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   FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,56022
FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13 (https://dejure.org/2015,56022)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 5 K 5234/13 (https://dejure.org/2015,56022)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 5 K 5234/13 (https://dejure.org/2015,56022)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997, § 16 Abs 1 EStG 1997, § 16 Abs 3 EStG 1997, § 16 Abs 2 EStG 1997
    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung in ein Betriebsvermögen - Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung und Darlehensgewährung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und deren Beendigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Einkommensteuer 2000, 2001, 2003; Gewerbesteuermessbetrag 2001; gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2001

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähiger Umfang eines aus der Aufgabe eines Besitzunternehmens geltend gemachten Verlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 15 ; EStG § 16 ; EStG § 17 Abs. 2
    Berücksichtigungsfähiger Umfang eines aus der Aufgabe eines Besitzunternehmens geltend gemachten Verlustes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung durch Verpachtung eines Grundstücks an mittelbar beherrschte Gesellschaft - Bewertung von GmbH-Anteilen bzw. von eigenkapitalersetzenden Darlehen bei der Ermittlung eines Betriebsaufgabegewinns durch entsprechende Anwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 20.04.2005 - X R 2/03

    Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Soweit der BFH in seinem Beschluss vom 26.06.2013 ausgeführt habe, dass dies im Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 20.04.2005 (X R 2/03) stehen könne, habe er nicht berücksichtigt, dass dieses Urteil sich auf eine von Anfang an bestehende Betriebsaufspaltung beziehe.

    Insbesondere steht sie nicht im Widerspruch zu dem dort angeführten Urteil des BFH vom 20.4.2005 (X R 2/03, BStBl II 2005, 694), wonach im Bereich des Betriebsvermögens die zu § 17 EStG entwickelten Grundsätze über die weite Auslegung des Begriffs der Anschaffungskosten keine Anwendung finden.

    Insgesamt ist somit ein Teilbetrag des vom Kläger geltend gemachten Aufgabeverlustes von 80.873,82 (99% von 81.690,71 DM) nach den im BFH-Urteil vom 20.4.2005 (X R 2/03, BStBl II 2005, 694) dargelegten Grundsätzen lediglich mit dem Teilwert anzusetzen.

  • BFH, 26.06.2013 - X B 244/12

    Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil vom 26.6.2013 - X B 244/12 - Bezug genommen.

    Die Anwendbarkeit der Grundsätze des § 17 EStG auf den Streitfall steht auch im Einklang mit den Ausführungen des BFH in seinem Beschluss vom 26.06.2013 (X B 244/12).

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Zweck der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.07.1995 - VIII R 25/94) sei es, eingetretene Wertverluste im steuerlich nach § 17 EStG relevanten Privatvermögen auch nach Einlage der Beteiligung in ein Betriebsvermögen berücksichtigungsfähig zu lassen.

    Diese Vorschrift enthält nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, eine Gesetzeslücke für die Fälle, in denen eine im Privatvermögen gehaltene, wertgeminderte wesentliche Beteiligung in ein Betriebsvermögen eingelegt wird (BFH, Urteil vom 25.07.1995 - VIII R 25/94, BStBl II 1996, 684; Urteil vom 02.09.2008 - X R 48/02 -, BStBl II 2010, 162).

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Ein solcher Missbrauch ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 16.1.1992 - V R 1/91, BStBl II 1992, 541 und vom 21.7.1994 - V R 102/92, BFH/NV 1995, 741) gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des angestrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13.07.1999 - VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724) zählen zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung auch sog. Finanzplandarlehen.
  • BFH, 21.07.1994 - V R 102/92

    Vermietung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an eine GmbH

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Ein solcher Missbrauch ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 16.1.1992 - V R 1/91, BStBl II 1992, 541 und vom 21.7.1994 - V R 102/92, BFH/NV 1995, 741) gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des angestrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 15/87

    Revision wegen Klageerweiterung nach Ablauf der Frist zur Klageerhebung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Dies führt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig zur Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH, Urteil vom 22.3.1990 - IV R 15/87, BFH/NV 1991, 439; Wacker in: Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015 § 16 Rn. 173).
  • BFH, 27.08.1992 - IV R 13/91

    Alleingesellschafter-Herrschaft bei GmbH & Co KG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    So aber liegt es hier, weil nach der älteren Rechtsprechung des BFH (s. etwa Urteile vom 27.8.1992 IV R 13/91, BStBl II 1993, 134, und vom 15.4.1999 - IV R 11/98, BStBl II 1999, 532) wegen der Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft von einer personellen Verflechtung nicht auszugehen war, wenn der Mehrheitsgesellschafter eines als Personengesellschaft organisierten Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft nur über eine Kapitalgesellschaft mittelbar beteiligt ist.
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    Zwar ist dem Urteil des BFH vom 7.12.2010 (IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778) sinngemäß der Rechtssatz zu entnehmen, dass es zumindest ein starkes Indiz gegen die Annahme eines Finanzplandarlehens darstelle, wenn der Gesellschafter ein von ihm hingegebenes Darlehen nach einer gewissen Frist jederzeit kündigen könne.
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 11/98

    Erweiterte Kürzung bei mittelbarer Beteiligung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13
    So aber liegt es hier, weil nach der älteren Rechtsprechung des BFH (s. etwa Urteile vom 27.8.1992 IV R 13/91, BStBl II 1993, 134, und vom 15.4.1999 - IV R 11/98, BStBl II 1999, 532) wegen der Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft von einer personellen Verflechtung nicht auszugehen war, wenn der Mehrheitsgesellschafter eines als Personengesellschaft organisierten Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft nur über eine Kapitalgesellschaft mittelbar beteiligt ist.
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 20/83

    Anwendung Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Rahmen des

  • BFH, 02.09.2008 - X R 48/02

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

  • BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98

    Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH;

  • BFH, 29.11.2017 - X R 8/16

    Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i.S. des § 17 EStG und damit

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2015  5 K 5234/13 wird als unzulässig verworfen, soweit sie gegen die Entscheidung des Finanzgerichts zum Gewerbesteuermessbetrag 2001 und zur Einkommensteuer 2003 gerichtet ist.
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