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   VG Neustadt, 09.07.2008 - 5 L 592/08.NW   

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https://dejure.org/2008,9341
VG Neustadt, 09.07.2008 - 5 L 592/08.NW (https://dejure.org/2008,9341)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 L 592/08.NW (https://dejure.org/2008,9341)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW (https://dejure.org/2008,9341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Glücksspiel ist gleich Glücksspiel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit gewerblich veranstalteter Pokertuniere mit einem Startgeld von 15 Euro und Erhaltung von Sachpreisen als Gewinn; Vergleichbarkeit des Glücksspielbegriffs des § 284 Strafgesetzbuch (StGB) mit dem des § 3 Abs.1 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Pokerturniere nicht immer verbotenes Glücksspiel

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pokerturniere nicht immer verbotenes Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Pokerturniere dürfen vorerst weiterhin stattfinden - Unter bestimmten Voraussetzungen können Pokerturniere zunächst weiter stattfinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ziffern 2, 3, 5 und 6 der streitgegenständlichen Verfügung des Beklagten unter im Einzelnen bestimmten Maßgaben angeordnet hatte (Az.: 5 L 592/08.NW), fasste der erkennende Senat mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 die Auflagen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses in Anlehnung an die in der Anlage zu § 5a der Spieleverordnung für erlaubnisfreie Geschicklichkeitsspiele festgelegten Höchstgrenzen neu.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten ergeben sich aus den zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätzen, den von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgängen und der Gerichtsakte 5 L 592/08.OVG - 6 B 10778/08.OVG.

  • VG Trier, 03.02.2009 - 1 K 592/08

    Pokerturniere

    Mit Beschluss von 9. Juli 2008 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ziffern 2, 3,5 und 6 der streitgegenständlichen Verfügung des Beklagten unter im Einzelnen bestimmten Maßgaben angeordnet (5 L 592/08.NW).

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Akten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten, den Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten sowie der Gerichtsakte 5 L 592/08.NW, die vorlagen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 1607/08 -, Juris (Rn. 74); VG Wiesbaden, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 5 E 770/06 -, Juris (Rn. 41); VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); a.A. für Turnierpoker LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -.
  • VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 187.08

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Unabhängig von der Frage, ob bei Pokerspielen grundsätzlich ein Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV vorliegt, da die Entscheidung über den Gewinn des Spiels ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (so beispielsweise VG Weimar, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 5 E 1520/07 -, Rn. 9; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Rn. 10, beide zitiert nach juris; so auch zu § 284 StGB Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 284 Rn. 7 unter Verweis auf RGSt 18, 343), oder ob es sich zumindest bei der Pokervariante Texas Hold´em um ein Geschicklichkeitsspiel handelt (so Koenig/Ciszewski, GewArch 2007, 402 ff.; so auch für den Fall des - wie hier - feststehenden Einsatzes Laukemann, in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 762 BGB Rn. 18; a.A. VG Münster, Beschluss vom 3. April 2008 - 9 L 13/08 -, Rn. 12, zitiert nach juris, insoweit bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, zitiert nach juris, Rn. 3 f.; in diese Richtung auch VG Wiesbaden, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 5 E 1417/05 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.), ist die Erfüllung der zweiten Voraussetzung des § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV vorliegend zweifelhaft.

    In Abgrenzung zum bloßen Unterhaltungsspiel ist dies nur dann der Fall, wenn ein nicht ganz unerheblicher Spieleinsatz geleistet wird und die Möglichkeit eines nicht unbedeutenden Gewinnes besteht; nicht hingegen, wenn das (niedrige) Startgeld lediglich einen Unkostenbeitrag für die eigentlichen Organisationskosten darstellt (OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, zitiert nach juris, Rn. 16; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, zitiert nach juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; so wohl auch VG Cottbus, Beschluss vom 3. November 2006 - 2 L 386/06 -, zitiert nach VG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 G 2700/07 - siehe auch zu § 284 StGB Groeschke/Hohmann, in: MüKo, StGB, 2006, § 284 Rn. 8; a.A. VG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 G 2700/07 -, NVwZ 2008, 109 [110]; siehe auch den vom Antragsgegner im angegriffenen Bescheid angeführten Beschluss des VG Münster vom 3. April 2008 - 9 L 13/08 -, Rn. 15 ff., zitiert nach juris, der jedoch vom OVG NRW, a.a.O., aufgehoben wurde).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    Hiervon ausgehend wird das Pokerspiel in der straf-, zivil- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nahezu einhellig allgemein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 2009 - 6 A 10199/09 -, Juris (Rn. 18); OLG München, Urteil vom 28. Juli 2009 - 5 St RR 132/09 -, Juris (Rn. 8); VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. August 2010 - 5 L 142/10.WI -, Juris (Rn. 37); VG Ansbach, Beschluss vom 16. April 2010 - AN 4 S 09.01982 -, Juris (Rn. 23); VG Neustadt, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); LG Köln, Urteil vom 24. Juni 2010 - 31 O 504/09 -, Juris (Rn. 19); LG Magdeburg, Urteil vom 9. März 2011 - 36 O 160/07 -, Juris; vgl. auch die dahingehende Terminologie des EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-447 und 448/08 -, Juris (Rn. 21), insbesondere aber auch die Variante Texas Hold'em, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2009 - 11 ME 67/09 -, Juris (Rn. 9); OLG Köln, Urteil vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 -, Juris (Rn. 38); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (Rn.8) und vom 9. März 2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193 (194); VG Hamburg, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 E 893/10 -, Juris (Rn. 10); a.A. zum Turnierpoker in dieser Variante: LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -, als überwiegend zufallsabhängig und damit als Glücksspiel eingestuft.
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