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Rechtsprechung
   OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17   

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OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17 (https://dejure.org/2019,10617)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2019 - 5 Kap 3/17 (https://dejure.org/2019,10617)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2019 - 5 Kap 3/17 (https://dejure.org/2019,10617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Kapitalanleger-Musterentscheid zum Hannover Leasing Fonds Nr. 193

  • diebewertung.de

    HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa Verwaltungsgesellschaft mbH

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 12.12.2017 - XI ZR 552/16

    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung; Stillschweigende Annahme

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Der Rechenschaftsbericht 2010 habe also die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen vermittelt, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.12.2017, XI ZR 552/16 Rn.15 ausdrücklich entschieden habe.

    Soweit der BGH in dem von den Musterklägern zitierten Urteil vom 12.12.2017 (XI ZR 552/16, Rn.15) eine andere Auffassung vertritt (s. dazu Buck-Heeb, jurisPR-BKR 4/2018 Anm.2), teilt der Senat diese jedenfalls insoweit nicht, als aus dieser der Schluss gezogen wird, allein die Kenntnis von der prospektabweichenden Ausführung von das Fondsobjekt betreffenden Bauarbeiten vermittele grundsätzlich verjährungsauslösende Kenntnis von einem Prospektfehler.

    Außerdem habe der BGH am 12.12.2017 entschieden, dass bereits der Zugang eines kenntnisvermittelnden Geschäftsberichts ausreiche (XI ZR 552/16, Rn.15).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens können vielmehr nur solche Tatsachen und Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die die Anwendung der Anspruchsnorm selbst begründen oder ausschließen oder der Konkretisierung einer anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzung der Norm dienen (BGH, Beschl. v. 10.06.2008, XI ZB 26/07, Rn.17).

    Es handelt sich aber um eine individuelle Voraussetzung des Verjährungsbeginns, die in der Person des Gläubigers vorliegen und bei mehreren Gläubigern für jeden persönlich festgestellt werden muss (BGH, aaO, XI ZB 26/07, Rn.25) und nicht abstrakt festgestellt werden kann.

    Nach dem Beschluss des BGH vom 10.06.2008 - XI ZB 26/07 Rn.15) kann in einem Ausgangsverfahren, in dem ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen geltend gemacht wird, die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens anspruchsbegründender oder anspruchsausschließender Voraussetzungen oder die Klärung von Rechtsfragen begehrt werden, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits davon abhängt.

  • BGH, 15.11.2012 - III ZR 55/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der geschuldeten

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Nach dem Urteil des BGH vom 15.12.2012, III ZR 55/12, treffe sie bei festgestellten Ungereimtheiten eine Nachforschungspflicht.

    Bei Immobilien habe der Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Überprüfung nach Lage, Größe, Zustand und Belastung vorzunehmen, bei Immobilienbeteiligungen sei ein Mietausfallrisiko zu berücksichtigen, dagegen bestünden nach dem Urteil vom 15.11.2012, III ZR 55/12, keine zusätzlichen Nachforschungspflichten.

    Dem hätten diese nachgehen müssen (BGH, Urt. v. 15.11.2012, III ZR 55/12).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Denn im Rahmen der von den beratenden/vermittelnden Banken geschuldeten Prospektprüfung mit banküblichem Sachverstand (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08 Rn.17) hätten diese feststellen müssen, dass es in der Baubeschreibung im Prospekt auf S.55 einerseits heißt, es würden rd.

    Denn im Rahmen der von den beratenden/vermittelnden Banken geschuldeten Prospektprüfung mit banküblichem Sachverstand (BGH, Urt. v. 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rn.17) hätten diese feststellen müssen, dass es in der Baubeschreibung im Prospekt auf S.55 einerseits heißt, es würden rd.

