Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24466
VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20.F (https://dejure.org/2020,24466)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.08.2020 - 5 L 2149/20.F (https://dejure.org/2020,24466)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. August 2020 - 5 L 2149/20.F (https://dejure.org/2020,24466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § ... 80 Abs 1 VwGO, § 35 HVwVfG, § 36 Abs 1 IfSG, § 3 Abs 1 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (GVBl. S. 153) in der Fassung der am 17. August 2020 in Kraft getretenen Änderung durch die Verordnung vom 20. Juli 2020 (GVBl. S. 502), § 5 HGöGD
    Zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ; aufschiebende Wirkung

  • RA Kotz

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht im Unterricht aufgrund schulischer Anordnung! - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufig keine Maskenpflicht im Unterricht aufgrund schulischer Anordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20
    Die aufschiebende Wirkung tritt grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris).

    Denn die aufschiebende Wirkung führt lediglich zu einer Vollziehbarkeitshemmung des angefochtenen Verwaltungsakts und bedingt keine Wirksamkeitshemmung der Allgemeinverfügung insgesamt (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30; VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 1 B 89/20 - juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20
    Die aufschiebende Wirkung tritt grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris).

    Einen Grundsatz der „Einheit der sofortigen Vollziehung“ gibt es nicht, da der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektivrechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet ist (BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris, Rn. 15).

  • VG Schleswig, 19.08.2020 - 9 B 23/20

    Verwaltungsgericht Schleswig gewährt Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20
    Die Maßnahme betrifft Schüler jedenfalls in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes und ist von erheblicher Intensität (so im Ergebnis auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 19. August 2020 - 9 B 23/20 - juris, Rn. 5).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 1 B 89/20

    Coronavirus-Maßnahmen: Gemeindebetretungsverbot für Tagestouristen, keine

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20
    Denn die aufschiebende Wirkung führt lediglich zu einer Vollziehbarkeitshemmung des angefochtenen Verwaltungsakts und bedingt keine Wirksamkeitshemmung der Allgemeinverfügung insgesamt (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30; VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 1 B 89/20 - juris, Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht