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   VG Trier, 01.12.2010 - 5 K 905/10.TR   

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https://dejure.org/2010,28071
VG Trier, 01.12.2010 - 5 K 905/10.TR (https://dejure.org/2010,28071)
VG Trier, Entscheidung vom 01.12.2010 - 5 K 905/10.TR (https://dejure.org/2010,28071)
VG Trier, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 5 K 905/10.TR (https://dejure.org/2010,28071)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 IHKG, § 2 Abs 1 IHKG, § 2 Abs 1 GewStG, § 2 Abs 2 GewStG, § 3 Nr 6 S 1 GewStG
    Zur Mitgliedschaft einer gemeinnützige Zwecke verfolgenden GmbH in der Industrie- und Handelskammer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Mitgliedes der Industrie- und Handelskammer gegen die Erhebung von Kammerbeiträgen

  • esovgrp.de

    IHKG § 2,IHKG § 2 Abs 1,IHKG § 3,GewStG § 2,GewStG § 2 Abs 1,GewStG § 2 Abs 2,GewStG § 3,GewStG § 3 Nr 6,GewStG § 3 Nr 6 S 1
    Befreiung, Bescheid, Betrieb, Finanzamt, gemeinnützige Tätigkeit, Gemeinnützigkeit, Geschäftsbetrieb, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, GmbH, IHK, Industrie- und Handelskammer, Kammer, Kammerbeitrag, Kammerbeitragsrecht, ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kammerbeiträge - Industrie - und Handelskammer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10884/10

    Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer; Gewerbesteuerveranlagung; im

    Auszug aus VG Trier, 01.12.2010 - 5 K 905/10
    Zum Leitsatz vergleiche OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.2010 - 6 A 10884/10 -.

    In der Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen durch die Finanzverwaltung liegt nämlich eine für die Beklagte verbindliche Entscheidung über die persönliche und sachliche Gewerbesteuerpflicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2010 - 6 A 10884/10.OVG -), so dass die Klägerin der Beklagten kraft Gesetzes als Kammermitglied angehört.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 01.12.2010 - 5 K 905/10
    Gleiches gilt hinsichtlich der Höhe der von der Klägerin erhobenen Beiträge, gegen deren Kalkulation die Klägerin ebenfalls keine Einwände erhebt und deren Rechtmäßigkeit in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt wurde (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20. September 2010 - 6 A 10282/10.OVG -).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LB 191/13

    Äquivalenzprinzip; allgemeiner Gleichheitssatz; IHK;

    Die Mitgliedschaft ist nach § 2 Abs. 1 IHKG ist grundsätzlich nicht teilbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005, a.a.O., S. 349; VG Trier, Urt. v. 1.12.2010 - 5 K 905/10.TR -, juris Rn. 17), da sie besteht, sofern - und nicht soweit - eine Gewerbesteuerveranlagung erfolgt.
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