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   VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09.WI   

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VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09.WI (https://dejure.org/2009,29954)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.02.2009 - 5 L 102/09.WI (https://dejure.org/2009,29954)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 5 L 102/09.WI (https://dejure.org/2009,29954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 49 EG, Art 12 GG, § 9 Abs 1 GlüStVtr BE 2007, § 80 Abs 5 VwGO
    Untersagung der Sportwetten-Vermittlung in Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilverfahren; Sportwetten-Vermittlung; Verfassungsrecht; Europarecht; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Sportwettenmonopol; Kohärenz; Konsistenz; Gemeinwohl; Gefahrenabwehr; Rechtsschutzinteresse

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Sportwetten-Vermittlung in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    § 4 Abs. 1 GlüStV verbietet das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen ohne Erlaubnis; Sportwetten sind nach allgemeiner Auffassung Glücksspiele (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 28.03.2006 (a.a.O.) aufgezeigt, wie ein verfassungskonformes Sportwettenrecht ausgestaltet werden kann, und ein staatliches Monopol in Anbetracht der legitimen Gemeinwohlziele der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht, des Gesundheits- und Jugendschutzes sowie des Schutzes der Spieler vor betrügerischen Machenschaften für grundsätzlich zulässig erachtet.

    Sowohl nach europäischem Recht als auch nach deutschem Verfassungsrecht müssen die ergriffenen Maßnahmen allerdings erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein und dürfen nicht diskriminierend angewandt werden.Im Rahmen der Bekämpfung der Glücksspielsucht müssen die Beschränkungen der Spieltätigkeiten die Verwirklichung der Gemeinwohlziele in dem Sinne gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (so EuGH, Urteil vom 06.11.2003, Rs. C-243/01 - Gambelli -, GewArch 2004, Seite 30; Urteil vom 21.10.1999, Rs. C-67/98 - Zanetti -, GewArch 2000, Seite 19); soll dies durch ein staatliches Wettmonopol geschehen, so muss eine Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits hergestellt werden (so BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    Die Vorgaben wurden im Glücksspielstaatsvertrag und im Hessischen Glücksspielgesetz umgesetzt, Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Suchtbekämpfung und -prävention (besonders in den Regelungen der §§ 4 Abs. 4, 5, 7, 8 und 10 GlüStV) getroffen und die Förderung der Suchtforschung verbindlich vorgeschrieben (§§ 6 und 11 GlüStV, 3 und 4 GlüG).In seiner aktuellen Entscheidung zur gewerblichen Spielvermittlung vom 14.10.2008 (NVwZ 2008, Seite 1338) betont das Bundesverfassungsgericht erneut den weiten Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers bei der Prognose und der Einschätzung der Gefährdung von Gemeinwohlbelangen sowie der Auswahl der notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    Sowohl nach europäischem Recht als auch nach deutschem Verfassungsrecht müssen die ergriffenen Maßnahmen allerdings erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein und dürfen nicht diskriminierend angewandt werden.Im Rahmen der Bekämpfung der Glücksspielsucht müssen die Beschränkungen der Spieltätigkeiten die Verwirklichung der Gemeinwohlziele in dem Sinne gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (so EuGH, Urteil vom 06.11.2003, Rs. C-243/01 - Gambelli -, GewArch 2004, Seite 30; Urteil vom 21.10.1999, Rs. C-67/98 - Zanetti -, GewArch 2000, Seite 19); soll dies durch ein staatliches Wettmonopol geschehen, so muss eine Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits hergestellt werden (so BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, a.a.O.).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    Diese Wertung entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere zur Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag), der jedem Mitgliedsstaat das Recht zugesteht, das Niveau, auf welchem er den Schutz der Gesundheit seiner Bevölkerung gewährleisten will, individuell zu bestimmen und zu entscheiden, wie dieses Niveau erreicht werden soll (vgl. z.B. Urteil vom 06.03.2007, Rs. C-338/04 u.a. - Placanica - Urteil vom 11.09.2008, Rs. C-141/07 - Deutsches Apothekengesetz -, NJW 2008, Seite 3693).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    Sowohl nach europäischem Recht als auch nach deutschem Verfassungsrecht müssen die ergriffenen Maßnahmen allerdings erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein und dürfen nicht diskriminierend angewandt werden.Im Rahmen der Bekämpfung der Glücksspielsucht müssen die Beschränkungen der Spieltätigkeiten die Verwirklichung der Gemeinwohlziele in dem Sinne gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (so EuGH, Urteil vom 06.11.2003, Rs. C-243/01 - Gambelli -, GewArch 2004, Seite 30; Urteil vom 21.10.1999, Rs. C-67/98 - Zanetti -, GewArch 2000, Seite 19); soll dies durch ein staatliches Wettmonopol geschehen, so muss eine Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits hergestellt werden (so BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, a.a.O.).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    Diese Wertung entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere zur Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG-Vertrag), der jedem Mitgliedsstaat das Recht zugesteht, das Niveau, auf welchem er den Schutz der Gesundheit seiner Bevölkerung gewährleisten will, individuell zu bestimmen und zu entscheiden, wie dieses Niveau erreicht werden soll (vgl. z.B. Urteil vom 06.03.2007, Rs. C-338/04 u.a. - Placanica - Urteil vom 11.09.2008, Rs. C-141/07 - Deutsches Apothekengesetz -, NJW 2008, Seite 3693).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA

    Auszug aus VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09
    Eine abweichende Behandlung anderer Glücksspielformen (die - wie beispielsweise die Pferdewetten - auch auf einer unterschiedlichen Entstehungsgeschichte und Tradition beruhen) berührt nicht die Legitimität der vom Landesgesetzgeber verfolgten Ziele (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2008. Seite 1228), wie sie hier für den Bereich der Sportwetten definiert wurden (vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwaltes beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 14.10.2008 in der Rs. C-42/07; Bay.VGH, Beschluss vom 19.09.2008, Az.: 10 CS 08/1831).
  • LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08

    Verbot der Internetwerbung für Glücksspiele verletzt nicht das Grundrecht auf

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09

    Angebot von Glücksspielen im Internet bei nachempfundenen typischen

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

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