  • OLG München, 08.11.2016 - 5 U 1353/16

    Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffs bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Dies gilt um so mehr, als die Prospektaussagen auf S.20 und 37 widersprüchlich sind, als einerseits sämtliche zur Erreichung der Anlageziele erforderlichen Genehmigungen vorgelegen haben sollen, während andererseits die Gefahr bestanden haben soll, dass wegen nicht erteilter Genehmigungen Sonderflächen nicht übernommen werden könnten (vgl. Senat, Urt. v. 08.11.2016, 5 U 1353/16, S.13/14; 5 U 318/17, S.9/10, NZB zurückgewiesen d. Beschluss des BGH v. 19.02.2019, und OLG München, Urt. v. 22.05.2017, 19 U 4455/16, S.12/13).

    Dies gilt um so mehr, als die Prospektaussagen auf S.20 und 37 widersprüchlich sind, als einerseits sämtliche zur Erreichung der Anlageziele erforderlichen Genehmigungen vorgelegen haben sollen, während andererseits die Gefahr bestanden haben soll, dass wegen nicht erteilter Genehmigungen Sonderflächen nicht übernommen werden könnten (vgl. Senat, Urt. v. 08.11.2016, 5 U 1353/16, S.13/14; Urteil v. 11.07.2017, 5 U 318/17, S.9/10, NZB zurückgewiesen d. Beschluss des BGH v. 19.02.2019, II ZR 281/17 und OLG München, Urt. v. 22.05.2017, 19 U 4455/16, S.12/13).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Insoweit war auszusprechen, dass dieses Feststellungsziel gegenstandslos ist (BGH, Beschl. v. 22.11.2016, XI ZB 9/13, Ls b), s.a. Rn.106 ff).

    Da es auf die Frage, ob die Musterbeklagten zu 1-3) als Gründungsgesellschafterinnen eigene Nachforschungen anzustellen gehabt hätten, nicht ankomme, sei die unter Ziffer 7. begehrte Feststellung mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht zu treffen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2017, 23 Kap 1/16 und BGH, Beschl. v. 22.11.2016, XI ZB 9/13, Rn.106).

  • OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Beitritt zu geschlossenem

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Das habe für diesen Fonds das OLG Frankfurt im Urteil v. 24.02.2017, 19 U 87/16 vertreten.

    Deshalb habe das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24.02.2017, 19 U 87/16, festgestellt, dass es die Anforderungen an die Prospektprüfung überstiege, wenn man von einem Anlageberater verlange, dass er Nachforschungen zu den Prospektangaben hinsichtlich der Stellplätze anstelle.

  • BGH, 08.02.2018 - III ZR 65/17

    Stützen eines Auskunftsbegehrens des Anspruchsberechtigten auf Treu und Glauben;

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Berücksichtigt man, dass dem Anleger Informationsrechte zur Verfügung stehen (BGH, Urteil v. 8.2.2018, III ZR 65/17 Rn.26), ist die unreflektierte Behauptung, man habe bezüglich Prospektfehler o.ä.

    Einerseits zeigen die beweisbewehrten Behauptungen des Musterklägers, dass er in der Lage ist, die erforderlichen Tatsachenbehauptung auf- und unter Beweis zu stellen, zum anderen legt er auch nicht dar, inwiefern ihn seine Informationsrechte als Gesellschafter nicht in Stand setzen sollten, die erforderlichen Informationen selbst einzuholen (BGH, Urteil v. 8.2.2018, III ZR 65/17 Rn.26).

  • BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung:

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Im Übrigen hat der BGH in der von der Musterbeklagten zu 5) zitierten Entscheidung (Urt. v. 17.07.2018, II ZR 13/17, Rn.19) ausdrücklich die Prüfung der deliktischen Haftung der Musterbeklagten zu 5) angeordnet.

    Der Bundesgerichtshof hat für diesen Fonds bereits entschieden (Urt. v. 17.07.2018, II ZR 13/17, Rn.11-18), dass eine Haftung der Musterbeklagten zu 5) aus Verschulden bei Vertragsschluss als Vertreter, Dritte oder Sachwalterin wegen der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens nur in Betracht kommt, wenn zur Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens im Einzelfall Feststellungen getroffen werden, das aber kann nicht Gegenstand des vorliegenden Kapitalanleger- Musterverfahrens sein.

