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   FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 7215/06 B   

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https://dejure.org/2010,11771
FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 7215/06 B (https://dejure.org/2010,11771)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 K 7215/06 B (https://dejure.org/2010,11771)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 K 7215/06 B (https://dejure.org/2010,11771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für den Auftritt eines Kleinkünstlers; Begriff der Schaustellerei im Umsatzsteuerrecht bei Aufführung von Livemusik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder zu einem jährlich am selben Ort stattfindenden Volksfest; Veranstalter als Schausteller; Aufführung von Livemusik als Konzert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder zu einem jährlich am selben Ort stattfindenden Volksfest - Veranstalter als Schausteller - Aufführung von Livemusik als Konzert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Volksfestveranstalter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ortsfestes Volksfest bringt Veranstalter ermäßigten Steuersatz

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Ermäßigter USt-Satz für Volksfestveranstalter

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2039
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.11.1993 - V R 59/91

    Auto- und Motorradakrobatik - Eigenveranstaltlung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 7215/06
    Schausteller sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, Personen, die mit ihren der Unterhaltung dienenden Unternehmen gewerbsmäßig Jahrmärkte, Volksfeste usw. beschicken, also von Ort zu Ort ziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.11.1993, V R 59/91, BStBl II 1994, 336, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1993 - V R 46/91

    Erhebung von Umsatzsteuer für Tätigkeiten eines Schaustellers - Umsätze von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 7215/06
    Notwendig sei daher, dass der jeweilige Umsatz auf einer ambulanten, d.h. nicht ortsfest ausgeführten schaustellerischen Leistung des Steuerpflichtigen beruhe (BFH-Urteil vom 25.11.1993, V R 46/91, BFH/NV 1995, 349).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 50/04

    Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 7215/06
    Außerdem kann für "Mischformen" von Theateraufführungen und Konzerten die Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden, wenn eine Vorführung entweder als theaterähnlich oder als konzertähnlich einzustufen und eine persönlich geistige Schöpfung in der für einen Urheberrechtsschutz geforderten geistigen Höhe ist (BFH-Urteil vom 18.8.2005, V R 50/04, BStBl II 2006, 101, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2002 - V R 89/01

    Umsatzsteuer - Steuerermäßigung - Schausteller - Jahrmarkt - Veranstaltung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 5 K 7215/06
    Die Leistungen müssen dabei nicht in eigener Person erbracht werden; vielmehr reicht es aus, dass diese im eigenen Namen mit Hilfe von Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen gegenüber den Besuchern der Veranstaltung ausgeführt werden (BFH-Urteil vom 18.7.2002, V R 89/01, BStBl II 2004, 88).
  • BFH, 05.11.2014 - XI R 42/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest

    Mit Schreiben vom 15. Juni 2011 beantragte die Klägerin unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13. April 2010  5 K 7215/06 B, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 2039) die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 UStG von 7 % auf die vereinnahmten Eintrittsgelder.

    Insoweit sei der Sachverhalt des Streitfalls nicht vergleichbar mit dem Fall, über den das FG Berlin-Brandenburg in EFG 2010, 2039 entschieden habe.

    Der BFH hat insoweit bereits geklärt, dass im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG nicht zwischen der Organisation der in § 30 UStDV genannten Vorstellungen und den dort aufgeführten Leistungen zu unterscheiden ist, wenn der Unternehmer die Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten unmittelbar an die Besucher der Veranstaltungen "erbringt" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 199, 93, BStBl II 2004, 88, unter II.1.; vgl. auch FG Berlin-Brandenburg zur Veranstaltung eines Volksfestes in EFG 2010, 2039).

    Maßgeblich ist der Umstand, dass die von den Besuchern des Dorffestes von der Gemeinde X bezogenen Leistungen bei richtlinienkonformer Auslegung in den Anwendungsbereich von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG i.V.m. § 30 UStDV fallen (vgl. auch FG Berlin-Brandenburg in EFG 2010, 2039; a.A. FG Münster, Urteil vom 5. Oktober 2010  15 K 3961/07 U, EFG 2011, 578).

  • FG Thüringen, 14.06.2012 - 1 K 810/11

    Kein ermäßigter Steuersatz der Eintrittsgelder für ein von der Gemeinde

    Mit Schreiben vom 15. Juni 2011 beantragte der steuerliche Vertreter der Klägerin unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2010 5 K 7215/06-B, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 2039, für die Eintrittsgelder den ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. anzuwenden.

    Der Senat vermag der Klage auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2010 5 K 7215/06 B, EFG 2010, 2039, auf das die Klägerin hingewiesen hat, zu entsprechen.

    Die Revision wird im Hinblick auf die o. g. Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2010 5 K 7215/06 B nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch eine Entscheidung des BFH zugelassen.

  • FG Sachsen, 06.06.2016 - 5 K 1811/12

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Konzerte von DJs bei Überlagerung des

    II 2006, S. 101, unter Punkt 3.b. ; ebenso Nds. FG vom 27. Mai 2010, 16 K 290/09, EFG 2010, S. 1936 ; FG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2010, 5 K 7215/06 B, EFG 2010, S. 2039 ).

    II 2006, S. 101, unter Punkt 3.a. der Entscheidungsgründe; vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 2003, 6 K 171/01, EFG 2003, 1275 .; Nds. FG vom 27. Mai 2010, 16 K 290/09, EFG 2010, S. 1936 ; FG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2010, 5 K 7215/06 B, EFG 2010 S. 2039 ).

  • FG Münster, 05.10.2010 - 15 K 3961/07

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen einer Eventagentur

    Der Senat vermag der Klage auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.04.2010 5 K 7215/06 B, Juris, auf das der Kl. hingewiesen hat, zu entsprechen.
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