Weitere Entscheidung unten: VG Trier, 22.03.2011

Rechtsprechung
   VG Dresden, 16.08.2011 - 5 L 392/11   

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https://dejure.org/2011,18432
VG Dresden, 16.08.2011 - 5 L 392/11 (https://dejure.org/2011,18432)
VG Dresden, Entscheidung vom 16.08.2011 - 5 L 392/11 (https://dejure.org/2011,18432)
VG Dresden, Entscheidung vom 16. August 2011 - 5 L 392/11 (https://dejure.org/2011,18432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Neue Dresdner »Natur- und Umwelt«-Grundschule schon im kommenden Schuljahr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Natur- und Umweltschule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue "Natur- und Umwelt"-Grundschule in Dresden darf mit Unterricht beginnen - Besonderes pädagogisches Interesse für Konzept "sozialer, ökonomischer und politischer Aspekte des verantwortlichen Umgangs mit Natur und Umwelt" glaubhaft dargelegt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 09.05.2018 - 2 A 387/15

    Voraussetzungen der Genehmigung einer privaten Grundschule (Natur- und

    5 Auf den Antrag des Klägers verpflichtete das Verwaltungsgericht Dresden den Beklagten mit Beschluss vom 16. August 2011 - 5 L 392/11 - im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, den Betrieb der "Natur- und Umweltschule - staatlich genehmigte Grundschule" vorläufig bis zur bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zu genehmigen und dem Kläger die Aufnahme des Schulbetriebs bereits vor Erteilung der vorläufigen Genehmigung zum 22. August 2011 (Unterrichtsbeginn) zu gestatten.

    35 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten des Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden - 5 L 392/11 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - 2 B 224/11 -, des Verwaltungsgerichts Dresden - 5 L 453/15 - sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Dresden im vorliegenden Verfahren und die Akten des Berufungsverfahrens verwiesen.

    Für diese Sichtweise sprechen die Ausführungen in der vom Kläger eingeholten und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. VG Dresden: 5 L 392/11; Az. SächsOVG: 2 B 224/11) vorgelegten Stellungnahme von Prof. Dr. H vom 17. Juli 2011.

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Rechtsprechung
   VG Trier, 22.03.2011 - 5 L 392/11.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79428
VG Trier, 22.03.2011 - 5 L 392/11.TR (https://dejure.org/2011,79428)
VG Trier, Entscheidung vom 22.03.2011 - 5 L 392/11.TR (https://dejure.org/2011,79428)
VG Trier, Entscheidung vom 22. März 2011 - 5 L 392/11.TR (https://dejure.org/2011,79428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26a AsylVfG 1992, § 27 AsylVfG 1992, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, Art 3 Abs 2 EGV 343/2003, Art 12 EGRL 115/2008
    Asylbewerber muss etwaige Sozialleistungsansprüche gegenüber niederländischen Behörden selbst geltend machen; kein Anspruch auf Selbsteintritt

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 16.10.2012 - 404/11

    MURAMA v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VG Trier, 22.03.2011 - 5 L 392/11
    Der Antrag des Antragstellers, über den gemäß § 76 Abs. 4 Satz 2 Asylverfahrensgesetz - AsylVfG - aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens anstelle des grundsätzlich nach Satz 1 der Norm zuständigen Einzelrichters die Kammer entscheidet und der darauf gerichtet ist, die aufschiebende Wirkung seiner unter dem Aktenzeichen 5 K 404/11.TR geführten Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 28. Februar 2011 insoweit anzuordnen, als in Ziffer 2) des Bescheids seine Abschiebung in die Niederlande angeordnet wurde, kann keinen Erfolg haben.
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Trier, 22.03.2011 - 5 L 392/11
    4 Soweit der Antragsteller der Auffassung ist, dass im vorliegenden Verfahren unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - (Griechenland-Urteil) geklärt werden müsse, inwieweit der Ausschluss von Sozialleistungen nach erfolglosem Asylverfahren in den Niederlanden gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - verstoße und deshalb ein Ausnahmefall vorliege, in dem ihm trotz der nationalen gesetzlichen Vorgaben Rechtsschutz in Deutschland gewährt werden müsse, vermag sich das Gericht dem nicht anzuschließen.
  • VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13

    Missbrauch der Asylantragstellung; Asylantragstellung; Begründungspflicht;

    Sollten diese Mindeststandards ggf. nicht eingehalten werden, müssen sich die Antragsteller darauf verweisen lassen, ihre Ansprüche vor polnischen Gerichten durchzusetzen (vgl. VG Trier, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 L 392/11.TR -, zit. nach juris Rn. 4).
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