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   VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20   

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VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20 (https://dejure.org/2020,31512)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 20.08.2020 - 5 L 569/20 (https://dejure.org/2020,31512)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 20. August 2020 - 5 L 569/20 (https://dejure.org/2020,31512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 1 BKatV, § 31 BVerfGG, § 37 Abs 4 EichG, § 40 Anl 13 FeV, § 4 StVG, ...
    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (59)

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    Die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (§ 10 Abs. 1 VerfGHG SL) zur Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch ein Gerät des Typs TraffiStar S 350 in einem Bußgeldverfahren (Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) erfasst nicht auch Verwaltungsverfahren zur Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund einer Messung durch das Gerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.34).

    Die Verwertung der Messdaten "zur Begründung einer Ordnungswidrigkeit" sei damit nach der Rechtsprechung des SVerfGH [Urteil vom 05.07.2019, NJW 2019, 2456] hinsichtlich dem "Messverfahren betreffend Typ Traffistar S350" unzulässig.

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.

    Der Tenor des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - lautet: "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf." Er betrifft damit erkennbar ein Verfahren, in dem es um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und in der Sache um ein Beweisverwertungsverbot geht.

    [VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, Leitsatz 1c] Jedenfalls aus dem Tenor der in Rede stehenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung ergibt sich mithin eine Bindungswirkung nicht.

    [vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 26.02.2008 - Vf.28-VI-0 -, juris, Ls. 1b, m.w.N.] Auch der Saarländische Verfassungsgerichtshof geht in seinem hier zugrunde liegenden Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - selbst davon aus, dass für ihn keine Entscheidungskompetenz besteht, soweit eine Rechtsfrage bundesrechtlicher Natur ist und sich ihre Beantwortung aus bundesrechtlich klaren oder bundesgerichtlich geklärten oder aus den das formelle und materielle Bundesrecht im Wesentlichen übereinstimmend auslegenden judikativen Auffassungen oder Lehrmeinungen ergibt.

    Den Ansatz des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes weiter betrachtend müssten die Fahrerlaubnisbehörden dann im Übrigen auch im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG ("Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.") und entgegen dem eindeutigen Wortlaut von § 4 Abs. 5 Satz 4 StVG ("Die nach Landesrecht zuständige Behörde ist ... an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit gebunden.") ggf. von Amts wegen ermitteln, ob mit Punkten geahndete Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Messgeräten ermittelt wurden, die den Anforderungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs im Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - (möglicherweise) nicht gerecht werden.

    Das hält die Kammer für rechtlich unzutreffend und das spricht mit Nachdruck gegen die Annahme, dass ein Verwertungsverbot von Geschwindigkeitsmessungen im Verwaltungsverfahren zu den "tragenden" Gründen des Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - gehört.

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20

    Fahrtenbuchauflage; Bindung saarländischer Gerichte und Behörden an

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung zumindest für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.25).

    Bei dem Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 ist das Messergebnis aufgrund gesicherter Rohmessdaten im Sinne der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich überprüfbar (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.26).

    Der Bindungswirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung unterliegen nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Tenor und die tragenden Gründe der Entscheidung (a.A. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.30).

    Die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (§ 10 Abs. 1 VerfGHG SL) zur Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch ein Gerät des Typs TraffiStar S 350 in einem Bußgeldverfahren (Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) erfasst nicht auch Verwaltungsverfahren zur Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund einer Messung durch das Gerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.34).

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.

    Dieser ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist entgegen der offenbar eine isolierte Einzelmeinung darstellenden und insoweit auch nicht näher begründeten Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, juris] auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung der Kammer weiterhin zu folgen.

    Entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - steht auch § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.

    Zu all diesen der Annahme einer (uneingeschränkten) Bindungswirkung der in Rede stehenden Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf Verfahren der vorliegenden Art denknotwendig vorausgehenden Fragen hat sich das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - gleichwohl in keiner Weise geäußert.

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 15/20

    Bindungswirkung von Entscheidungen des eines Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    Zur Begründung machte er u.a. geltend, Fahrtenbuch- und insbesondere Sofortvollzugsanordnung seien im Hinblick auf die Rechtsprechung des OVG Saarlouis [Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 15/20 -, juris] nicht begründet.

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.

    Dieser ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist entgegen der offenbar eine isolierte Einzelmeinung darstellenden und insoweit auch nicht näher begründeten Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, juris] auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung der Kammer weiterhin zu folgen.

    Entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - steht auch § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.

    Zu all diesen der Annahme einer (uneingeschränkten) Bindungswirkung der in Rede stehenden Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf Verfahren der vorliegenden Art denknotwendig vorausgehenden Fragen hat sich das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - gleichwohl in keiner Weise geäußert.

    Auch aus diesem Grunde gehört es entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 15/20 - nicht zu den Aufgaben des Antragsgegners als Straßenverkehrsbehörde oder der Verwaltungsgerichte, durch die Einholung von Sachverständigengutachten zu ermitteln, ob Messgeräte des im vorliegenden Fall eingesetzten Typs PoliScan FM1 der Firma Vitronic ausgehend von der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs den dortigen Bedenken in gleicher Weise unterliegen wie Messgeräte des Modells Traffistar S 350 der Firma Jenoptik.

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)].

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris] Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von zwölf Monaten (mehr als) gerechtfertigt; [vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)] zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • OVG Saarland, 03.03.2015 - 1 B 404/14

    Führung eines Fahrtenbuches für ein Kraftfahrzeug - Mitwirkungspflicht,

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, juris] Dabei ist es unerheblich, ob auf Grund der Qualität des bei der Geschwindigkeitsmessung erfolgten Lichtbilds eine Identifizierung des Fahrers bzw. der Fahrerin einwandfrei möglich gewesen wäre.

