Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21.F |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Coronavirus-Einreiseverordnung, Art 3 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 Satz 2 VwGO
Aufhebung einer Quarantäneanordnung nach "Rückstufung" des Urlaubslandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Quarantäneanordnung gegenüber Reiserückkehrerin aus Madeira/Portugal aufgehoben ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Madeira-Urlauberin muss nicht in Quarantäne - Kurzfristig veränderte Rückreiseregeln für Portugal-Urlauber führen zu unzulässiger Ungleichbehandlung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verwaltungsgericht hebt Quarantäneanordnung gegenüber Reiserückkehrerin aus Madeira/Portugal auf - VG Frankfurt am Main zur Einstufung von Reiserückkehrern
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21
83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21
Allerdings ist der Gesetzgeber durch das Gleichheitsgebot nicht gehindert, sich in Massenverfahren an Stelle eines ausschließlich individuellen Wirklichkeitsmaßstabes aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - juris Rn. 10). - BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21
Da die in der Coronavirus-Einreiseverordnung vorgesehene Absonderungsverpflichtung selbstvollziehend - also nicht auf Konkretisierung durch einen zwischengeschalteten Verwaltungsakt angelegt - ist und ein Verstoß nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG i.V.m. § 13 Nr. 2 bis 4 CoronaEinreiseV eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt, für deren Verfolgung und Ahndung nach § 5 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) die Antragsgegnerin zuständig ist, ist der Antragstellerin eine Klärung im ansonsten verbleibenden Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht zuzumuten und besteht ein Feststellungsinteresse (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 2795/09 -, BVerfGE 150, 309 = NJW 2019, 842 Rn. 45 ff.). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21
In Fällen der gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - die sich hier bereits aus § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG ergibt - ist zu beachten, dass der Gesetzgeber diesbezüglich einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03, juris; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04, juris).
- BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21
Diesbezüglich ist ein Feststellungsantrag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO grundsätzlich statthaft (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20, juris Rn. 15). - BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21
Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - juris, Rn. 94 m.w.N.). - BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 5 L 1908/21
In Fällen der gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - die sich hier bereits aus § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG ergibt - ist zu beachten, dass der Gesetzgeber diesbezüglich einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03, juris; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04, juris).
- VG Saarlouis, 16.07.2021 - 6 L 778/21
Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, TierkörperbeseitigungAufhebung einer …
VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2021, 29 L 1267/21, juris Rn. 34; VG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2021, 5 L 1908/21.F, juris Rn. 32.Siehe zum Ganzen VG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2021, 5 L 1908/21.F, juris Rn. 25 ff.
- LG Berlin, 15.03.2022 - 26 O 257/21
Kein Staatshaftungsanspruch wegen Erlasses von § 4 CoronaEinreiseV
Da die in der CoronaEinreiseV vorgesehene Absonderungsverpflichtung selbstvollziehend - also nicht auf Konkretisierung durch einen zwischengeschalteten Verwaltungsakt angelegt - ist und ein Verstoß eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt, wäre den Klägern auch eine Klärung im ansonsten verbleibenden Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht zuzumuten gewesen und hätte ein Feststellungsinteresse bestanden (s. zum Ganzen VG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 5 L 1908/21.F - juris Rn. 13 ff.).