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   VG Neustadt, 22.07.2013 - 5 K 894/12.NW   

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https://dejure.org/2013,17624
VG Neustadt, 22.07.2013 - 5 K 894/12.NW (https://dejure.org/2013,17624)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.07.2013 - 5 K 894/12.NW (https://dejure.org/2013,17624)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW (https://dejure.org/2013,17624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 ImSchG RP, § 4 Abs 5 ImSchG RP, § 6 Abs 1 ImSchG RP, § 6 Abs 5 ImSchG RP
    Lärmimmissionen durch Musikdarbietungen im Rahmen eines traditionellen örtlichen Festes ("Kerwe")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Privilegierung von i.R. einer traditionellen dörflichen Kerwe seit Jahren stattfindenden Musikdarbietungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Live-Musik bei der Landjugend auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 war zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausnahmegenehmigung zur Hambacher Jakobuskerwe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Live-Musik bei der Landjugend auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 war zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Live-Musik der Landjugend auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 zulässig - Lärm muss von Anwohnern während der Kerwetage als sozialadäquat hinzunehmendes "Kerwegrundgeräusch" betrachtet werden

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Neustadt, 24.07.2012 - 5 L 645/12

    Live-Musik bei der Landjugend auf der Hambacher Jakobuskerwe zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2013 - 5 K 894/12
    Einen am 18. Juli 2012 durch die Kläger bei der erkennenden Kammer eingereichten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs lehnte das Gericht mit Beschluss vom 24. Juli 2012 (5 L 645/12.NW) ab.

    Zur Begründung verweist sie auf die Ausführungen des Gerichts im Urteil vom 22. Januar 2007 - 5 K 1683/06.NW - und auf die Ausführungen im Beschluss vom 24. Juli 2012 - 5 L 645/12.NW -.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und die dazu beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie auf die Gerichtsakten 5 L 645/12.NW und 5 K 1683/06.NW verwiesen, die Gegenstand der Beratung gewesen sind.

    Die Kammer lässt offen, inwieweit die Rechtskraft des früheren Kammerurteils vom Januar 2007 für die jetzt zu entscheidenden Klage präjudizielle Wirkung hat mit der Folge, dass die Kläger eine erneute rechtliche Prüfung der in jenem Verfahren zwischen denselben Beteiligten für die Klageabweisung maßgeblichen Rechtsfragen, die sich auch im vorliegenden Verfahren in gleicher Weise stellen, nicht verlangen könnten, weil die Beteiligten an die damalige Entscheidung insoweit gebunden sind (vgl. dazu Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 121 Rn 24-26; Beschluss der Kammer im Verfahren 5 L 645/12.NW).

    Die Kammer hat in ihrem Beschluss im Verfahren 5 L 645/12.NW schon darauf hingewiesen, dass die Liste von insgesamt 15 bis 16 Ereignissen aus dem ............ Veranstaltungskalender hier nicht maßgebend sein kann, weil sie nicht oder nur zu einem ganz geringen Teil in der Nähe des Anwesens der Kläger stattfinden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Auszug aus VG Neustadt, 22.07.2013 - 5 K 894/12
    Die hierzu geltenden Grundsätze hat das OVG Rheinland.-Pfalz in seiner grundlegenden, den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG - juris - im Einzelnen dargelegt.

    Hierzu hat das OVG Rheinland-Pfalz im eingangs zitierten Urteil vom 14. September 2004 - a.a.O. -, dort bezogen auf Karnevalsveranstaltungen in einem Festzelt, folgendes ausgeführt:.

  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15

    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes;

    In der hier gegeben Situation der Drittanfechtung von den Beigeladenen begünstigenden Verwaltungsakten kommt es ausschließlich darauf an, ob die beiden Bescheide vom 4. und 20. August 2015 subjektiv-öffentliche Rechte der drittbetroffenen Klägerin verletzt haben (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW - , LKRZ 2013, 442).

    Es steht außer Frage, dass die Haardter Woi- und Quetschekuchekerwe als "Weinkerwe' ebenso wie das Haardter Weinfest auf der Straße ein traditionelles örtliches Fest mit Brauchtumscharakter ist (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW -, juris zur Jakobuskerwe in Neustadt-Hambach).

    Die genannten Messungen, gegen die die Klägerin keine substantiierten Einwendungen erhoben hat, erfassten nicht nur den von der Beschallungsanlage des Beigeladenen ausgehenden Lärm, sondern auch den von den Gästen des Beigeladenen verursachten und diesem zurechenbaren Geräusche sowie das dem Beigeladenen nicht zurechenbare sog. "Kerwegrundgeräusch' (s. dazu VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW -, juris) und führten nicht zu einer Überschreitung des für die Musik genehmigten Beurteilungspegels von 70 dB(A).

  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem

    Nur in sog. sehr seltenen Fällen (Pflege traditionellen historischen oder kulturellen Brauchtums oder besonderer kommunaler Bedeutung wie z.B. Maibaumsetzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 a.a.O.; VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW) kann die Nachtzeit um bis zu 1 h nach hinten verschoben werden, also von 24 Uhr auf 1 Uhr.
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 3661/16

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm für Krankenhaus

    Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen - freilich nicht entscheidungstragenden und auf einen Immissionsrichtwert von 70 dB(A) bezogenen - Ausführungen des OVG Koblenz, neben einem Krankenhaus komme eine nächtliche Musikveranstaltung nicht in Betracht (OVG Koblenz, Urt. v. 14.9.2004, 6 A 10949/04, NJW 2005, 772; dies zitierend VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urt. v. 22.7.2013, 5 K 894/12.NW, BeckRS 2013, 53637), stehen dem ebenfalls nicht entgegen.
  • VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 316/17

    Anwohnerklage gegen Durchführung einer Festveranstaltung der

    zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nach nochmaliger Überprüfung im Hauptsacheverfahren verwiesen werden (vgl. dazu auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 09.05.2016 - 4 K 1107/15.NW -, juris sowie Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW -, juris).
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