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   VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18   

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VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18 (https://dejure.org/2019,23036)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2019 - 5 K 7728/18 (https://dejure.org/2019,23036)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 5 K 7728/18 (https://dejure.org/2019,23036)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 01.03.2018 - 25 K 10111/17
    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
    vgl. in diesem Sinne Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1991 - 1 S 2/91 -, juris, Rn. 24 f. Jahr, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 1992 - 1 BvR 311/92 -, juris; in diesem Sinne auch VG Köln, Urteil vom 01. März 2018 - 25 K 10111/17 -, juris, Rn. 25 ff.

    vgl. in diesem Sinne auch: VG Köln, Urteil vom 01. März 2018 - 25 K 10111/17 -, juris, Rn. 26.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 1 S 2/91

    Zur Eintragung eines frei gewählten Berufsnamens in den Paß oder Personalausweis

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1991 - 1 S 2/91 -, juris, Rn. 24.

    vgl. in diesem Sinne Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1991 - 1 S 2/91 -, juris, Rn. 24 f. Jahr, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 1992 - 1 BvR 311/92 -, juris; in diesem Sinne auch VG Köln, Urteil vom 01. März 2018 - 25 K 10111/17 -, juris, Rn. 25 ff.

  • BVerfG, 13.04.1992 - 1 BvR 311/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Eintragung eines Berufsnamens

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
    vgl. in diesem Sinne Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08. August 1991 - 1 S 2/91 -, juris, Rn. 24 f. Jahr, bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 1992 - 1 BvR 311/92 -, juris; in diesem Sinne auch VG Köln, Urteil vom 01. März 2018 - 25 K 10111/17 -, juris, Rn. 25 ff.

    Denn mit Beschluss vom 13. April 1992 - 1 BvR 311/92 - hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die durch den VGH Baden-Württemberg in seiner oben zitierten Entscheidung getroffene Feststellung, dass die Eintragung eines Berufsnamens in Pass- oder Personalausweis abgelehnt werden könne, wenn sie zur Identitätsfeststellung oder zur Beseitigung von Zweifeln an der Identität des Namensträgers nicht erforderlich sei, an eine Eintragung keine Anforderungen stelle, die die durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gesetzten Schranken überstiege.

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
    Mit der in § 1 Abs. 1 PAuswG statuierten Ausweispflicht korrespondiert ein Anspruch des Ausweispflichtigen auf Ausstellung eines Personalausweises, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41/90 -, juris, Rn. 19, mit dem Inhalt von § 5 Abs. 2 PAuswG, sofern keine Befreiungs- oder Versagungsgründe (§§ 1 Abs. 3, 6a PAuswG) vorliegen.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
    vgl. im Ergebnis so auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 31. August 1995, - 5 C 11.94 -, BVerwGE 99, 158 (160).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86 (veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 58) -, die zur Verfassungsmäßigkeit des damaligen, inzwischen überholten Rechts des Ehenamens erging und in der unter anderem ausgeführt war, dass die Eintragung eines Berufsnamens, der auch der Geburtsname sein könne, nach dem damals geltenden Pass- und Personalausweisrecht sowie dem Melderecht nicht von zu hohen Voraussetzungen abhängig gemacht werden könne, steht dem zuvor Gesagten nicht entgegen.
  • VG Schleswig, 24.06.2020 - 9 A 29/19

    Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis

    der zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV) vom 16.12.2019 (GMBl. 2020 S. 24) ist unter einem Künstlernamen ein von einem bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und dadurch Verkehrsgeltung erlangt hat, so dass er anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt (vgl. auch VGH Mannheim, U. v. 08.08.1991 - 1 S 2/91 -, juris Rn. 17; VG Düsseldorf, U. v. 07.05.2019 - 5 K 7728/18 -, juris Rn. 30).
  • VG Hamburg, 19.05.2020 - 19 E 1748/20

    Einziehung eines Reisepasses; Namensschreibweise mit "ss" bzw. "ß"

    In diesem Sinne wird selbst für die zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform notwendige Namensunterschrift (§ 126 BGB) darauf abgestellt, ob die Identität des Unterzeichnenden eindeutig feststeht (VG Düsseldorf, Urt. v. 07.5.2019, 5 K 7728/18, juris Rn. 44).
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