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   FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08 (Kg)   

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FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08 (Kg) (https://dejure.org/2009,22412)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2009 - 5 K 569/08 (Kg) (https://dejure.org/2009,22412)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 5 K 569/08 (Kg) (https://dejure.org/2009,22412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 77 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) über den Wortlaut hinaus auf Einsprüche gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

  • Judicialis

    EStG § 77 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstattung der Kosten der im Einspruchsverfahren gegen Kindergeldaufhebungsbescheid zugezogenen Rechtsanwältin bei Nachreichung einer beim Kindergeldberechtigten schon vor Beginn des Einspruchsverfahrens vorliegenden Mitteilung über das Prüfungsergebnis des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung der Kosten der im Einspruchsverfahren gegen Kindergeldaufhebungsbescheid zugezogenen Rechtsanwältin bei Nachreichung einer beim Kindergeldberechtigten schon vor Beginn des Einspruchsverfahrens vorliegenden Mitteilung über das Prüfungsergebnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08
    Über ihren Wortlaut hinaus ist die Vorschrift auch auf Einsprüche gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25) und gegen die damit verbundene Rückforderung des Kindergelds anwendbar.

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, und des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, in [...]).

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2007 - 3 K 181/07

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zur Vorlage von Nachweisen

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08
    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, und des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, in [...]).
  • FG Hamburg, 20.04.2004 - III 465/03

    Kindergeld: Anwaltskosten-Erstattung bei erfolgreichem Einspruch?

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08
    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, und des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, in [...]).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08
    Da es aber für das kindergeldrechtliche Ende der Berufsausbildung auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473, mit weiteren Nachweisen), hat die Familienkasse die Klägerin richtigerweise am 27.2.2007 aufgefordert, die Mitteilung des Prüfungsergebnisses nachzuweisen.
  • FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG; keine

    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621; des FG München vom 28. September 2005 10 K 3486/05, juris; des Sächsischen FG vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 (Kg), juris).
  • FG München, 25.10.2017 - 7 K 2111/17

    Keine Kostenerstattung bei bloßer formeller Erledigung des Untätigkeitseinspruchs

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25; Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, des FG Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, juris; Urteil des Sächsischen FG vom 15. Julli 2009 5 K 569/08 Kg, juris).
  • FG München, 26.01.2015 - 7 K 2803/14

    Erstattung der Kosten im Einspruchsverfahren

    Ein verständiger Bürger wird allerdings nicht einen Anwalt beauftragen, sondern die erforderlichen Nachweise selbst einreichen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und die Einreichung der angeforderten Daten und Unterlagen durch die Kindergeldberechtigte selbst oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil VIII R 73/00 a.a.O. sowie Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621, des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2007 3 K 181/07, EFG 2010, 1138 sowie des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 recherchiert in juris-web).
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   VG Mainz, 19.11.2008 - 5 K 569/08.MZ   

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VG Mainz, Entscheidung vom 19.11.2008 - 5 K 569/08.MZ (https://dejure.org/2008,50658)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. November 2008 - 5 K 569/08.MZ (https://dejure.org/2008,50658)
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