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   VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12   

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VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12 (https://dejure.org/2012,16996)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.07.2012 - 5 K 751/12 (https://dejure.org/2012,16996)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 5 K 751/12 (https://dejure.org/2012,16996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 39 Abs. 1; DRG Art. 62 § 3
    Eintritt Ruhestand; Hinausschieben; entgegenstehende dienstliche Interessen; Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderschulrektor jenseits der Pensionsgrenze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anpruch auf Hinausschieben des Ruhestandes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Beamtenrecht - Beamte dürfen später in Ruhestand gehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landesbeamte können Hinausschieben des Ruhestands beanspruchen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Landesbeamte können Hinausschieben des Ruhestands beanspruchen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landesbeamte können Hinausschieben des Ruhestands beanspruchen - Rechtswidrige Ablehnung eines Antrags zum Hinausschieben des Ruhestandes stellt europarechtswidrige Diskriminierung nach dem Lebensalter dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 6 B 522/12

    Anspruch eines Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen auf Hinausschieben des

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    Bereits zu § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG bzw. zu ähnlichen bundes- und landesrechtlichen Ermessensregelungen ist überwiegend anerkannt, dass sie auch im Interesse des Beamten an einer Verlängerung des Dienstes zu betätigen sind; der Beamte hat mithin einen Anspruch auf Überprüfung der vom Dienstherrn verneinten dienstlichen Interessen an einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und ggf. auch einer versagenden Ermessensentscheidung (Plog/Wiedow, BBG, § 53 Rdnr. 0.3; OVG NW, Beschl. v. 06.06.2012 - 6 B 522/12 - juris m.w.N. zu § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NW, wonach der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre hinaus geschoben werden kann, sofern dienstliche Gründe nicht entgegen stehen; von einem solchen Anspruch geht wohl auch VG Koblenz, Beschl. v. 31.07.2009 - 6 L 823/09 KO - aus; zweifelnd zu § 51 Satz 1 LBG in der seit dem 13.05.2005 geltenden Fassung allerdings noch VG Freiburg, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 K 1676/10 - juris Rdnr. 10 unter Hinweis auf Müller/Beck, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, § 51 LBG a.F., Stand Februar 2009, Rdnrn. 3, 12).

    Auch trifft den Dienstherrn die Darlegungs- und ggf. auch die Beweislast für das Vorliegen der Umstände, aus denen sich entgegenstehende dienstliche Gründe ergeben sollen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 06.06.2012 - 6 B 522/12 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    Mit diesem Urteil ist geklärt, dass eine allgemeine Altersgrenze mit der Richtlinie 2000/78/EG vereinbar sein kann und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist (so BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011 - 2 B 94.11 - juris).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    28 Soweit der Beklagte meint, bei der Auslegung des Begriffs der entgegenstehenden dienstlichen Interessen sei die Wertung des Gesetzgebers zu beachten, der mit der Festsetzung der Altersgrenze in hohem Maße generalisierend und pauschalierend durch unwiderlegliche Vermutung unterstellt habe, dass der Angehörige einer bestimmten Beamtengruppe ohne Rücksicht auf seine individuelle Leistungsfähigkeit den dienstlichen Anforderungen nicht mehr genüge, die ihm in dem übertragenen abstrakten Funktionsamt abverlangt würden, und deshalb in den Ruhestand trete (BVerwG, Urt. v. 25.01.2007 - 2 C 28.05 -), trifft dies nach Überzeugung der Kammer nicht zu.
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 21.07.2011 - C-159/10 - u.a. - NVwZ 2011, 1249) entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegensteht, das die zwangsweise Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, wobei sie bei dienstlichem Interesse höchstens bis zum vollendeten 68. Lebensjahr weiterarbeiten dürfen, sofern dieses Gesetz zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und die Beförderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanungen zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen; dabei muss es die Erreichung dieses Ziels mit angemessenen und erforderlichen Mitteln ermöglichen, was dann der Fall ist, wenn das Mittel im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf - vom nationalen Gericht zu beurteilende - Beweismittel gestützt ist.
  • VG Freiburg, 29.09.2010 - 1 K 1676/10

