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   VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11 u.a.   

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https://dejure.org/2012,480
VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11 u.a. (https://dejure.org/2012,480)
VG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2012 - 5 L 1563/11 u.a. (https://dejure.org/2012,480)
VG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 5 L 1563/11 u.a. (https://dejure.org/2012,480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulträger - Wärmebelastung und Nachtlüftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Raumtemperatur im Klassenzimmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulen müssen für gutes Klima sorgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landeshauptstadt muss für erträgliche Raumtemperaturen in Schulausweichquartier sorgen

  • dnn-online.de (Pressemeldung, 02.02.2012)

    Stadt muss in Schule für erträgliche Raumtemperatur sorgen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    In Klassenzimmern müssen erträgliche Raumtemperaturen herrschen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schule muss für erträgliche Raumtemperaturen sorgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt muss für erträgliche Raumtemperaturen in Schulausweichquartier sorgen - Schülern darf nicht zugemutet werden, Schulpflicht unter unzumutbaren Bedingungen nachzukommen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Aber auch dann müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass das Rechtsmittel in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827 f. [827]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Diese Schulaufsicht umfasst jedenfalls die Befugnis des Staates zur Planung und Organisation des Schulwesens mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet (BVerfG, Urt. v. 6.1.1972 - 1 BvR 230/70; 1 BvR 95/71 - zitiert nach juris).
  • VG Trier, 16.06.2010 - 5 K 129/10

    Peter-Wust-Gymnasium:Kein Anspruch auf Einschreiten der Schulaufsicht

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Die Befugnisse des Staates bei der Planung, Organisation und Ordnung des Schulwesens sind erst dann überschritten, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung drohen würde oder die Grundrechtspositionen der Eltern und Schüler in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt und dadurch der spezifische Kernbereich dieser Grundrechte verletzt würde, da auch Maßnahmen der Schulorganisation unter dem verfassungsrechtlichen Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit (vgl. VG Trier, Urt. v. 16.6.2010 - 5 K 129/10.TR - m.w.N.; zitiert nach juris) bzw. dem Gebot der Zumutbarkeit stehen (vgl. insoweit zu baulichen Mängeln SächsOVG, Beschl. v. 10.11.2011 - 2 B 194/11 -).
  • OVG Sachsen, 29.06.2000 - 2 BS 169/00

    Vorläufige Zulassung einer Schülerin zur mündlichen Abiturprüfung bei

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Sind die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs als offen einzustufen, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 29.6.2000, 2 BS 169/00).
  • OVG Sachsen, 10.11.2011 - 2 B 194/11

    Widerruf der Mitwirkung, Klassenstufe, Schulschließung

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Die Befugnisse des Staates bei der Planung, Organisation und Ordnung des Schulwesens sind erst dann überschritten, wenn eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung drohen würde oder die Grundrechtspositionen der Eltern und Schüler in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt und dadurch der spezifische Kernbereich dieser Grundrechte verletzt würde, da auch Maßnahmen der Schulorganisation unter dem verfassungsrechtlichen Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit (vgl. VG Trier, Urt. v. 16.6.2010 - 5 K 129/10.TR - m.w.N.; zitiert nach juris) bzw. dem Gebot der Zumutbarkeit stehen (vgl. insoweit zu baulichen Mängeln SächsOVG, Beschl. v. 10.11.2011 - 2 B 194/11 -).
  • BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79

    Subjektives öffentliches Recht von Schülern oder Eltern auf Erweiterung der

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    aa) In Art. 2 Abs. 1 GG ist das Rechtauf möglichst ungehinderte Entwicklung der Persönlichkeit, Anlagen und Befähigungen eines Schülers verankert (Grundrecht auf Bildung; BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979 - 7 B 139/79; zitiert nach juris), das sich aber zudem aus Art. 102 Abs. 2 SächsVerf ergibt und in § 1 Abs. 1 SchulG als Grundlage des Regelwerkes des sächsischen Schulgesetzes an den Anfang gestellt wird.
  • OVG Sachsen, 04.08.1994 - 2 S 231/94

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Die Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (SächsOVG, Beschl. v. 4.8.1994, 2 S 231/94).
  • OLG Celle, 29.08.2007 - 14 U 149/06

    Inhalt der Beauftragung mit Ingenieurleistungen des Wärmeschutzes

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Es bezieht dabei ausdrücklich die aus dem Urteil des OLG Celle gewonnenen Erkenntnisse zu den - positiven - Auswirkungen einer intensiven Nachtauskühlung ein (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.8.2007 - 14 U 149/06 -).
  • OVG Sachsen, 06.03.1997 - 4 S 135/97

    Juristische Staatsprüfung; Materiellrechtliche Ausschlußfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Dazu sind gem. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO der durch die einstweilige Anordnung zu schützende Anspruch (Anordnungsanspruch) und die Dringlichkeit der einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) glaubhaft zu machen, d.h. mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit darzutun (SächsOVG, Beschl. v. 6.3.1997, SächsVBl 1997, 217 ff. [218]).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11
    Auf der anderen Seite muss die Anwendung des § 123 Abs. 1 VwGO unter Beachtung der betroffenen Grundrechte und der Erfordernisse eines effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG erfolgen (BVerfG, Beschl. v. 25.7.1996, NVwZ 1997, 479 ff. [480]).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerfG - 1 BvR 95/71 (anhängig)
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