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   VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2738/21.F   

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https://dejure.org/2021,46433
VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2738/21.F (https://dejure.org/2021,46433)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.10.2021 - 5 L 2738/21.F (https://dejure.org/2021,46433)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Oktober 2021 - 5 L 2738/21.F (https://dejure.org/2021,46433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Untersagung der Hundehaltung darf nicht als Druckmittel missbraucht werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2736/21

    Feststellung als gefährlicher Hund

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2738/21
    Die Antragstellerin ist Halterin eines Rüden namens A-Hund (Wurftag 1. April 2020, derzeitige Chipnummer ...), den sie von ihrer Mutter als Vorbesitzerin aus Offenbach erworben hatte und bei dem es sich aus Sicht der Antragsgegnerin um einen American Bulldog/American Staffordshire-Terrier-Mischling handelt; über die Eigenschaft als "gefährlicher Hund" streiten sich die Beteiligten im parallelen Verfahren 5 L 2736/21.F .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des parallelen Verfahrens 5 L 2736/21.F und der vorgelegten Behördenaktenakten.

    Nach der erklärten Zielrichtung von § 1 Abs. 4 HundeVO begegnet schon die Gleichsetzung eines - aus Sicht der Antragsgegnerin - zunächst nicht erfolgten (aber bis zur formellen Aufhebung des Bescheids vom 5. Juli 2021 durch die im parallelen Verfahren 5 L 2736/21.F streitige Verfügung vom 5. August 2021 womöglich bis dahin auch nicht nötigen) Antrags auf Erteilung einer (ggf. nur vorläufigen, vgl. § 3 Abs. 2 HundeVO ) Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes mit dem in der Verwaltungsvorschrift angeführten nicht sachgemäßen Halten oder Führen eines Hundes Bedenken.

  • VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09

    Dauerhafte Untersagung der Hundehaltung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2738/21
    Die Zuständigkeit liegt hierfür ebenfalls bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (vergleiche Beschluss des Hess. VGH vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 ).
  • VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2736/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des parallelen Verfahrens 5 L 2738/21.F und der vorgelegten Behördenaktenakten.
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