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   VG Berlin, 22.06.2020 - 5 K 95.17   

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https://dejure.org/2020,23087
VG Berlin, 22.06.2020 - 5 K 95.17 (https://dejure.org/2020,23087)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2020 - 5 K 95.17 (https://dejure.org/2020,23087)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 5 K 95.17 (https://dejure.org/2020,23087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit eines Beamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nebentätigkeit einer Lehrerin - und ihre Genehmigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss Beamtin nicht genehmigte Nebentätigkeit als Lebensberaterin einstellen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lehrerin muss Nebentätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerin muss eine ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit als spirituelle Lebensberaterin einstellen - Lehrerin muss über schriftstellerische Tätigkeit Auskunft geben

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 24.01.2023 - 36 L 388.22

    "Officer (...)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube

    Rechtsgrundlage für die Untersagung der Ausübung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit ist die in § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG gründende allgemeine beamtenrechtliche Folgepflicht (VG Berlin, Urt. v. 22. Juni 2020 - 5 K 95.17 - juris Rn 22).

    Das wird durch die Anmeldung als Gewerbe nach außen hin dokumentiert (Bayr. VGH, Urteil v. 23.03.2011, 16b D 09.2798; juris; VG Berlin v. 22. Juni 2020 - 5 K 95.17 - juris Rn 28).

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