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   VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09.TR   

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https://dejure.org/2010,2788
VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09.TR (https://dejure.org/2010,2788)
VG Trier, Entscheidung vom 20.01.2010 - 5 K 650/09.TR (https://dejure.org/2010,2788)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 5 K 650/09.TR (https://dejure.org/2010,2788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 118b EGV 491/2009, Art 55 EGV 607/2009, Art 38 Abs 3 EGV 753/2002, § 25 Abs 1 WeinG, § 25 Abs 3 Nr 3a WeinG
    "Paradiesecco" ist keine Ursprungs-, Herkunfts- oder sonstige geographische Angabe

  • webshoprecht.de

    Die Bezeichnung "Paradiesecco" ist nicht irreführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit geographischer Herkunftsangaben bei Perlweinen mit zugesetzter Kohlensäure; Auslegung des § 25 Abs. 3 Nr. 3a Weingesetz (WeinG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" ist nicht irreführrend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Perlwein aus dem Paradies?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Perlweins als Paradiesecco ist nicht irreführend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" ist nicht irreführend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" ist nicht irreführend - Gewählter Name beinhaltet weder Hinweis auf unzulässige Rebsorte- noch auf unzulässige geographische Angabe

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98 -, DVBI. 2000, S. 636 m.w.N.) haben sich rechtliche Beziehungen dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.

    Es muss ein spezielles auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen, das heißt, es muss eine begründete Besorgnis bestehen, bei der Vornahme der beabsichtigten Handlung nicht unzumutbaren Rechtsfolgen ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
    Klägerin im Falle der Verwendung einer unzulässigen Angabe auf den Etiketten des von ihr vertriebenen Perlweins möglicherweise nach §§ 48, 49 WeinG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2416), strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 50 WeinG begehen könnten (vgl. zum Feststellungsinteresse auch BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - 1 C 86.64 -, BVerwGE 31, S. 177).
  • FG Sachsen, 08.07.2009 - 2 K 509/09

    Kein ausreichender Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht für sechs Jahre

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
    vom 19. November 2009 - 2 K 509/09.NW - auf den Hinweis des Gerichts, dass eine Verpflichtungsklage vorliegend nicht in Betracht komme, erklärt hatte, dass die Klage in eine Feststellungsklage umgestellt werde, und der Beklagte sich mit einer Klageänderung einverstanden erklärt hatte, verwies das vorgenannte Gericht mit in der mündlichen Verhandlung verkündetem Beschluss den Rechtsstreit an das erkennende Gericht als nach § 52 Nr. 5 VwGO örtlich zuständigem Verwaltungsgericht.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne dieser Norm sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben und verlangen, dass eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwGE 100, S. 262 ff. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03

    Erzeugnisse, Wein, Weinbau, Weinwirtschaft, Weinüberwachung,

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
    Schließlich ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei-und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10809/08

    Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

    Auszug aus VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09
    Abzustellen ist dabei auf den wahrscheinlichen Erwartungshorizont des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers, also weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10809/08.OVG -, ESOVGRP).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Das von der Markenabteilung angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (v. 20. Januar 2010 - 5 K 650/09, BeckRS 2010, 45840) bezieht sich mit seiner Einschätzung, dass sich das Wort "Secco" in den letzten Jahrzehnten zu einer allgemeinen Bezeichnung für Perlwein entwickelt habe, auf einen Wikipedia- Eintrag zu "Perlwein".
  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Das von der Markenabteilung angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (v. 20. Januar 2010 - 5 K 650/09, BeckRS 2010, 45840) bezieht sich mit seiner Einschätzung, dass sich das Wort "Secco" in den letzten Jahrzehnten zu einer allgemeinen Bezeichnung für Perlwein entwickelt habe, auf einen Wikipedia- Eintrag zu "Perlwein".
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 1 U 407/12

    Marsecco - Irreführung des Käufers durch Etikettierung: Zulässigkeit der

    Überdies hat sich in Deutschland das Wort "Secco" in den letzten Jahrzehnten zu einer allgemeinen Kurzbezeichnung für Perlwein entwickelt, so dass in der Verwendung des Begriffs "Secco" auch keine Irreführung der Verbraucher dahingehend gesehen werden kann, dass das vorliegend betroffene Erzeugnis aus der in Italien angebauten, früher so bezeichneten, Rebsorte "Prosecco" hergestellt worden sei (so VG Trier, Urteil vom 20. Januar 2010 - 5 K 650/09.TR -, juris, Absatz-Nr. 27).
  • VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11

    Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes, wenn Behörde aufschiebende Wirkung

    VG Trier, Urteil vom 20.01.2010 - 5 K 650/09.TR -, juris, wo es auch heißt: "Zwar ist das Wort "Secco" aus dem italienischen Wort "Prosecco" entnommen, das den Namen einer alten Rebsorte aus Venetien/Italien bezeichnet und mit dem italienischen Adjektiv secco (trocken) nichts zu tun hat.".
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