K 5089/14 -, juris) - die Merkmale einer vergnügungsteuerpflichtigen Tanzveranstaltung, wenn ihr inhaltlicher Charakter für die Besucher erkennbar auf das Vergnügen am Tanz gerichtet ist.