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   VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14.WI   

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VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14.WI (https://dejure.org/2015,10108)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.05.2015 - 5 L 1453/14.WI (https://dejure.org/2015,10108)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI (https://dejure.org/2015,10108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4a GlüStVtr HE 2012, § 4b GlüStVtr HE 2012, § 9 GlüStVtr HE 2012, § 10a GlüStVtr HE 2012, Art 56 AEUV, Art 3 GG, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken. Die angekündigte Erteilung der Konzessionen ist daher bis zur Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren zurückzustellen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Stopp für Erteilung von 20 Sportwetten-Konzessionen aufgrund von Mängeln des Konzessionsverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angekündigte Erteilung von 20 Sportwetten-Konzessionen an die ausgewählten Bewerber gestoppt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stopp der angekündigten Erteilung von 20 Sportwetten-Konzessionen an ausgewählte Bewerber

  • juve.de (Kurzinformation)

    Weiter warten: Konzessionsverfahren für Sportwetten gestoppt

Besprechungen u.ä.

  • sebastianconrad.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Bedenken gegen das Verfahren zur Vergabe von Sportwettenkonzessionen

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 27.01.2020)

    Neuregulierung des Glücksspiel-Staatsvertrags: Die Liberalisierer setzen sich durch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 451
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Wie die Kammer bereits im Verfahren 5 L 1448/14.WI (Beschluss vom 16.04.2015) festgestellt hat, weist das bisherige Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, die die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren (§ 4 b Abs. 1 und Satz 1 GlüStV, Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.

    Es bestand ausreichend Zeit zwischen Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 15.12.2011 und der Ausschreibung am 08.08.2012, um das gesamte Konzessionsverfahren konzipieren und vorbereiten zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI).

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1428/14

    Land Hessen muss 20 angekündigte Sportwetten-Konzessionen zurückstellen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Mit Beschluss vom 18.09.2014 hat die Kammer die 20 ausgewählten Bewerber dem vorliegenden Verfahren beigeladen; ein Beweisbeschluss zur Vorlage aller Behördenakten, auch der die Auswahlverfahren der 20 Beigeladenen betreffenden, erging nur im Leitverfahren 5 L 1428/14.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Es musste daher der Ausgang der aus den unterschiedlichsten Gesichtspunkten von verschiedenen Verfahrensbeteiligten anhängig gemachten Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht abgewartet werden, zumal die Kammer im vorliegenden Verfahren die Verwaltungsakten beim Antragsgegner (nur) formularmäßig unter Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO angefordert, aber - anders als im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI - keinen expliziten Beweisbeschluss gefasst hat.

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Die Prüfung der Unterlagen führte (nach Nachforderungen im Einzelfall) zu dem Ergebnis, dass 56 Bewerber die Teilnahmekriterien erfüllen, 17 Bewerber erhielten einen Ablehnungsbescheid (einer dieser abgelehnten Bewerber erreichte beim VG C-Stadt, Urteil vom 23.05.2014, Az.: 23 K 512.12, die Aufhebung des Ablehnungsbescheides und die Verurteilung des Beklagten, nach Nachforderung von Unterlagen über die Bewerbung und die Zulassung zur 2. Stufe erneut zu entscheiden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

    Insoweit werde auf die Entscheidung des VG C-Stadt vom 23.05.2014 (Az.: 23 K 512.12) verwiesen.

    Zur Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs hat die im Auswahlverfahren unterlegene Antragstellerin (siehe Ablehnungsbescheid vom 02.09.2014) im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit, den Ablehnungsbescheid anzufechten (was ihr - bei Erfolg - die Option sichern würde, weiter am Konzessionsverfahren teilzunehmen) und Neubescheidung zu begehren (siehe Urteil des VG C-Stadt vom 23.05.2014, Az.: 23 K 512.12); im Eilverfahren ist - weil die Ablehnung keinen vollzugsfähigen Inhalt hat, der über § 80 Abs. 5 VwGO ausgesetzt werden könnte - Rechtsschutz nur über § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen, weil es der Antragstellerin im momentanen Verfahrensstadium nicht um einen Konkurrentenverdrängungsanspruch nach §§ 80, 80 a VwGO geht, sondern um die erneute Prüfung ihrer Bewerbung im Konzessionsverfahren und die Gleichbehandlung mit anderen Konzessionsbewerbern, die zu den 20 Ausgewählten gehören.