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 117/81 -, NJW 1982, 568; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - und vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, jew. juris].

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris].

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris].

    Hinzu kommt, dass die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 - ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass vor der Bejahung einer Bindungswirkung der in Rede stehenden Entscheidung auf Verfahren der vorliegenden Art es zunächst einer näheren Erörterung bedürfte, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung eines Landes verfassungsgerichts überhaupt in der Lage ist, im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften Bindungswirkungen für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden zu entfalten und welche Reichweite diesen - bejahendenfalls - zukommen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    [Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com;; vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N. nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzusehen sein] Konkret weist zunächst der Hersteller des in Rede stehenden Messgeräts in einer Stellungnahme vom 11.07.2019 mit in der Sache keinen ernstlichen Zweifeln unterliegenden Ausführungen überzeugend darauf hin, dass das Gerät die auch als "Zusatzdaten" bezeichneten Daten in frei lesbarem Format zur Verfügung stellt, so dass PoliScan-Messungen von der Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs nicht betroffen sind und deren Maßgaben bei Messungen mit PoliScan-Messgeräten bereits erfüllt werden sowie den durch das Urteil formulierten Anforderungen genügen.

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 11 mit umfangreicher Rechtsprechung] So muss etwa nach der gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen [vgl. nur Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., 20 ff., m.z.w.N.] zwar die Behörde, die die Auferlegung eines Fahrtenbuchs prüft, ebenso wie das Verwaltungsgericht in einem sich anschließenden Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage alle (objektiven) Tatbestandsmerkmale der Bußgeld- bzw. Strafvorschrift selbständig prüfen.

  • OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119] Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der Änderungsfassung vom 23.12.2019), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • AG St. Ingbert, 29.10.2019 - 25 OWi 2968/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20
    Das gilt unabhängig davon, ob mit Blick auf die Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren möglicherweise bereits zu bedenken wäre, dass die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht folgt [vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com] und sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik stößt [vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrs-recht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.] und auch der Gesetzgeber offenbar beabsichtigt, das standardisierte Messverfahren und die dadurch bedingten Beweiserleichterungen zu kodifizieren (§ 77a Abs. 5 OWiG-E).

    [vgl. nur AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, Rz. 31, m.w.N. (dort auch zu einer Geschwindigkeitsmessanlage der Fa. LEIVTEC, XV 3, und dem Messgerät Multanova der Fa. Jenoptik)] Danach kann gesichert davon ausgegangen werden und bedarf es nicht erst einer Klärung in einem Hauptsachverfahren, dass das hier allein in Rede stehende Gerät Vitronic PoliScan FM1 auch die von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes als erforderlich angesehenen Rohmessdaten zuverlässig speichert und ebenso zuverlässig deren nachträgliche Überprüfung ermöglicht.

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

  • OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 12 M 2491/99

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; Substantiierte Angabe; Beweis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 B 1213/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit einer Feststellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 205.09

    Beschwerde; Fahrerlaubnisentziehung; Betäubungsmittelkonsum; regelmäßiger

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des materiellen Rechts wegen

  • AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16

    TraffiStar S 350 ist standardisiert

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

  • EGMR, 27.11.2018 - 14988/09

    Homosexuellen-Kundgebungen verboten: Russland erneut verurteilt

  • OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Poliscan Speed

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 776/10

    Führung eines Fahrtenbuches bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 504/18

    Rohmessdaten, Überprüfbarkeit, Plausibilitätsprüfung, VerfG Saarland

  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 660/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung; Beweisverwertungsverbot

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

  • OVG Saarland, 25.05.2007 - 1 B 121/07

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 1 RBs 339/19

    Rohmessdaten, VerfGH Saarland, Geschwindigkeitsmessung

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18

    Relevanz der Änderung der Vorschriften über die Körperliche Untersuchung des

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15

    Falschbeurkundung im Amt: Strafbarkeit der Erteilung einer TÜV-Plakette für ein

  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 5 L 1832/18

    Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates;

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    Soweit sich der Kläger demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil diese Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, ist das nach der sich mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertieft auseinandersetzenden gefestigten Rechtsprechung der Kammer [vgl. nur Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 - sowie Beschluss vom 20.08.2020 - 5 L 569/20 -, alle juris] aus mehreren Gründen nicht einschlägig.

    [Im Einzelnen hat er in seiner Stellungnahme folgendes ausgeführt (siehe Verfahren 5 L 569/20; Hervorhebung im Original):.

  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    Hierauf weise auch eine Stellungnahme des Herstellers vom 11.7.2019 hin, die sich in der Akte des Verfahrens 5 L 569/20 befinde; dort heiße es, PoliScan-Messungen seien von der Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs nicht betroffen, da die dortigen Maßgaben erfüllt würden.

    [Die weiteren in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte setzen sich entweder mit den nach der Rechtsprechung des SVerfGH maßgeblichen Anforderungen überhaupt nicht auseinander, überwiegend weil sie bereits zuvor ergangen sind, oder betreffen andere als die in Rede stehende Softwareversion bzw., so etwa die Entscheidung des AG St. Ingbert, Messgeräte anderer Hersteller.] Dass das Verwaltungsgericht sich "im Übrigen" auf eine nicht vorab in das streitgegenständliche Klageverfahren eingeführte Stellungnahme des Herstellers des vorliegend in Rede stehenden Messgeräts vom 11.7.2019 stützt, die in einem Eilrechtsschutzverfahren 5 L 569/20, an dem weder der Kläger noch sein Prozessbevollmächtigter noch der Beklagte beteiligt war, vorgelegt worden sei, wird dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht gerecht.

  • OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20

    Fahrtenbuch - Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. August 2020 - 5 L 569/20 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die unter dem 30. April 2020 verfügte Fahrtenbuchauflage wiederhergestellt.
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