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   VG Neustadt, 02.04.2009 - 5 L 295/09.NW   

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https://dejure.org/2009,26578
VG Neustadt, 02.04.2009 - 5 L 295/09.NW (https://dejure.org/2009,26578)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.04.2009 - 5 L 295/09.NW (https://dejure.org/2009,26578)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. April 2009 - 5 L 295/09.NW (https://dejure.org/2009,26578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer Ausreise aus Deutschland zum Zweck der Teilnahme an einem Camp der Protestbewegung in Frankreich gegen einen dort stattfindenden NATO-Gipfel; Polizeiliche Erkenntnisse über Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften als Rechtfertigungsgrund für ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ausreiseverbot während des NATO-Gipfels

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausreiseverbot während des NATO-Gipfels

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausreiseverbot während des NATO-Gipfels

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht bestätigt Ausreiseverbot für zwei Deutsche nach Frankreich während des NATO-Gipfels - Erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland sind gefährdet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Neustadt, 02.04.2009 - 5 L 297/09

    Ausreiseverbot während des NATO-Gipfels

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2009 - 5 L 295/09
    Die Antragstellerin war zudem in Begleitung eines ihr - nach Angaben der Polizei - anscheinend gut bekannten Mannes, der ebenfalls schwarze Kleidung und eine Kletterausrüstung mit sich führte, die nach Auffassung des Antragsgegners - und des Gerichts im Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 5 L 297/09.NW - geeignet und auch dazu vorgesehen ist, bei Ankettaktionen oder ähnlichen gesetzwidrigen Protestaktionen benutzt zu werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2009 - 5 L 295/09
    Daneben tritt die Frage, ob durch die Beteiligung deutscher Staatsbürger an etwaigen gewaltsamen Ausschreitungen auch dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zugefügt wird und auch dadurch erhebliche Belange gefährdet werden können, in den Hintergrund (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.06.2000, VBlBW 2000, 474; OVG Bremen, v. 28.06.2000, - [...] -, Hooligans betreffend).
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