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   FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10   

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https://dejure.org/2010,31573
FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10 (https://dejure.org/2010,31573)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2010 - 5 K 76/10 (https://dejure.org/2010,31573)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 5 K 76/10 (https://dejure.org/2010,31573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002
    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu berücksichtigen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushalftsführung eines Alleinstehenden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Bei alleinstehenden Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt worden sind und die Heimatwohnung nur noch zu Besuchszwecken vorgehalten wird (BFH-Urteile vom 09.08.2007 VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996; vom 10.02.2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 1949).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil vom 09.08.2007 VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996).

  • BFH, 22.10.2009 - III R 48/09

    Kindergeld: Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung des Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Unter die Vorschrift fallen grundsätzlich Fahrten von Unterkünften jeglicher Art, die von einem Arbeitnehmer zur Übernachtung genutzt werden und von der er seinen Arbeitsplatz aufsucht (Ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - Urteile vom 22.10.2009 III R 48/09, BFH/NV 2010, 629f, und vom 26.08.1988 VI R 92/85, BFHE 155, 61,BStBl II 1989, 144).

    Anders als im Rahmen der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist für die Geltendmachung von Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht erforderlich, dass in der Wohnung ein eigener Hausstand unterhalten wird (Drenseck in: Schmidt, EStG § 9, 161; von Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn EStG § 9 F 160; vgl. auch BFH, Urteil vom 22.10.2009 a.a.O.).

  • BFH, 04.05.2010 - VI B 156/09

    Doppelte Haushaltsführung: Haupthausstand am Wohnsitz der Eltern

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98; vom 14.06.2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 1819; Beschluss vom 04.05.2010 VI B 156/09-Juris).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98; vom 14.06.2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 1819; Beschluss vom 04.05.2010 VI B 156/09-Juris).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98; vom 14.06.2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 1819; Beschluss vom 04.05.2010 VI B 156/09-Juris).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Bei alleinstehenden Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt worden sind und die Heimatwohnung nur noch zu Besuchszwecken vorgehalten wird (BFH-Urteile vom 09.08.2007 VI R 10/06, BFH/NV 2007, 1996; vom 10.02.2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 1949).
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Zum einen steht die Unterbrechung der Fahrt der beruflichen Veranlassung und dem Werbekostenabzug nicht entgegen (BFH Beschluss vom 16.09.2009 VI B 12/09, n.v. Juris; BFH Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306).
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 92/85

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Unter die Vorschrift fallen grundsätzlich Fahrten von Unterkünften jeglicher Art, die von einem Arbeitnehmer zur Übernachtung genutzt werden und von der er seinen Arbeitsplatz aufsucht (Ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - Urteile vom 22.10.2009 III R 48/09, BFH/NV 2010, 629f, und vom 26.08.1988 VI R 92/85, BFHE 155, 61,BStBl II 1989, 144).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, ist anhand der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98; vom 14.06.2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 1819; Beschluss vom 04.05.2010 VI B 156/09-Juris).
  • BFH, 16.09.2009 - VI B 12/09

    Mehrere Wohnungen; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10
    Zum einen steht die Unterbrechung der Fahrt der beruflichen Veranlassung und dem Werbekostenabzug nicht entgegen (BFH Beschluss vom 16.09.2009 VI B 12/09, n.v. Juris; BFH Urteil vom 20.12.1991 VI R 42/89, BStBl II 1992, 306).
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