    Interesse des Beamten an Hinausschieben der Pensionierung durch Verlängerung der

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    Bereits zu § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG bzw. zu ähnlichen bundes- und landesrechtlichen Ermessensregelungen ist überwiegend anerkannt, dass sie auch im Interesse des Beamten an einer Verlängerung des Dienstes zu betätigen sind; der Beamte hat mithin einen Anspruch auf Überprüfung der vom Dienstherrn verneinten dienstlichen Interessen an einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und ggf. auch einer versagenden Ermessensentscheidung (Plog/Wiedow, BBG, § 53 Rdnr. 0.3; OVG NW, Beschl. v. 06.06.2012 - 6 B 522/12 - juris m.w.N. zu § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NW, wonach der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre hinaus geschoben werden kann, sofern dienstliche Gründe nicht entgegen stehen; von einem solchen Anspruch geht wohl auch VG Koblenz, Beschl. v. 31.07.2009 - 6 L 823/09 KO - aus; zweifelnd zu § 51 Satz 1 LBG in der seit dem 13.05.2005 geltenden Fassung allerdings noch VG Freiburg, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 K 1676/10 - juris Rdnr. 10 unter Hinweis auf Müller/Beck, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, § 51 LBG a.F., Stand Februar 2009, Rdnrn. 3, 12).
  • VG Koblenz, 31.07.2009 - 6 L 823/09

    Dienstliches Interesse für ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    Bereits zu § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG bzw. zu ähnlichen bundes- und landesrechtlichen Ermessensregelungen ist überwiegend anerkannt, dass sie auch im Interesse des Beamten an einer Verlängerung des Dienstes zu betätigen sind; der Beamte hat mithin einen Anspruch auf Überprüfung der vom Dienstherrn verneinten dienstlichen Interessen an einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und ggf. auch einer versagenden Ermessensentscheidung (Plog/Wiedow, BBG, § 53 Rdnr. 0.3; OVG NW, Beschl. v. 06.06.2012 - 6 B 522/12 - juris m.w.N. zu § 32 Abs. 1 Satz 1 LBG NW, wonach der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre hinaus geschoben werden kann, sofern dienstliche Gründe nicht entgegen stehen; von einem solchen Anspruch geht wohl auch VG Koblenz, Beschl. v. 31.07.2009 - 6 L 823/09 KO - aus; zweifelnd zu § 51 Satz 1 LBG in der seit dem 13.05.2005 geltenden Fassung allerdings noch VG Freiburg, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 K 1676/10 - juris Rdnr. 10 unter Hinweis auf Müller/Beck, Beamtenrecht in Baden-Württemberg, § 51 LBG a.F., Stand Februar 2009, Rdnrn. 3, 12).
  • VG Freiburg, 10.07.1986 - 4 K 71/86
    Auszug aus VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12
    Soweit das erkennende Verwaltungsgericht einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung in einem Auswahlverfahren nach dem Personalstrukturgesetz-Streitkräfte verneint hat (VG Freiburg, Beschl. v. 10.07.1986 - 4 K 71/86 - DVBl 1986, 1168), lag dem keine vergleichbare Rechtslage zu Grunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 S 1519/12

    Zum Rechtsanspruch eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juli 2012 - 5 K 751/12 - wird abgelehnt.
  • VG Würzburg, 07.02.2014 - W 1 E 14.38

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Lehrer an staatlicher

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg i.Br. vom 10. Juli 2012 (Az. 5 K 751/12 - juris) zu § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG Baden-Württemberg, die der Antragsteller zum Beleg seiner Rechtsauffassung zitiert, ist insoweit nicht auf das bayerische Beamtenrecht übertragbar.

    Denn § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG Baden-Württemberg, der - im Unterschied zu Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBG - ein Hinausschieben des Ruhestandseintritts in das Ermessen des Dienstherrn stellte, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen , wurde durch Art. 62 § 3 Abs. 1 Satz 1 HS 1 des Dienstrechtsreformgesetzes 2010 in eine gebundene Entscheidung mit der Folge eines Rechtsanspruchs auf das Hinausschieben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen umgewandelt (vgl. VG Freiburg v. 10.7.2012 - 5 K 751/12 - juris Rn. 24).

  • VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12

    Eintritt in den Ruhestand; Aufschub; einstweilige Anordnung

    Andernfalls liefe die Vorschrift, die die Möglichkeiten des § 39 LBG für eine Übergangszeit in Kenntnis dieser Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht erheblich erweitern will, weitgehend leer (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2012 -6 B 898/12 -, juris Rn 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn 10; VG Freiburg, Urteil vom 10.07.2012 - 5 K 751/12 -, juris Rn 27).
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