Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 04.12.2013

Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10   

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https://dejure.org/2013,49251
FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10 (https://dejure.org/2013,49251)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2013 - 5 K 510/10 (https://dejure.org/2013,49251)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 5 K 510/10 (https://dejure.org/2013,49251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung eines zugelassenen Fahrzeugs als Personenkraftwagen (nach dem emissionsbezogenen Hubraum) oder als Lastkraftwagen (nach Gewicht)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 8 Nr. 1; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche übersteigt (hier: Ford Ranger 2AW)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche die zur Personenbeförderung vorgesehene Fläche übersteigt (hier: Ford Ranger 2AW)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einordnung eines Ford Ranger mit vier Türen und vier Sitzen als Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 788
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hat die Rechtsprechung es für gerechtfertigt erachtet, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (zuletzt z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93 m.w.N.).

    Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, z.B. für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z.B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können (BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93 m.w.N.).

    Eine solche geringe Zuladung wird durch die Rechtsprechung allgemein nicht so hoch angesehen, dass sie eine überwiegende Verwendung des Fahrzeugs zum Gütertransport eindeutig indiziert (z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93 m.w.N.).

  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Danach ist ein PKW ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).

    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747 und vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747 und vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Kein Merkmal kann dabei als alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen können (BFH-Beschluss vom 21.8.2006 VII B 333/05, BStBl II 2006, 721 m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Ergänzend weist das Gericht daraufhin, dass beispielsweise auch das FG Rheinland-Pfalz einen "Ford Ranger" mit lediglich zwei Türen (Urteil 4 K 1254/98 vom 29. Januar 1999, EFG 1999, 671) und auch der BFH einen "Ford Ranger" mit vier Türen und fünf Sitzplätzen mit nicht dauerhaft unbrauchbar gemachten Sitzbefestigungspunkten (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778) als PKW angesehen.
  • BFH, 23.02.2007 - IX B 222/06

    Abgrenzung Lkw-Pkw

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Gestaltung der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit und das äußere Erscheinungsbild anerkannt worden (vgl. hierzu z.B. BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 2007, IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351 und vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20).
  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Gestaltung der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit und das äußere Erscheinungsbild anerkannt worden (vgl. hierzu z.B. BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 2007, IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351 und vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1999 - 4 K 1254/98
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Ergänzend weist das Gericht daraufhin, dass beispielsweise auch das FG Rheinland-Pfalz einen "Ford Ranger" mit lediglich zwei Türen (Urteil 4 K 1254/98 vom 29. Januar 1999, EFG 1999, 671) und auch der BFH einen "Ford Ranger" mit vier Türen und fünf Sitzplätzen mit nicht dauerhaft unbrauchbar gemachten Sitzbefestigungspunkten (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778) als PKW angesehen.
  • FG München, 12.08.1998 - 4 K 2734/98
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Ergänzend weist das Gericht daraufhin, dass beispielsweise auch das FG Rheinland-Pfalz einen "Ford Ranger" mit lediglich zwei Türen (Urteil 4 K 1254/98 vom 29. Januar 1999, EFG 1999, 671) und auch der BFH einen "Ford Ranger" mit vier Türen und fünf Sitzplätzen mit nicht dauerhaft unbrauchbar gemachten Sitzbefestigungspunkten (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778) als PKW angesehen.
  • FG München, 05.01.2015 - 4 K 2673/14

    Pick-up mit Extra- bzw. Eineinhalbkabine und vier Sitzplätzen ist als PKW zu

    30 2. Ergänzend weist das Gericht darauf hin, dass auch das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt einen Ford Ranger mit Extrakabine und vier Sitzplätzen als PKW angesehen hat (Urteil vom 4. Dezember 2013 5 K 510/10, EFG 2014, 788).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10   

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https://dejure.org/2013,49816
FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10 (https://dejure.org/2013,49816)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04.12.2013 - 5 K 510/10 (https://dejure.org/2013,49816)
FG Sachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 5 K 510/10 (https://dejure.org/2013,49816)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hat die Rechtsprechung es für gerechtfertigt erachtet, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (zuletzt z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93 m.w.N.).

    Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, z.B. für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z.B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können (BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93 m.w.N.).

    Eine solche geringe Zuladung wird durch die Rechtsprechung allgemein nicht so hoch angesehen, dass sie eine überwiegende Verwendung des Fahrzeugs zum Gütertransport eindeutig indiziert (z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2012 II R 7/11, BStBl II, 2013, 93 m.w.N.).

  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Danach ist ein PKW ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).

    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747 und vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747 und vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Kein Merkmal kann dabei als alleinentscheidend angesehen werden; dies schließt nicht aus, dass einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und eine Zuordnung als PKW oder LKW nahelegen können (BFH-Beschluss vom 21.8.2006 VII B 333/05, BStBl II 2006, 721 m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2007 - IX B 222/06

    Abgrenzung Lkw-Pkw

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Gestaltung der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit und das äußere Erscheinungsbild anerkannt worden (vgl. hierzu z.B. BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 2007, IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351 und vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    d) Ergänzend weist das Gericht daraufhin, dass beispielsweise auch das FG Rheinland-Pfalz einen "Ford Ranger" mit lediglich zwei Türen (Urteil 4 K 1254/98 vom 29. Januar 1999, EFG 1999, 671) und auch der BFH einen "Ford Ranger" mit vier Türen und fünf Sitzplätzen mit nicht dauerhaft unbrauchbar gemachten Sitzbefestigungspunkten (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778) als PKW angesehen.
  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Gestaltung der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit und das äußere Erscheinungsbild anerkannt worden (vgl. hierzu z.B. BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 2007, IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351 und vom 1. Oktober 2008 II R 63/07, BStBl II 2009, 20).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1999 - 4 K 1254/98
    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    d) Ergänzend weist das Gericht daraufhin, dass beispielsweise auch das FG Rheinland-Pfalz einen "Ford Ranger" mit lediglich zwei Türen (Urteil 4 K 1254/98 vom 29. Januar 1999, EFG 1999, 671) und auch der BFH einen "Ford Ranger" mit vier Türen und fünf Sitzplätzen mit nicht dauerhaft unbrauchbar gemachten Sitzbefestigungspunkten (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778) als PKW angesehen.
  • FG München, 12.08.1998 - 4 K 2734/98
    Auszug aus FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
    d) Ergänzend weist das Gericht daraufhin, dass beispielsweise auch das FG Rheinland-Pfalz einen "Ford Ranger" mit lediglich zwei Türen (Urteil 4 K 1254/98 vom 29. Januar 1999, EFG 1999, 671) und auch der BFH einen "Ford Ranger" mit vier Türen und fünf Sitzplätzen mit nicht dauerhaft unbrauchbar gemachten Sitzbefestigungspunkten (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778) als PKW angesehen.
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