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienst-leistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) - auf das die Kammer hingewiesen habe - betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Es ist nicht Aufgabe der Bewerber, so lange Fragen an die Behörde zu richten, bis deren Anforderungen und Entscheidungskriterien hinreichend deutlich geworden sind (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 1276/13.T, juris, Rn. 69, zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Denn anders als vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11) gefordert, konnten die Bewerber weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext voll umfänglich entnehmen, was letztlich für eine erfolgreiche Bewerbung von ihnen gefordert werden wird.

    Dazu ist es auch erforderlich, dass der Ausübung des behördlichen Ermessens hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. EUGH, Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11, m. w. N.; Urteil vom 12.09.2013, Rs. C-660/11 u. a.).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Dass der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit auch den Bereich der Sportwetten erfasst, hat der EUGH bereits in der Gambelli-Entscheidung (vom 06.11.2003, Rs. C-243/01) klargestellt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.09.2014, Az.: 1 BvL 2/14).

    Nur diese dort genannten Ziele sind die Rechtfertigung dafür, dass die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden kann (vgl. die Gambelli-Entscheidung des EuGH vom 06.11.2003, Rs. C-243/01).

  • VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14
    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zur Entscheidung des Gerichts im Klageverfahren 5 K 1467/14.WI die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 Beigeladenen zurückzustellen.

    Gegen diesen Bescheid hat die Antragstellerin am 16.09.2014 Klage erhoben (Az.: 5 K 1467/14.WI) und bereits am 12.09.2014 den vorliegenden Eilantrag gestellt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Dementsprechend kann sich der Antragsgegner bei seinen Entscheidungen nicht auf ein bindendes Votum des Kollegiums berufen, weil dessen Beschlüsse allenfalls verwaltungsinterne, unselbständige Mitwirkungshandlungen sein können (so OVG Koblenz, Urteil vom 21.11.2014, Az.: 6 A 10562/14, m. w. N.), die die Behörde nicht von einer eigenständigen Entscheidung entbinden.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gewinnt gerade im Zusammenhang mit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an Bedeutung, um so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvor zu kommen (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 ME 158/13

    Notwendigkeit eines Einzugsbereichs mit städtebaulichem Gewicht für einen

  • VG Wiesbaden, 21.03.2013 - 5 L 27/13

    Sportwettenkonzession

  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG

  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11

    Rettungsdienstleistungen

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

  • BVerfG, 09.09.2014 - 1 BvL 2/14

    Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin -

  • VGH Hessen, 26.02.2014 - 8 E 1904/13
  • VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13
  • VG Wiesbaden, 30.04.2013 - 5 L 90/13

    Sportwettkonzession

  • VG München, 18.03.2015 - M 16 E 14.4518

    Sportwettenkonzession

  • VG Wiesbaden, 13.09.2012 - 5 L 1081/12
  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI - wird zurückgewiesen.
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 16.09.2014 die vorliegende Klage erhoben und am 12.09.2014 einen Eilantrag gestellt (Az.: 5 L 1453/14.WI).

    Die Rechtsverstöße im Auswahlverfahren, die die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 05.05.2015 (Az.: 5 L 1453/14.WI) aufgezeigt hat, haben im Ergebnis schon dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe gestoppt werden musste (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 2 L 3002/14; VG E-Stadt, Beschluss vom 29.06.2015, Az.: 4 E 4214/14; dazu auch aktuell Kirchhof, Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens, NVwZ 2016, S. 124).

    Die Entscheidungen des Gerichts in den Eilverfahren 5 L 1453/14.WI, 5 L 1433/14.WI und 5 L 1438/14.WI, durch die der Beklagte verpflichtet wird, die Erteilung von Konzessionen (nur) an die 20 Beigeladenen vorläufig - bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache - zurückzustellen, hindert lediglich eine Vorab-Konzessionierung dieser Bewerbergruppe, nicht aber nunmehr die Erteilung von Konzessionen an alle Bewerber, die - wie die Klägerin - die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienstleistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) - auf das das VG Wiesbaden in seinen Beschlüssen vom 16. April 2015, 5 L 1448/14 und vom 5.5.2015, 5 L 1453/14 hingewiesen habe - betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Insofern folgt die Kammer dem VG Wiesbaden (Beschlüsse vom 16. April 2015, 5 L 1448/14; 5.5. 2015, 5 L 1453/14) und dem Hess VGH (Beschluss vom 5.10.2014, 8 B 1686/14) die den zeitgleichen Markteintritt aller Konzessionäre als eine elementare Voraussetzung für die Wahrung der Gleichbehandlung sehen.

    Das Verwaltungsverfahren bei der Vergabe der Sportwettenkonzessionen verstößt gegen das Gebot eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens aus § 4b Abs. 1 S. 1 Glücksspielstaatsvertrag, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (VG Wiesbaden, Beschl. vom 5. Mai 2015 -5 L 1453/14-).

