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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08   

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https://dejure.org/2010,24539
FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08 (https://dejure.org/2010,24539)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.05.2010 - 5 K 98/08 (https://dejure.org/2010,24539)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 5 K 98/08 (https://dejure.org/2010,24539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei einer versehentlichen Nichtübernahme der Lohnersatzleistungen aus dem Erklärungsvordruck in die elektronische Erfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit als Grundlage der Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Sachirrtum oder Rechtsirrtum hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Lohnersatzleistungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versehentliche Nichterfassung erklärter Lohnersatzleistungen jedenfalls bei Aktenführung in Papierform keine offenbare Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versehentliche Nichterfassung erklärter Lohnersatzleistungen jedenfalls bei Aktenführung in Papierform keine offenbare Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Finanzrechtsweg
    Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs
    Begriff und Gegenstand der Revision
    Zulassung der Revision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1757
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 17/05

    Nichtbeachtung einer für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08
    Der Beklagte definiert - der Rechtsprechung des BFH folgend - "offenbar" dahingehend, dass offenbar sei, was für alle Beteiligten durchschaubar, erkennbar, eindeutig, augenfällig, auf der Hand liegend sei (vgl. z.B. BFH Urteil vom 29.01.2003, I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139; Urteil vom 11.07.2007, XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810) und dass insoweit auf den Akteninhalt abgestellt werden müsse.

    Der Fehler muss für den Bescheidadressaten nicht unmittelbar aus dem fehlerhaften Bescheid selbst zu entnehmen sein, es kommt entscheidend auf die Umstände bei der Entscheidungsfindung und demzufolge vornehmlich auf den Akteninhalt an (vgl. BFH Urteil vom 11.07.2007, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 24/05

    Einkommensteuer: Freibetrag für Veräußerungsgewinne i. S. d. § 16 Abs. 4 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08
    Es kann insoweit nur auf das Veranlagungsjahr selbst abgestellt werden (vgl. so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2006 - 1 K 212/02, EFG 2006, 859; anders FG Hamburg, Urteil vom 05.05.2008 - 6 K 24/05, Haufe-Index 2017596).

    Zudem weicht der Senat mit seiner Entscheidung vom Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 05. Mai 2008 - 6 K 24/05, Haufe-Index 2017596 ab, welches bei Überprüfung eines offenbaren Fehlers im Sinne des § 129 AO sogar einen Abgleich mit Steuererklärungen vorangegangener Jahre (im dortigen Streitfall bei der Veranlagung 2001 Behandlung von Freibeträgen im Jahr 1997) als zulässig ansieht.

  • BFH, 31.03.1987 - VIII R 46/83

    Steuerbescheid - Berichtigung - Offenbare Unrichtigkeit - Erkennbarkeit aus

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08
    Dies habe seinen Hintergrund in der ausdrücklichen Formulierung des § 129 Satz 1 "Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, jederzeit berichtigen." (vgl. auch Tipke, a.a.O., § 129 Rz. 5; BFH Urteil vom 31.03.1987, VIII R 46/83, BStBl. II 1987, 588 m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2003 - I R 20/02

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08
    Der Beklagte definiert - der Rechtsprechung des BFH folgend - "offenbar" dahingehend, dass offenbar sei, was für alle Beteiligten durchschaubar, erkennbar, eindeutig, augenfällig, auf der Hand liegend sei (vgl. z.B. BFH Urteil vom 29.01.2003, I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139; Urteil vom 11.07.2007, XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810) und dass insoweit auf den Akteninhalt abgestellt werden müsse.
  • FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02

    Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender AfA

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08
    Es kann insoweit nur auf das Veranlagungsjahr selbst abgestellt werden (vgl. so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2006 - 1 K 212/02, EFG 2006, 859; anders FG Hamburg, Urteil vom 05.05.2008 - 6 K 24/05, Haufe-Index 2017596).
  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 98/08
    Zur Klärung dürfte die Zeugeneinvernahme der Sachbearbeiterin erforderlich sein, dies habe aber zur Folge, dass dann bereits nicht mehr von einer "offenbaren" Unrichtigkeit ausgegangen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1984, III ZR 95/82, NJW 1985, 742).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 15/10

    Sachverhaltsaufklärung bei offenbarer Unrichtigkeit

    Soweit der BFH sich im Urteil in BFH/NV 2012, 694 an die tatsächlichen Feststellungen in der erstinstanzlichen Entscheidung (Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2010  5 K 98/08, EFG 2010, 1757) und die tatsächliche Würdigung der Umstände revisionsrechtlich nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden sah, ist auch daraus keine Abweichung im Rechtsgrundsätzlichen zu entnehmen.

    Ob der Senat im Übrigen der Rechtsauffassung des FG des Landes Sachsen-Anhalt in EFG 2010, 1757 folgen könnte, kann dahingestellt bleiben.

