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   FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09   

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https://dejure.org/2011,25939
FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09 (https://dejure.org/2011,25939)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2011 - 5 K 59/09 (https://dejure.org/2011,25939)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2011 - 5 K 59/09 (https://dejure.org/2011,25939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsatzsteuer: Abgrenzung des Reiseveranstalters vom Reisevermittler

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 UStG; Art. 26 6. EG-RL
    Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen sind Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG; Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen als Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG

  • reise-recht-wiki.de

    Abgrenzung des Reiseveranstalters vom Reisevermittler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung des Reiseveranstalters vom Reisevermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen sind Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG; Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen als Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04

    Margenbesteuerung; Reiseleistungen; Abgrenzung zur Vermittlung; Mobilheime;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09
    Reiseleistungen sind nicht etwa nur Leistungsgesamtheiten (z. B. Pauschalreisen), sondern auch Einzelleistungen wie die Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen (vgl. Beschluss des BFH vom 21.01.1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346 und FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 und Leonard in Bunjes/Geist, UStG, § 25 Rz 15 sowie EuGH, Urteil vom 09.12.2010, C-31/10 - Minerva Kulturreisen GmbH -, DStR 2010, 2576 zum isolierten Verkauf von Opernkarten).

    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, BStBl- III 1967, 211; des Hessischen FG vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris und des FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 sowie Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 100).

  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09
    Reiseleistungen sind nicht etwa nur Leistungsgesamtheiten (z. B. Pauschalreisen), sondern auch Einzelleistungen wie die Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen (vgl. Beschluss des BFH vom 21.01.1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346 und FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 und Leonard in Bunjes/Geist, UStG, § 25 Rz 15 sowie EuGH, Urteil vom 09.12.2010, C-31/10 - Minerva Kulturreisen GmbH -, DStR 2010, 2576 zum isolierten Verkauf von Opernkarten).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-31/10

    Minerva Kulturreisen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09
    Reiseleistungen sind nicht etwa nur Leistungsgesamtheiten (z. B. Pauschalreisen), sondern auch Einzelleistungen wie die Unterbringung in Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder in Mobilheimen auf Campingplatzen (vgl. Beschluss des BFH vom 21.01.1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346 und FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 und Leonard in Bunjes/Geist, UStG, § 25 Rz 15 sowie EuGH, Urteil vom 09.12.2010, C-31/10 - Minerva Kulturreisen GmbH -, DStR 2010, 2576 zum isolierten Verkauf von Opernkarten).
  • FG Hessen, 28.11.2001 - 6 K 5472/99

    Reiseleistung; im eigenen Namen; Muttergesellschaft; Schweiz; Generalvertretung;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09
    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, BStBl- III 1967, 211; des Hessischen FG vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris und des FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 sowie Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 100).
  • FG Münster, 22.10.2002 - 15 K 4323/99
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 K 59/09
    In der Regel muss dies durch die Prospektgestaltung und durch klare Hinweise außerhalb seiner AGB geschehen (Urteile des BFH vom 19.01.1967 V 52/63, BStBl- III 1967, 211; des Hessischen FG vom 28.11.2001 6 K 5472/99, juris; des FG Münster vom 22.10.2002 15 K 4323/99 U, juris und des FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007, 1 K 5925/04 U, EFG 2007, 717 sowie Wagner in Sölch-Ringleb, UStG, § 25 Rdn. 100).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 12/19

    Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

    Gibt der Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen, dass er für einen anderen (den Leistungsträger) als dessen Vertreter handeln will, so leistet nur er und nicht der Vertretene (Hessisches FG, Urteil vom 28.11.2001 - 6 K 5472/99, juris; FG Niedersachsen, Urteil vom 24.03.2011 - 5 K 59/09, juris; FG Münster vom 22.10.2002 - 15 K 4323/99 U, juris).
  • FG Nürnberg, 07.07.2015 - 2 K 261/13

    Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung als Reiseleistung im

    Nach Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 24.03.2011 - 5 K 59/09, juris) ergebe sich die Vermittlerrolle für den Leistungsempfänger nicht eindeutig, wenn " dem Text der Buchungsbestätigung, der Rechnung und dem Voucher nicht mit hinreichender Klarheit und Einfachheit zu entnehmen [ist], dass der Kläger lediglich als Vermittler auftreten wollte.".

    Nach dem ebenfalls von Klägervertreter zitierten Urteil des FG Niedersachsen vom 24.03.2011 (5 K 59/09, juris) ergibt sich die Vermittlerrolle für den Leistungsempfänger nicht eindeutig, wenn "dem Text der Buchungsbestätigung, der Rechnung und dem Voucher nicht mit hinreichender Klarheit und Einfachheit zu entnehmen [ist], dass der Kläger lediglich als Vermittler auftreten wollte.".

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