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   VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13.GI   

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https://dejure.org/2013,31419
VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13.GI (https://dejure.org/2013,31419)
VG Gießen, Entscheidung vom 21.10.2013 - 5 L 1729/13.GI (https://dejure.org/2013,31419)
VG Gießen, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 5 L 1729/13.GI (https://dejure.org/2013,31419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrenteneilverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung einer kommunalen Straßenverkehrsabteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenteneilverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung einer kommunalen Straßenverkehrsabteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leitung der Straßenverkehrsabteilung im Ordnungsamt der Stadt Gießen bleibt unbesetzt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Leitung der Straßenverkehrsabteilung im Ordnungsamt der Stadt Gießen bleibt unbesetzt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    Die Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen verletzt ihn in seinem durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, IÖD 2011, 220).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen beimisst, unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, IÖD 2011, 220).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, IÖD 2011, 222) muss der Dienstherr bei einem Gleichstand der in aktuellen dienstlichen Beurteilungen vergebenen Gesamturteile aufgrund des von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsvergleichs die Beurteilungen umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien zur Kenntnis nehmen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 20.06.2013 (- 2 VR 1.13 -, IÖD 2013, 194) neue Grundsätze aufgestellt, die der Dienstherr bei der Bestimmung des Anforderungsprofils eines höherwertigen Dienstpostens zu beachten hat.
  • VGH Hessen, 17.01.2013 - 1 B 2038/12

    Zurückverweisung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    ist zulässig, insbesondere als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form der Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 B 2038/12 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 17.08.2011 - 5 L 1020/11.GI -, juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    ist zulässig, insbesondere als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form der Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 B 2038/12 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 17.08.2011 - 5 L 1020/11.GI -, juris).
  • VG Gießen, 17.08.2011 - 5 L 1020/11

    Statthafte Antragsart in Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    ist zulässig, insbesondere als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form der Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 B 2038/12 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 17.08.2011 - 5 L 1020/11.GI -, juris).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    14 Die in dem dem Magistrat vorgelegten Auswahlprotokoll getroffene Feststellung, der Antragsteller komme weder bei einer Laufbahnnachzeichnung anhand einer Vergleichsgruppe mit einem Gesamtdurchschnitt von 10, 40 Punkten noch aufgrund des Durchschnittswertes der Gesamtpunktzahl der am Auswahlverfahren beteiligten Bewerberinnen und Bewerber von 11, 93 Punkten an die von der Beigeladenen erreichte Gesamtpunktzahl von 13, 43 Punkten heran, beachtet nicht in dem gebotenen Maße die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für eine fiktive Laufbahnnachzeichnung freigestellter Personalratsmitglieder (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, NVwZ-RR 2011, 371).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 6 A 2025/07

    Anspruch eines Kriminaloberkommissars auf Schadensersatz wegen verzögerter

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    Das sich danach ergebende Leistungsbild ist an der Leistungsentwicklung vergleichbarer Kollegen und Kolleginnen zu messen und entsprechend einzuordnen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.01.2010 - 6 A 2025/07 -, juris).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    Gerade die Regelbeurteilung dient dem Zweck, wesentliche Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein (st. Rspr. d. BVerwG, z. B. Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 37.91 -, Buchholz 231.1 § 40 BLV Nr. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    Diese Organisationsentscheidung sei gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - 2 A 9.07 -, BVerwGE 132, 110).
  • VGH Hessen, 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97

    Streitwert für vorläufiges Rechtsschutzverfahren im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Gießen, 21.10.2013 - 5 L 1729/13
    Der daraus resultierende Betrag von 23.164,57 EUR (3.563,78 EUR x 6, 5 Monate) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 09.12.1997 - 1 TZ 3086/97 -, RiA 1999, 208) auf ¼, also auf 5.791,14 EUR, zu reduzieren, weil nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht unmittelbar eine Beförderung möglich, sondern zunächst eine Erprobungszeit nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HBG vorgeschrieben ist.
  • VGH Hessen, 13.01.1989 - 1 TG 3873/88

    Besetzung einer Schulleiterstelle - Einstweilige Anordnung

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des

  • VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives

    Auch weitere Erkenntnisquellen - auch u.U. ältere Beurteilungen früherer Beurteilungszeiträume (vgl. Thür. OVG v. 16.08.2012 a.a.O.; VG Gießen v. 21.10.2013, Az. 5 L 1729/13.GI, Rn. 18 bei juris - jeweils m.w.N.; vgl. auch § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV) oder das sog. deskriptive Anforderungsprofil [s.o. sowie unten 3. d)] - können in "Pattsituationen" ergänzend herangezogen werden.
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