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 45/10

    Anwendung des § 129 AO bei versehentlicher Nichterfassung von

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1757 veröffentlichten Gründen statt.

    das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2010  5 K 98/08 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2012 - 3 K 325/08

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Verwaltungsakts nach § 129 Satz 1 AO -

    e) Darüber hinaus sind auch die auf den Datenträgern der Finanzverwaltung gespeicherten Daten einzubeziehen (a.A. FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 06. Mai 2010 5 K 98/08, EFG 2010, 1757), wozu auch Probeberechnungen zählen (a.A. FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 06. Mai 2010 5 K 98/08, EFG 2010, 1757).

    Es kann hierbei nicht darauf ankommen, ob die Finanzverwaltung mit sog. "papierlosen Akten" arbeitet (a.A. FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 06. Mai 2010 5 K 98/08, EFG 2010, 1757).

  • FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 120/11

    Abgabenordnung: Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. neuer

    Bei der Würdigung, ob ein mechanisches Versehen oder eine bewusste Entscheidung aufgrund Tatsachen- oder Rechtsirrtums des Amtes vorliegt, sind alle objektiv vorhandenen und erkennbaren Umstände, insbesondere unter Einbeziehung des gesamten Inhalts der Steuerakten, nach der Rechtsprechung des BFH aber auch Umstände außerhalb der eigentlichen Steuerakten zu berücksichtigen; hierzu gehören auch elektronisch gespeicherte Daten, sofern sie ohne weiteres sichtbar gemacht werden können (BFH Urteil vom 06.11.2012 a. a. O. Tz. 16, 22; Tz. 23 abgrenzend zu dem Urteil des BFH vom 08.12.2011 VI R 45/10: dieses hatte die Entscheidung der dortigen Vorinstanz - FG Sachsen-Anhalt vom 06.05.2010 5 K 98/08, EFG 2010, 1757 - aufgrund revisionsrechtlicher Bindung an den festgestellten Sachverhalt und dessen tatsächliche Würdigung bestätigt, obgleich das FG von der Rechtsprechung des BFH abweichende Rechtssätze formuliert hatte - s. FG Urteil Tz. 21; s. a. BFH Urteil vom 01.07.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004 Tz. 24: Akteninhalt und "Umstände bei der Entscheidungsfindung", z. B. interne Arbeits- und Dienstanweisungen).
  • BFH, 04.03.2016 - IX B 113/15

    Offenbare Unrichtigkeit - manuelle Erfassung der Steuererklärung nach

    Zwar hat das FG Sachsen-Anhalt den Leitsatz aufgestellt, solange die Akten in Papierform geführt würden, liege eine offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO nicht vor, wenn zur Feststellung eines eventuellen Erfassungsfehlers ein Abgleich des Akteninhalts mit dem EDV-Speicher der Finanzverwaltung erforderlich werde (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Mai 2010  5 K 98/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1757).
  • FG München, 15.03.2021 - 7 K 2114/18

    Änderung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Da die Klägerin keine Erklärungen zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abgegeben hat, in welchen im Einzelnen dargelegt wird, aus welchen Positionen sich das steuerliche Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 S. 1 KStG zusammensetzt bzw. wie sich der Bestand entwickelt, war die Unrichtigkeit der Feststellungsbescheide auch unter Berücksichtigung des Akteninhalts nicht für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich und ohne weitere Informationen erkennbar (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Mai 2010 5 K 98/08, juris; bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 45/10, BFH/NV 2012, 694).
  • BFH, 18.04.2012 - VIII B 10/12

    Grundsätzliche Bedeutung offenbare Unrichtigkeit

    Das gilt gleichermaßen für die in der Beschwerde genannte Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt vom 6. Mai 2010 (5 K 98/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1757), in der das FG zum Ausdruck bringt, es komme vornehmlich auf den Akteninhalt an, dessen Überprüfung sich auf sofort verfügbare Daten und Akteninhalte beschränken müsse.
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17695
VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08 (https://dejure.org/2008,17695)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.10.2008 - 5 K 98/08 (https://dejure.org/2008,17695)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 5 K 98/08 (https://dejure.org/2008,17695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baugrundstück und Abstandsfläche bei Windenergieanlagen nach der LBO Saarland

  • Wolters Kluwer

    Materiell-rechtliche Zulässigkeit eines Überbaus und materiell-rechtliche Zulässigkeit einer Übernahme der Abstandsfläche auf weitere Grundstücke; Regelung des Verhältnisses der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu anderen behördlichen Entscheidungen i.S.v. § 13 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 19.09.2007 - 5 K 58/06

    Die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 62 BNatSchG vom

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    Mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 29. September 2007 - 5 K 58/06 - hob die erkennende Kammer den Bescheid auf und wies die - auf die Verpflichtung des Ministeriums, ihren Antrag vom 07.06.2006 auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 62 BNatSchG von den Verbotstatbeständen des § 42 Abs. 1 BNatSchG unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, gerichtete - Klage ab: Letzterer Anspruch bestehe nicht, weil das Ministerium aufgrund der Konzentrationswirkung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren für die Befreiung nicht zuständig sei.

    Nach der Rechtskraft des Urteils im Verfahren 5 K 58/06 sei die Fortsetzung des Verfahrens auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt worden.

