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   VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12.KO   

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https://dejure.org/2013,4229
VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12.KO (https://dejure.org/2013,4229)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.2013 - 5 K 929/12.KO (https://dejure.org/2013,4229)
VG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 2013 - 5 K 929/12.KO (https://dejure.org/2013,4229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    ArbMedVV, BioStoffV, § 12 Abs 1 S 1 Nr 1 KTagStG RP, § 12 Abs 1 S 1 Nr 2 KTagStG RP, § 12 Abs 1 S 1 Nr 3 KTagStG RP
    Kindergartenträger, Anspruch auf Zuwendungen zu den Kosten für die in der Biostoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorgeschriebenen Untersuchungen und Impfungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers einer Kindertagesstätte auf Zuwendungen zu den Kosten für die in der Biostoffverordnung und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorgeschriebenen Untersuchungen und Impfungen der Beschäftigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch einer katholische Kirchengemeinde auf Übernahme von Kosten für Untersuchungen und Impfungen des Kindergartenpersonals

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Impfkosten für das Kindergartenpersonal

  • lto.de (Kurzinformation)

    Impfungen von Kita-Mitarbeitern - Kirchengemeinde muss Kosten selbst übernehmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenübernahmeanspruch einer katholische Kirchengemeinde für Untersuchungen des Kindergartenpersonals

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Untersuchungen und Impfungen des Kindergartenpersonals - Kirchengemeinde hat nur Anspruch auf Erstattung von Personalkosten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1997 - 7 A 11498/97

    Baukosten

    Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12
    Die dort angeführten Kostengruppen für den Betrieb der Kindertagesstätte, Personal- und laufende Sachkosten - Baukosten nach § 15 KitaG sind insoweit ohne Relevanz -, stehen nicht alternativ nebeneinander, sondern es besteht ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass alle Kosten, die nicht zweifelsfrei den Personalkosten zuzuordnen sind, als laufende Sachkosten zu gelten haben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 7 A 11498/97.OVG -, ESRiA).

    Andererseits entspricht dies dem gesetzgeberischen Willen, Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1997, a.a.O.).

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 299/99

    Tarifliche Sonderzuwendung - Anrechnung einer betrieblichen Leistung

    Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind darunter etwa Jahresabschlussvergütungen, das Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Jahresergebnisbeteiligungen oder Jahresprämien zu verstehen (vgl. Urteile vom 5. April 2000 - 10 AZR 299/99 -, 21. Januar 2009 - 10 AZR 216/08 - und 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - alle juris).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind darunter etwa Jahresabschlussvergütungen, das Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Jahresergebnisbeteiligungen oder Jahresprämien zu verstehen (vgl. Urteile vom 5. April 2000 - 10 AZR 299/99 -, 21. Januar 2009 - 10 AZR 216/08 - und 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - alle juris).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch

    Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind darunter etwa Jahresabschlussvergütungen, das Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Jahresergebnisbeteiligungen oder Jahresprämien zu verstehen (vgl. Urteile vom 5. April 2000 - 10 AZR 299/99 -, 21. Januar 2009 - 10 AZR 216/08 - und 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 - alle juris).
  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12
    Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung liegen nicht vor: Es fehlt sowohl die dazu erforderliche Regelungslücke wie auch die Vergleichbarkeit der hier streitigen Rechtsfrage mit dem Regelungsinhalt von § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KitaG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11121/14

    Zur Frage der "Personalkosten" im Sinne von § 12 Abs 1 KTagStG RP - hier: Kosten

    Zur Begründung wurde unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 6. März 2013 - 5 K 929/12.KO - im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin habe keinen Anspruch auf die anteilige Erstattung der in der Kindertagesstätte "M." in B in den Jahren 2007 bis 2011 entstandenen Kosten für Untersuchungen und Impfungen sowie für erweiterte Führungszeugnisse.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. November 2014 der Klage unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz vom 10. März 2014 - 3 K 467/13.KO - insoweit stattgegeben, als die anteilige Erstattung der Kosten für die Einholung erweiterter Führungszeugnisse beantragt worden war, und die Klage unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz vom 6. März 2013 - 5 K 929/12.KO - insoweit abgewiesen, als die anteilige Erstattung der Kosten für Untersuchungen und Impfungen beantragt worden war.

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