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17
    Somit fehlt es schon an der Beantragung eines zulässigen Feststellungsziels (vgl. BGH, Beschl. v. 21.10.2014, XI ZB 12/12 Rn.138, 153).

    Das gilt aber dann nicht, wenn dem Anleger - wie hier - Informationsrechte zur Seite stehen und er sich, statt diese auszuüben, auf angebliche Darlegungspflichten der Gegenseite verlässt (vgl. a. BGH, Beschl. v. 21.10.2014, XI ZB 12/12 Rn.100, 107/108), ohne zu berücksichtigen, dass jedenfalls ein Großteil der Musterbeklagten keinen Zugang zu entsprechenden Unterlagen hat.

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 17.04.2008 - III ZR 227/06

    Voraussetzungen der Prospektverantwortlichkeit der Initiatoren eines Filmfonds

  • OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 23 U 103/11

    Rückabwicklung einer Beteiligung an DG-Fonds Nr. 31 (Haftung des

  • OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer

  • OLG Brandenburg, 04.03.2015 - 4 U 46/14

    Beteiligung an einem Immobilienfonds: Verjährung von auf einer Verletzung der

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 12.01.2009 - II ZR 24/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirkungen des

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BGH, 17.05.2011 - II ZR 202/09

    Beteiligung an einem im sozialen Wohnungsbau tätigen Immobilienfonds: Haftung

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 45/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 82/11

    Prospekthaftungsansprüche des Anlegers nach unzureichender Aufklärung über die

  • OLG München, 27.06.2012 - 20 U 4561/11

    Haftung der Verantwortlichen eines geschlossenen Immobilienfonds wegen unklarer

  • BGH, 31.10.2013 - III ZR 66/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 47/15

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen Kapitalanlageberater: Grob

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

  • BGH, 04.05.2016 - III ZR 90/15

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags

  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

  • OLG Frankfurt, 12.07.2017 - 23 Kap 1/16

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren B. ./. 1. Deutsche Bank AG 2.

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 358/16

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

  • BGH, 09.01.2018 - II ZB 14/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Hinreichende Bestimmtheit des Feststellungsziels;

  • OLG Schleswig, 22.03.2018 - 7 U 48/16

    Haftung des Architekten bei Fehlern in der Grobkostenschätzung und teilweisem

  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem

    Das Oberlandesgericht München hat zur Begründung des Musterentscheids (Beschluss vom 26. März 2019 - 5 Kap 3/17), soweit für die Rechtsbeschwerden von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.09.2018 - 5 Kap 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46364
OLG München, 13.09.2018 - 5 Kap 3/17 (https://dejure.org/2018,46364)
OLG München, Entscheidung vom 13.09.2018 - 5 Kap 3/17 (https://dejure.org/2018,46364)
OLG München, Entscheidung vom 13. September 2018 - 5 Kap 3/17 (https://dejure.org/2018,46364)
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  • drik.de

    Hannover Leasing Fonds 193: Zusätzliche Feststellungsziele im Kapitalanleger-Musterverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Auszug aus OLG München, 13.09.2018 - 5 Kap 3/17
    Nach dem Beschluss des BGH vom 10.06.2008 - XI ZB 26/07 (Rn.15) kann in einem Ausgangsverfahren, in dem ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen geltend gemacht wird, die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens anspruchsbegründender oder anspruchsausschließender Voraussetzungen oder die Klärung von Rechtsfragen begehrt werden, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits davon abhängt.
  • BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung:

    Auszug aus OLG München, 13.09.2018 - 5 Kap 3/17
    Im Übrigen hat der BGH in der von den Musterbeklagten zu 5) zitierten Entscheidung (Urt. V. 17.07.2018, II ZR 13/17 Rn.19 ausdrücklich die Prüfung der deliktischen Haftung der Musterbeklagten zu 5) angeordnet.
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