Rechtsprechung
VG Berlin, 22.06.2020 - 5 K 95.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 35 Abs 1 S 1 BeamtStG
- IWW
§ 35 Abs. 1 S. 1 BeamtStG, § 62 BG BE, § 63 BG BE, § 20 Abs. 1 S. 3 DiszG
BeamtStG; BG BE, DiszG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Nebentätigkeit - Genehmigung einer Nebentätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nebentätigkeit eines Beamten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Nebentätigkeit einer Lehrerin - und ihre Genehmigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte ...
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen
- datev.de (Kurzinformation)
Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss Beamtin nicht genehmigte Nebentätigkeit als Lebensberaterin einstellen?
- haufe.de (Kurzinformation)
Lehrerin muss Nebentätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen - Lehrerin muss über schriftstellerische Tätigkeit Auskunft geben
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 24.01.2023 - 36 L 388.22
"Officer (...)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube
Rechtsgrundlage für die Untersagung der Ausübung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit ist die in § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG gründende allgemeine beamtenrechtliche Folgepflicht (VG Berlin, Urt. v. 22. Juni 2020 - 5 K 95.17 - juris Rn 22).Das wird durch die Anmeldung als Gewerbe nach außen hin dokumentiert (Bayr. VGH, Urteil v. 23.03.2011, 16b D 09.2798; juris; VG Berlin v. 22. Juni 2020 - 5 K 95.17 - juris Rn 28).