Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21502
VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14.F (https://dejure.org/2014,21502)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.08.2014 - 5 L 2135/14.F (https://dejure.org/2014,21502)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F (https://dejure.org/2014,21502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    AWG, AWV, § 49 VwVfG
    Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer Aussetzung von bereits erteilten Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an das russische Verteidigungsministerium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer Aussetzung von bereits erteilten Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an das russische Verteidigungsministerium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aussetzung der Gültigkeit von Genehmigungen zur Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland abgelehnt.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wehrtechnik-Unternehmen darf Komponenten eines geplanten Gefechtsübungszentrums derzeit nicht nach Russland ausführen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aussetzung der Gültigkeit von Genehmigungen zur Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland abgelehnt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aussetzung der Gültigkeit von Genehmigungen zur Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland abgelehnt.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12

    Wirtschaftsverfassungsrechts

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
    Es muss vernünftige Gründe geben, darauf zu vertrauen, dass der Export den Gesetzeszweck nicht oder nur unwesentlich gefährden wird (VGH Kassel, a.a.O.; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.11.2012, Az 1 K 675/12.F, juris).
  • BVerwG, 01.02.2005 - 6 B 66.04

    Widerruf von Entgeltgenehmigungen für Zusammenschaltungsentgelte nach dem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
    Zugleich muss der Schaden nicht so gewichtig sein, dass schwere Nachteile für das Gemeinwohl (§ 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG) zu befürchten sind (BVerwG, Beschluss vom 01.02.2005, Az 6 B 66/04, juris; Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, 8.Aufl. 2014, § 49, Rn 69).
  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
    Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (VGH Kassel, Beschluss vom 10.04.2014, Az 6 A 2077/13.Z).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Dessen Kriterien seien heranzuziehen, was seitens des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F ) auch nicht in Frage gestellt worden sei.

    Das Gericht hegt in Abkehr von der Entscheidung vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F - erhebliche Zweifel daran, dass der Widerrufstatbestand in § 49 VwVfG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlautes die "Außerkraftsetzung" als Minus mitumfasst und dass mit der "Außerkraftsetzung" tatsächlich qualitativ ein geringerer Eingriff verbunden ist.

    Nicht zu folgen ist der Beklagten, soweit sie unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F - anführt, von dem zu erwartenden Gewinn sei lediglich ein Drittel anzusetzen, da die angefochtenen Bescheide lediglich eine Aussetzung der Ausfuhrgenehmigungen zum Gegenstand hätten.

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

    Art. 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP, der nach wie vor gilt, bestimmt ausdrücklich, dass das Recht der Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene eine restriktivere Politik zu verfolgen, unberührt bleibt (HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F -, juris).
  • VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14

    Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 29.06.2023 - 5 K 2195/21

    Zur Begründungspflicht bei Entscheidungen nach der Dual-Use-Verordnung

    Das Gericht folgt - anders als noch im Rahmen der vorläufigen Streitwertfestsetzung, mit dem ein Streitwert von 320 000 Euro festgesetzt wurde - nicht der Klägerin und stellt nicht auf den wirtschaftlichen Wert des zur Ausfuhr vorgesehenen Separators ab, sondern orientiert sich an dem zu erwartenden Gewinn des Ausfuhrvorhabens (vgl. hierzu schon VG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14 -, juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht