Rechtsprechung
   VG Neustadt, 22.12.2008 - 5 L 1418/08.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23834
VG Neustadt, 22.12.2008 - 5 L 1418/08.NW (https://dejure.org/2008,23834)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.12.2008 - 5 L 1418/08.NW (https://dejure.org/2008,23834)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 5 L 1418/08.NW (https://dejure.org/2008,23834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Landeshundegesetz (LHundG) i.R.e. Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung der Haltung eines nach § 1 Abs. 2 LHundG als gefährlich eingestuften Hundes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Heimtiere - Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze - Berechtigtes Interesse zur Haltung eines gefährlichen Hundes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2008 - 5 L 1418/08
    Maßnahmen des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts, die allein an die Rassezugehörigkeit anknüpfen, dienen daher nicht der Gefahrenabwehr, sondern gehören zur Gefahrenvorsorge und bedürfen deshalb auch einer speziellen Regelung durch den Gesetzgeber (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2004, 6 C 21.03 und 22.03).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2008 - 5 L 1418/08
    Allerdings fehlt es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an ausreichenden Belegen für einen kausalen Zusammenhang zwischen Rassezugehörigkeit und Schadenseintritt (so schon BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002, BVerwGE 116, 355 [BVerwG 03.07.2002 - 6 CN 8/01] ).
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19

    Berechtigtes Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes;

    Es handelt sich bei dem "berechtigten Interesse" an der Haltung eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 LHundG vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der daran anknüpft, dass durch die Abgabe an eine Privatperson eine dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Hundes in einem Tierheimzwinger verhindert und damit den Belangen des Tierschutzrechts Rechnung getragen werden kann, allerdings nur unter Beachtung der Belange des Gefahrenabwehrrechts (so auch im Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. Dezember 2008 - 5 L 1418/08.NW -, Rn. 9, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht