Rechtsprechung
VG Trier, 24.07.2014 - 5 L 1239/14.TR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 1 VwGO, § 81 BauO RP
Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung in Bezug auf ein Werbeschild, das bereits seit mehr als 10 Jahren unbeanstandet vorhanden ist (hier verneint). - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines seit mehr als einem Jahrzehnt unbeanstandeten Apotheken-Werbeschilds
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verwaltungsrecht und Werberecht: Werbeschild muss nicht sofort entfernt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Werbeschild an der Hauswand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbeschild muss nicht sofort entfernt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbeschild muss nicht sofort entfernt werden - Widerspruch gegen bauaufsichtliche Verfügung erfolgreich
Wird zitiert von ...
- VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
Werbeanlage für Trierer Löwen-Apotheke
Ein am 4. Juli 2014 gestellter Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vorgenannte für sofort vollziehbar erklärte Beseitigungsanordnung hatte Erfolg; mit Beschluss vom 24. Juli 2014 - 5 L 1239/14.TR - stellte die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin vom 4. Juli 2014 - eingegangen bei der Beklagten am 7. Juli 2014 - wieder her.