Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010

Rechtsprechung
   VG Kassel, 28.06.2010 - 5 L 208/10.KS   

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https://dejure.org/2010,9766
VG Kassel, 28.06.2010 - 5 L 208/10.KS (https://dejure.org/2010,9766)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.06.2010 - 5 L 208/10.KS (https://dejure.org/2010,9766)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 5 L 208/10.KS (https://dejure.org/2010,9766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 LFGB, § 4 LMKV
    Aufmachung und Kennzeichnung eines Erzeugnisses aus Vorderschinkenfleisch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Herstellers eines Fleischerzeugnisses zum Vorgehen gegen Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung gegen einen Wiederverkäufer; Anforderungen an die Etikettierung eines Fleischerzeugnisses

  • Wolters Kluwer

    Aufmachung und Kennzeichnung eines Erzeugnisses aus Vorderschinkenfleisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Spalla Cotta - Formfleisch ist kein Vorderschinken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spalla Cotta - Formfleisch ist kein Vorderschinken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Formfleisch darf nicht Vorderschinken heißen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorderschinken-teile - Schriftgröße von Produktbezeichnungen muss einheitlich sein

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wo Vorderschinken draufsteht, muss auch Vorderschinken drin sein!

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wo Vorderschinken draufsteht, muss auch Vorderschinken drin sein!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Kassel, 28.06.2010 - 5 L 208/10
    Bei der Anwendung des Irreführungsverbots, dessen Voraussetzungen im Lichte des zugrunde liegenden Gemeinschaftsrechts auszulegen sind (BVerwG, Urteil vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320), ist maßgeblich darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher eine Aussage oder Aufmachung wahrscheinlich auffassen wird, was sich in der Regel ohne ein Sachverständigengutachten und eine Verbraucherbefragung feststellen lässt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 - m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus VG Kassel, 28.06.2010 - 5 L 208/10
    Bei der Anwendung des Irreführungsverbots, dessen Voraussetzungen im Lichte des zugrunde liegenden Gemeinschaftsrechts auszulegen sind (BVerwG, Urteil vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320), ist maßgeblich darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher eine Aussage oder Aufmachung wahrscheinlich auffassen wird, was sich in der Regel ohne ein Sachverständigengutachten und eine Verbraucherbefragung feststellen lässt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2009 - 13 B 1910/08 - m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.07.2014 - 5 K 1181/12

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Am 28. Juni 2010 hat der Kläger um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht (VG 5 L 208/10).

    Die erkennende Kammer hat nach der von ihr als sachdienlich erachteten Änderung des Rechtsschutzantrags mit Beschluss vom 07. Dezember 2010 (VG 5 L 208/10) den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Kläger (und nicht - wie zunächst beantragt - dem Beigeladenen zu 1.) eine auf sechs Monate befristete Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz für Maßnahmen an den Biberdämmen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 zu erteilen mit der Maßgabe, dass der Wasserstand des "Kalten Wassers" bis zu einem Pegelstand von 24, 38 m NHN, gemessen in Höhe der Straßenbrücke über das "Kalte Wasser", die sich als Teil der L 23 in unmittelbarer Nähe des Grundstücks des Klägers befindet, reduziert werden darf.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (2 Bände) sowie der beigezogenen Gerichtsakten aus dem Verfahren VG 5 L 208/10 (2 Bände) und des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten (1 Hefter), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Die Befreiung kann jedenfalls auch dem Kläger erteilt werden, da sie ausweislich des Wortlauts des § 67 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG - nicht personenbezogen, sondern sachbezogen erteilt wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 07. Dezember 2010 - VG 5 L 208/10, juris, Rn 28).

    Anders als noch in ihrem Beschluss vom 07. Dezember 2010 - VG 5 L 208/10, S. 13 stellen die durch die Biberdämme im Verlauf des Kalten Wassers bewirkte Erhöhung des Wasserstandes, die wiederum zu einem erhöhten Grundwasserstand am Haus des Klägers führt, und die dadurch bewirkten Schäden, insbesondere Mauerwerksfeuchte und Schimmelpilzbildung nach Auffassung der Kammer keine unzumutbare Belastung des Klägers im Sinne von 67 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG dar.

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   VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10   

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https://dejure.org/2010,33881
VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10 (https://dejure.org/2010,33881)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.12.2010 - 5 L 208/10 (https://dejure.org/2010,33881)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 5 L 208/10 (https://dejure.org/2010,33881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2009 - 11 S 58.08

    Störung wild lebender Tiere (hier: Biber) durch die Beseitigung oder Öffnung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Zutreffenderweise geht der Antragsgegner von einem ganzjährigen Schutz des Bibers, einem Tier der nach Anhang IV der Richtlinie 43/92/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 streng geschützten Art, aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2009 - 11 S 58.08 - juris Rn. 7).

    Im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes muss es in Anbetracht der Irrevisibilität einer etwaigen Schädigung genügen, dass die Störungshandlungen hierzu jedenfalls geeignet sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11. August 2009 - 11 S 58.08 - juris Rn. 9).

    Wird weiter berücksichtigt, dass die Jungensterblichkeit der Biber hoch ist und nur 20 bis 50 % der wenigstens ein Jahr auf Hilfe älterer Familienangehöriger angewiesenen Jungtiere ein Alter von zwei Jahren erreichen, so ist jedenfalls die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die vom Antragsteller erstrebten Maßnahmen sich schädigend auf die lokale Population auswirken können (vgl. den bereits zitierten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg - 11 S 58.08 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Eine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen erfolgt aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht; eine Minderung der Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - juris Rn. 38, 48).

    Diese Vorgaben sind auch bei der Gesetzesanwendung durch die Verwaltung zu beachten, insbesondere wenn die Verwaltung einen Spielraum bei der Anwendung eigentumsbestimmender Normen hat (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - a.a.O. - juris Rn. 39, 40, 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.05.1995 - 4 B 90.95

    Beschwerde - Bauerwartungsland - Landschaftspflegegesetz - Grundstückseigentum -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Nutzungsverbote oder -beschränkungen aus Gründen des Naturschutzes stellen nach der Rspr. des BVerwG Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1995 - 4 B 90/95 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Ist die geltend gemachte materielle Rechtsposition grundsätzlich sicherungsfähig, hängt die Bejahung eines Anordnungsanspruchs nach der - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte regelmäßig davon ab, welche Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bestehen (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 12, 14 m.w.N.).
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