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   FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5202/10   

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https://dejure.org/2012,33205
FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5202/10 (https://dejure.org/2012,33205)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2012 - 5 K 5202/10 (https://dejure.org/2012,33205)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2012 - 5 K 5202/10 (https://dejure.org/2012,33205)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigte oder volle Umsatzsteuer bei den Eintrittsgeldern einer Feuerwerksveranstaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationaler Feuerwerkswettbewerb als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende "Theateraufführung"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Internationaler Feuerwerkswettbewerb als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende "Theateraufführung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz für Feuerwerke mit Musikuntermalung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Feuerwerksveranstaltungen mit Musik - Regelsatz für Clubveranstaltungen mit DJ

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuersatz für Club- und Feuerwerksveranstaltungen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    USt-Satz für Clubveranstaltungen mit DJ und Feuerwerksveranstaltungen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei Feuerwerk und Clubveranstaltungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Künstlerischer Charakter einer Veranstaltung bestimmt Umsatzsteuerregelung - FG Berlin-Brandenburg zum Umsatzsteuersatz für Clubveranstaltungen mit DJ und Feuerwerksveranstaltungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.2003 - V R 86/01

    Steuerbegünstigte Theatervorführung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5202/10
    Die Darbietungen der Pyrotechniker stellten hingegen gerade nicht eine Verknüpfung von Sprache/Musik und/oder Körpersprache dar, wie vom BFH in seinem Urteil vom 9.10.2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984 gefordert.  Die Klägerin gehe fehl in der Annahme, dass die Eintrittsgelder jeglicher Vergnügungsparks dem ermäßigten Steuersatz unterlägen.

    Die Einstufung derartiger Darbietungen als begünstigte künstlerische Leistung setzt (lediglich) voraus, dass es sich um persönlich-geistige Schöpfungen in der für einen Urheberrechtsschutz geforderten geistigen Höhe handelt  (BFH-Urteile vom 9.10.2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984 und vom 18.8.2005 V R 50/04, BStBl II 2006, 101).

    Dieser weiten Auslegung des Gesetzes entsprechend hat der BFH im Urteil vom 9.10.2003 (a.a.O.) eine Kampf-Kunst Show (sog. Budo-Gala) als Theatervorführung und im Urteil vom 18.8.2005 (a.a.O.) eine "Techno"-Veranstaltung als Konzert beurteilt.

  • BFH, 18.08.2005 - V R 50/04

    Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 K 5202/10
    Die Einstufung derartiger Darbietungen als begünstigte künstlerische Leistung setzt (lediglich) voraus, dass es sich um persönlich-geistige Schöpfungen in der für einen Urheberrechtsschutz geforderten geistigen Höhe handelt  (BFH-Urteile vom 9.10.2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984 und vom 18.8.2005 V R 50/04, BStBl II 2006, 101).

    Dieser weiten Auslegung des Gesetzes entsprechend hat der BFH im Urteil vom 9.10.2003 (a.a.O.) eine Kampf-Kunst Show (sog. Budo-Gala) als Theatervorführung und im Urteil vom 18.8.2005 (a.a.O.) eine "Techno"-Veranstaltung als Konzert beurteilt.

  • BFH, 30.04.2014 - XI R 34/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 92 veröffentlicht.
  • SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08

    Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin aus dem Bereich des so genannten

    Dass diese (weite) Interpretation des zur Qualifizierung als Kunst ausreichenden "Wirkbereichs" auch im Übrigen der allgemeinen Verkehrsanschauung entspricht, wird nicht zuletzt durch die Rechtsprechung aus anderen Bereichen des Rechts belegt (vgl. etwa zur weiten Auslegung des Begriffs "Theater" in § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a UStG: BFH, Urteil vom 09.10.2003 - V R 86/01; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2012 - 5 K 5202/10, beide veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 26 R 1670/12

    Versicherungspflicht einer Bollywood-Tänzerin nach § 1

    Dass diese (weite) Interpretation des zur Qualifizierung als Kunst ausreichenden "Wirkbereichs" auch im Übrigen der allgemeinen Verkehrsanschauung entspricht, wird nicht zuletzt durch die Rechtsprechung aus anderen Bereichen des Rechts belegt (vgl. etwa zur weiten Auslegung des Begriffs "Theater" in § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a UStG : BFH, Urteil vom 09.10.2003 - V R 86/01 ; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2012 - 5 K 5202/10 , beide veröffentlicht in [...]Datenbank).
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