    Das Verfahren war auch auf der zweiten Stufe für die Bewerber insgesamt intransparent, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Beschluss vom 05.05.2015 -5 L 1453/14- überzeugend ausgeführt hat.

    Das VG Wiesbaden hat hierzu in seinem Beschluss vom 5.5.2015 - 5 L 1453/14- ausgeführt:.

  • VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16

    Antragsteller, die die Mindesvoraussetzungen erfüllt haben, haben Anspruch auf

    Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos, ebenso wie diejenige im Parallelverfahren 5 L 1453/14.WI, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az.: 8 B 1028/15) zurückgewiesen hat.

    Hinzu kommt, dass die Annahme des Antragsgegners, er sei durch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15 (zu 5 L 1453/14.WI) gehindert, Sportwettenkonzessionen zu vergeben, nicht (mehr) zutrifft.

    Zum einen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im oben genannten Eilverfahren die Beschwerde gegen den Ausspruch des Verwaltungsgerichts, bis zu dessen Entscheidung im Verfahren 5 K 1467/14.WI die Erteilung von Konzessionen die 20 Beigeladenen (= die vom Antragsgegner ausgewählten Bewerber) zurückzustellen, zurückgewiesen, ohne eine weitergehende Verpflichtung des Antragsgegners auszusprechen; zum anderen hat das Verwaltungsgericht mittlerweile am 31.10.2016 ein Urteil in diesem zum Eilverfahren 5 L 1453/14.WI gehörenden Hauptsacheverfahren verkündet (Az.: 5 K 1467/14.WI).

  • BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Daraufhin untersagten die Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Frankfurt am Main in insgesamt vier Verfahren, zu denen die Beschwerdeführerin beigeladen wurde, dem Land Hessen einstweilen die Konzessionsvergabe (unter anderem VG Wiesbaden, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -, juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 L 3002/14.F -, BeckRS 2015, 46878).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Spätestens seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 (Az. 5 L 1453/14.WI) ist offensichtlich, dass sich eine unionsrechtskonforme Teilliberalisierung dieses Marktes mit Hilfe der Experimentierklausel nicht realisieren lassen würde.
  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

    Derzeit ist das Konzessionsverfahren durch Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14.WI -, vom 8. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI -, vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -) ausgesetzt.

    Das Konzessionsverfahren ist derzeit vielmehr durch Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14.WI -, vom 8. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI -, vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -) ausgesetzt.

  • VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

    Ergänzend trägt sie vor, aus dem Beschluss des Hessischen VGH vom 16.10.2015, 8 B 1028/15, mit welchem die Beschwerde des Landes Hessen gegen den Beschluss des VG Wiesbaden vom 05.05.2015, 5 L 1453/14.WI, in dem diesem aufgegeben worden sei, die Konzessionsvergabe an die 20 ausgewählten Bewerber bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptsacheklage zurückzustellen, zurückgewiesen worden sei, folge, dass die Erlangung der erforderlichen Erlaubnis für die Klägerin ebenso wie für alle anderen Sportwettvermittler in Deutschland auf Jahre hinweg rechtlich unmöglich sei.

    5 L 1453/14.

    WI, ZfWG 2015, 276,.

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Mit Beschluss vom 05.05.2015 im Parallelverfahren 5 L 1453/14.WI hat das Gericht den Beklagten verpflichtet, bis zur Entscheidung der Kammer im Hauptsacheverfahren die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 erfolgreichen Mitbewerber zurückzustellen, und festgestellt, dass mehrere ergebnisrelevante Verfahrensfehler vorliegen, die das gesamte Verwaltungsverfahren auf der 2. Stufe bis zur Auswahlentscheidung betreffen und auf die die dortige Antragstellerin sich berufen kann.

    Die Entscheidungen des Gerichts in den Eilverfahren 5 L 1453/14.WI, 5 L 1433/14.WI und 5 L 1438/14.WI, durch die der Beklagte verpflichtet wird, die Erteilung von Konzessionen (nur) an die 20 Beigeladenen vorläufig - bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache - zurückzustellen, hindert lediglich eine Vorab-Konzessionierung dieser Bewerbergruppe, nicht aber nunmehr die Erteilung von Konzessionen an alle Bewerber, die - wie die Klägerin - die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

  • VGH Hessen, 05.11.2015 - 8 B 1015/15
    Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI - wird zurückgewiesen.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2023 - 1 VB 88/19

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sportwettvermittlung in Gebäuden, in

  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 L 70/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

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