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, BauR 2008, 803) Die Gemeinde erwerbe damit einen Einwand, den sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage der erteilten Genehmigung entgegensetzen könne.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11) Dieses Recht solle einer Gemeinde selbst dann noch nach einer erfolgreichen Verpflichtungsklage zustehen.
  • BVerwG, 26.10.1998 - 4 BN 43.98

    Bauleitplanung, Erforderlichkeit; planerische Eigenverantwortung der Gemeinde;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    Nach der Rechtsprechung habe eine Gemeinde das Recht, selbst nach einem erteilten Einvernehmen eine gegenläufige Bauleitplanung durchzuführen (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1998 - 4 BN 43.98 -) und diese durch eine Veränderungssperre zu sichern.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10.01 -, BRS 65 Nr. 102) Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wäre ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre ursprünglich fehlerhafte Planung wirksam korrigiert habe und nur noch die Bekanntmachung fehle, (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BRS 67 Nr. 115) auch die Ermessensausübung im Rahmen des Ersetzungsverfahrens ansonsten nicht vorrangig der Berücksichtigung kommunaler Belange zu dienen bestimmt sei.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (OVG Lüneburg, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -) Entscheidend sei deshalb, ob die Gemeinde die fehlerhafte Planung ordnungsgemäß korrigiert habe.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10.01 -, BRS 65 Nr. 102) Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wäre ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre ursprünglich fehlerhafte Planung wirksam korrigiert habe und nur noch die Bekanntmachung fehle, (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, BRS 67 Nr. 115) auch die Ermessensausübung im Rahmen des Ersetzungsverfahrens ansonsten nicht vorrangig der Berücksichtigung kommunaler Belange zu dienen bestimmt sei.
  • OVG Saarland, 02.06.1999 - 2 Q 25/99
    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.06.1999 - 2 Q 25/99 -, S. 6) Ein solcher Sonderfall ist vorliegend nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08
    (Kopp, VwGO, § 36 Rdnr. 29 unter Hinweis auf BVerwGE 41, 180; 55, 135 = NJW 1978, 1020) Da es sich bei der vom Umweltministerium geforderten Nebenbestimmung um eine Auflage handelt, die von der Klägerin ggf. isoliert angefochten werden könnte, beeinflusste diese nicht den Regelungsgehalt der Genehmigung.
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Derartige Verkürzungen wären allerdings dann problematisch, wenn dadurch die Rotorblätter über den Nachbargrundstücken schweben würden (vgl. auch VG Saarland vom 29.10.2008 Az. 5 K 98/08).
  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 1579/09

    Gebührenanspruch für die bauaufsichtliche Prüfung im Rahmen eines

    (VG des Saarlandes, Urteil vom 29.10.2008 - 5 K 98/08 -, LKRZ 2009, 38 f.).

    Die Wiedergabe der Ausführungen im Urteil vom 29.10.2008 - 5 K 98/08 -, LKRZ 2009, 38-39, sei daher nicht geeignet, Zweifel daran zu wecken, dass Windkraftanlagen keine Gebäude seien.

    Dass Windkraftanlagen Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 2 LBO seien, ergebe sich sehr wohl aus dem Urteil vom 29.10.2008 - 5 K 98/08 -.

    Demgegenüber hatten die Windkraftanlagen, die Gegenstand des Klageverfahrens 5 K 98/08 waren, Nabenhöhen zwischen 95 und 100 m, Rotordurchmesser von 90 m, im Innern des Stahlrohrturmes Aufstiegsleitern mit Steigschutz, Ruhe- und Arbeitsplattformen und konnten optional auch mit einer Befahranlage (Aufzug) geliefert werden; die geschlossenen Gondeln hatten eine Dimension, dass sie ohne weiteres zu Wartungszwecken betreten werden konnten.

  • VG München, 09.04.2013 - M 1 SN 13.1397

    Nachbarklage gegen geänderte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Nicht zu folgen ist dem unter Berufung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (U.v. 29.10.2008 - 5 K 98/08 - juris) vorgetragenen Einwand des Bevollmächtigten der Antragstellerin, wonach eine weitere Verkürzung der Abstandsflächen unzulässig wäre, weil die Rotoren der Windenergieanlage den erforderlichen Grenzabstand von 3 m nicht einhalten würden.
  • VG München, 17.04.2012 - M 1 K 11.5646

    Windenergieanlage; Abweichung; Nachbarklage wegen Verkürzung der Tiefe der

    Derartige Verkürzungen wären allerdings dann problematisch, wenn dadurch die Rotorblätter über den Nachbargrundstücken schweben würden (vgl. auch VG Saarland vom 29.10.2008 Az. 5 K 98/08).".
  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.141

    Nachbarklage gegen drei Windkraftanlagen

    Derartige Verkürzungen wären allerdings dann problematisch, wenn dadurch die Rotorblätter über den Nachbargrundstücken schweben würden (vgl. VG Saarland, U v. 29.10.2008 - 5 K 98/08).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.839

    Nachbarklage Windenergieanlagen; Abweichung von Abstandsflächen;

    Derartige Verkürzungen wären allerdings dann problematisch, wenn dadurch die Rotorblätter über den Nachbargrundstücken schweben würden (vgl. VG Saarland Urt. v. 29.10.2008, Az. 5 K 98/08).
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