Rechtsprechung
VG Aachen, 23.08.2019 - 5 L 1783/18 |
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
- VG Aachen, 23.08.2019 - 5 L 1783/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2019 - 7 B 1256/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - 7 B 1624/19
Rechtsprechung
VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vollziehungsanordnung; Begründung; Interessenabwägung; Ordnungsverfügung; rechtmäßig; Vollzugsinteresse; Bauaufsichtsbehörde; zuständig; Versammlung; friedlich; Waffen; Unfriedlichkeit; Gewalttätigkeit; billigen; Verfassungsschutzbericht; Bericht; Innenminister; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
- VG Aachen, 23.08.2019 - 5 L 1783/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2019 - 7 B 1256/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - 7 B 1624/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 A 1668/15
Bauaufsichtsbehörde darf gegen Protestcamp am Hambacher Forst vorgehen
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Die hiergegen fristgemäß erhobene Klage wies die beschließenden Kammer durch Urteil vom 21. Mai 2015 ab (5 K 1344/13); die gegen das Urteil der Kammer gerichtete Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) durch Urteil vom 7. Dezember 2016 zurück (7 A 1668/15).Zur Begründung nimmt er Bezug auf den Inhalt des angefochtenen Bescheides sowie die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 7. Dezember 2016 - 7 A 1668/15 -.
Insoweit nimmt die Kammer hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) und dem Urteil vom 21. Mai 2015 (5 K 1344/13) sowie auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 7. Dezember 2016 zu der das streitgegenständliche Protestcamp betreffenden Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung vom 22. März 2013 (7 A 1668/15), welche für die streitgegenständliche Verfügung entsprechend gelten und denen der Antragsteller im Verlauf des vorliegenden Verfahren nicht (mehr) entgegen getreten ist.
- VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13
Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Die hiergegen fristgemäß erhobene Klage wies die beschließenden Kammer durch Urteil vom 21. Mai 2015 ab (5 K 1344/13); die gegen das Urteil der Kammer gerichtete Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) durch Urteil vom 7. Dezember 2016 zurück (7 A 1668/15).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und den Verfahren gleichen Rubrums 5 K 1344/13 und 5 K 3922/18 sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Antragsgegners und die Akten der Staatsanwaltschaft Aachen 4 Js 44/18 und 1 UJs 289/16 Bezug genommen.
Insoweit nimmt die Kammer hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) und dem Urteil vom 21. Mai 2015 (5 K 1344/13) sowie auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 7. Dezember 2016 zu der das streitgegenständliche Protestcamp betreffenden Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung vom 22. März 2013 (7 A 1668/15), welche für die streitgegenständliche Verfügung entsprechend gelten und denen der Antragsteller im Verlauf des vorliegenden Verfahren nicht (mehr) entgegen getreten ist.
- VG Aachen, 16.04.2021 - 5 K 3922/18
Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Der Antragsteller hat am 13. November 2018 Klage erhoben (5 K 3922/18) und am 5. Dezember 2018 den vorliegenden Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.Der Antragssteller beantragt schriftsätzlich sinngemäß, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 5 K 3922/18 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 7. November 2018 hinsichtlich der Beseitigungs- und Unterlassungsanordnung wiederherzustellen sowie hinsichtlich der Androhung der Ersatzvornahme und der Zwangsgelder anzuordnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und den Verfahren gleichen Rubrums 5 K 1344/13 und 5 K 3922/18 sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Antragsgegners und die Akten der Staatsanwaltschaft Aachen 4 Js 44/18 und 1 UJs 289/16 Bezug genommen.
- VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13
Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Insoweit nimmt die Kammer hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) und dem Urteil vom 21. Mai 2015 (5 K 1344/13) sowie auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 7. Dezember 2016 zu der das streitgegenständliche Protestcamp betreffenden Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung vom 22. März 2013 (7 A 1668/15), welche für die streitgegenständliche Verfügung entsprechend gelten und denen der Antragsteller im Verlauf des vorliegenden Verfahren nicht (mehr) entgegen getreten ist.Da die von der Beseitigungsverfügung erfassten materiell illegalen baulichen Anlagen - wie bereits in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 in dem Verfahren gleichen Rubrums 5 L 193/13 im einzelnen dargelegt - ohne (größeren) Substanzverlust und wesentliche wirtschaftliche Aufwendungen vom Grundstück des Antragstellers entfernt werden können, überwiegt vorliegend das Interesse des Antragsgegners an der Wiederherstellung baurechtsmäßiger Zustände das Interesse des Antragstellers an der Nutzung der baulichen Anlagen, die gemäß den vorliegenden Ausführungen eindeutig nicht dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterstehen, sondern vielmehr Rückzugs- und Aufenthaltsorte für gewaltbereite Waldbesetzer bilden.
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. hierzu u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 90 ff., und vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 -, BeckRS 2016, 55724 Rn. 13.vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 90 ff., und vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 -, juris Rn. 13 ff.
- BVerfG, 02.11.2016 - 1 BvR 289/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und …
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. hierzu u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 90 ff., und vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 -, BeckRS 2016, 55724 Rn. 13.vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 90 ff., und vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 -, juris Rn. 13 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2018 - 7 B 1354/18
Vorläufiger Stopp der Räumung im Hambacher Forst abgelehnt
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Diese Feststellungen zugrunde gelegt waren in der Vergangenheit und sind auch derzeit noch im Bereich des Hambacher Forstes zahlreiche Gewalttaten zu verzeichnen, die aus dem Kreis der "Waldbesetzer" heraus begangen und im Übrigen von ihnen jedenfalls ganz überwiegend gebilligt werden, so auch: OVG NRW, Beschluss vom 14. September 2018 - 7 B 1354/18 -, juris Rn. 9, sodass den (Dauer-)Protestveranstaltungen der "Waldbesetzer", zu denen gemäß den eigenen Angaben der Aktivisten in dem Blog "Hambi bleibt!" nicht nur die Bewohner der Baumhäuser, sondern auch die Bewohner des Wiesencamps gehören, der friedliche Charakter abzusprechen ist. - BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
Unzulässigkeit eines Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde gegen eine …
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde des Antragstellers wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 2. August 2018 - 4 B 15/17 - zurück. - OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - 4 MB 22/12
Versammlungsfreiheit
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. März 2012 - 4 MB 22/12 -, juris Rn. 5 mit zahlreichen Nachw. zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - 5 B 1323/10
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung bzgl. Haltungsanordnungen für einen …
Auszug aus VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 B 1323/10 -, juris Rn. 5.