Weitere Entscheidung unten: VG Münster, 07.02.2008

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 5 L 19.08   

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https://dejure.org/2008,16188
OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 5 L 19.08 (https://dejure.org/2008,16188)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 5 L 19.08 (https://dejure.org/2008,16188)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2008 - 5 L 19.08 (https://dejure.org/2008,16188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschussbetrag als Streitwert für die Bewilligung staatlicher Mittel wie auch für deren spätere Kürzung im Wohnraumrecht

  • Judicialis

    GKG §§ 39 ff.; ; GKG § 40; ; GKG §§ 52 ff.; ; GKG § 66 Abs. 6 Satz 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 5; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2009 - 2 O 23/09

    Milchreferenzmenge; Streitwert

    Für die Streitwertberechnung ist gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung, hier also die Klageerhebung am 16. November 2007, maßgeblich (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 26.10.2006 - 8 KSt 13/06, 8 KSt 13/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.04.2008 - 5 L 19.08 -, Juris).
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Rechtsprechung
   VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11483
VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08 (https://dejure.org/2008,11483)
VG Münster, Entscheidung vom 07.02.2008 - 5 L 19/08 (https://dejure.org/2008,11483)
VG Münster, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 5 L 19/08 (https://dejure.org/2008,11483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Wohnberechtigungsschein für gemeinsame Wohnung mit vollziehbar ausreisepflichtigem ausländischen Lebenspartner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wohnberechtigungsschein für gemeinsame Wohnung mit vollziehbar ausreisepflichtigem ausländischen Lebenspartner - Alle Haushaltsangehörigen müssen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 15.08.2008 - 5 K 54/08

    Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft (hier einer Limited

    Auszug aus VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08
    Die Antragstellerin hat am 7. Januar 2008 zum Aktenzeichen 5 K 55/08 Klage erhoben und zugleich vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 5 K 55/08 wieder herzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Verfahrensakten und der Gerichtsakten 5 K 55/08 sowie der dort vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners.

  • BVerwG, 13.08.2003 - 5 C 49.01

    Asylbewerber als Wohnungssuchender i. S. von § 5 WoBindG a. F.;

    Auszug aus VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 13. August 2003 - 5 C 49.01 -, FEVS 55, 129 = NVwZ-RR 2004, 113 (nur Leitsatz) entschieden, dass Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen, nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung des § 5 WoBindG vom 19. August 1994, BGBl. I S. 2166, S. 2168 antragsberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein sind.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08
    Hinzu kommt, dass sich Asylbewerber im Besitz einer Aufenthaltsgestattung rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 168/79 -, BVerwGE 62, 206) und nicht - wie der Lebensgefährte der Antragstellerin - vollziehbar ausreisepflichtig sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 3 S 1514/12

    Zum Anspruch eines geduldeten Ausländers auf Erteilung eines

    Auch Geduldete können ausnahmsweise wohnungssuchend im Sinne des § 4 Abs. 7 LWoFG sein (dafür Otte, a. a. O., Anm. 3.2 zu § 27 WoFG, Dienelt/Röseler, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 4 AufenthG, Rn. 291 - 293, in diese Richtung wohl auch für den Fall der Kettenduldung BayVGH, Beschl. v. 22.12.2011 - 12 C 11.2569 - juris; dagegen VG Münster, Beschl. v. 7.2.2008 - 5 L 19/08 - juris, BayVGH, Beschl. v. 15.3.2007 - 12 C 06.3346 - juris, sowie wohl auch OVG NRW, Beschl. v. 22.3.2007 - 14 B 2577/06 - juris).
  • VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

    24 Dennoch kann es in Ausnahmefällen geboten sein, einem Ausländer, der Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ist, die Berechtigung zuzusprechen, auf die Dauer von mindestens einem Jahr für sich einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen ( a. A. zu § 27 Abs. 2 Satz 1 WoFG [des Bundes] VG Münster, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 L 19/08 -, juris ).

    26 Für die im Rahmen von § 4 Abs. 7 LWoFG anzustellende Prognose kommt es demnach nicht allein auf die (formale) Rechtsstellung des Ausländers ( siehe aber VG Münster, Beschluss vom 07.02.2008, a.a.O. ), sondern vielmehr darauf an, ob damit gerechnet werden kann, dass das Aufenthaltsrecht oder das Abschiebungshindernis bzw. der Duldungsgrund in absehbarer Zukunft, das heißt innerhalb des nächsten Jahres ( siehe oben ), entfallen wird.

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