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   FG Münster, 14.11.2001 - 5 K 5433/00 L   

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https://dejure.org/2001,7688
FG Münster, 14.11.2001 - 5 K 5433/00 L (https://dejure.org/2001,7688)
FG Münster, Entscheidung vom 14.11.2001 - 5 K 5433/00 L (https://dejure.org/2001,7688)
FG Münster, Entscheidung vom 14. November 2001 - 5 K 5433/00 L (https://dejure.org/2001,7688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 315
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 09.09.1998 - 6 K 1949/94

    Unentgeltliche Überlassung eines Kfz an den Arbeitsnehmer zu privaten Zwecken als

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2001 - 5 K 5433/00
    Aus dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 09.09.1998 6 K 1949/94 folge, dass die Nachweisanforderungen durch ein Fahrtenbuch zu hoch seien.
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2001 - 5 K 5433/00
    Dabei handelt es sich um einen Anscheinsbeweis (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 1330, 1331; Schmidt, EStG, 20. Aufl. § 8 EStG Rdr 60 = S. 751 m. w. N.).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Es kann dahinstehen, ob trotz eines Nutzungsverbots der Anscheinsbeweis regelmäßig nur dann erschüttert werden kann, wenn das Verbot überwacht worden ist, wie das FG offensichtlich annimmt (so auch FG Köln vom 22. September 2000 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375; FG Münster vom 14. November 2001 5 K 5433/00 L, EFG 2002, 315; H 31 (Nutzungsverbot) Lohnsteuer-Handbuch 2000; zur Indizwirkung vgl. Pust in Littmann/Bitz/ Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rn 397).
  • FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03

    Zurechnung eines Sachbezugs wegen Überlasung eines Firmenfahrzeugs; Bewertung des

    Vielmehr muss - um den Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung zu widerlegen - über ein bloße Nutzungsverbot hinaus durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt worden sein, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht für private Fahrten genutzt hat (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 14. November 2001, 5 K 5433/00 L, DStRE 2002, 860 und FG Köln vom 22. September 2000, 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375).
  • FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04

    Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer

    Grundsätzlich kann im Fall einer Überlassung eines betrieblichen Pkws nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass der Firmenwagen auch privat genutzt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 14.05.1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330, sowie Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.11.2001 5 K 5433/00 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 315).

    Grundsätzlich kann im Fall einer Überlassung eines betrieblichen Pkws nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass der Firmenwagen auch privat genutzt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 14.05.1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330, sowie Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.11.2001 5 K 5433/00 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 315).

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2005 - 5 K 1131/03

    Privatnutzung eines Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als

    Auch die sonstige Organisation reichte nicht aus, um durch konkrete Maßnahmen oder durch Kontrollen die private Nutzung des betrieblichen Pkws mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen (vgl. dazu FG Münster vom 14. November 2001 5 K 5433/00 L,EFG 2002, 315).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 6 K 6154/10

    Körperschaftsteuer 2001 bis 2003; gesonderter Feststellung des verbleibenden

    Vielmehr muss der Arbeitgeber in derartigen Fällen geeignete organisatorische Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchführt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2008 I R 8/06, BFH/NV 2008, 1057, mit weiteren Nachweisen; FG des Landes Brandenburg in EFG 2006, 115; ebenso FG Münster, Urteil vom 14. November 2001 5 K 5433/00 L, EFG 2002, 315).
  • FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03

    Beweis des ersten Anscheins bezüglich der auch privaten Nutzung eines für einen

    Die Kläger hätten geeignete organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um sicherzustellen, dass der jeweilige Gesellschafter tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchführt (ebenso: Finanzgericht Münster bei Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer, Urteil vom 14.11.2001 - 5 K 5433/00 L, EFG 2002, 315).
  • FG Brandenburg, 26.10.2005 - 2 K 1763/02

    Verbotswidrige private Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens durch

    Vielmehr muss der Arbeitgeber in derartigen Fällen sonstige geeignete organisatorische Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchführt (ebenso: Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.11.2001 - 5 K 5433/00 L, EFG 2002, 315).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2007 - 12 K 8253/06

    Privatnutzung eines PKW durch Gesellschaftergeschäftsführer -

    Vielmehr muss der Arbeitgeber in derartigen Fällen sonstige geeignete organisatorische Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich keine Privatfahrten mit dem Unternehmensfahrzeug durchführt (FG des Landes Brandenburg in EFG 2006, 115; ebenso FG Münster, Urteil vom 14. November 2001 - 5 K 5433/00 L, EFG 2002, 315).
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