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   OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06   

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OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06 (https://dejure.org/2009,8361)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2009 - 5 LA 126/06 (https://dejure.org/2009,8361)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 5 LA 126/06 (https://dejure.org/2009,8361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung: Verfahrensfehler wegen des geschlossenen Aufbewahrens eines ärztlichen Gutachtens zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nachholen einer Anhörung durch eine außerprozessuale Übersendung eines Gutachtens an den Prozessbevollmächtigten und die schriftsätzliche Auseinandersetzung während des gerichtlichen Verfahrens; Ausreichen einer Bezugnahme auf eine vom Gericht erst noch einholbare ...

  • Judicialis

    NBG § 54 Abs. 1 S. 1; ; NBG a.F. § 56 Abs. 2; ; VwGO § ... 101 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr 5; ; VwGO § 124 Abs. 4 S. 4; ; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 96 Abs. 1; ; ZPO § 295; ; ZPO § 404 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 412; ; ZPO § 534

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit: Akteneinsicht; Amtsarzt; Aufklärungsrüge; Dienstunfähigkeit; Gehör, rechtliches; Rügeverlust; Sachverständiger; Urkundenbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 2 B 28.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, die das Tatsachengericht im Zuge seiner Ermessensausübung gemäß den §§ 412 Abs. 1 und 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO) zu würdigen hat, ob überhaupt und ggf. durch Zuziehung welcher Sachverständiger ergänzend Beweis zu erheben ist (vgl. insoweit: BVerwG, Urt. v. 30.8. 2000 - BVerwG 2 B 28.00 -, juris, Langtext Rn. 13, und Beschl. v. 10.6. 1999 - BVerwG 9 B 81.99-, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302, - zitiert nach juris, Langtext Rn. 13).

    Dieses Ermessen wird jedoch nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung - hier insbesondere vor dem Hintergrund einer Beweisanregung - hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8. 2000 BVerwG - 2 B 28.00 -, juris, Langtext Rn. 13).

    Ein Tatsachengericht ist dagegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, weil ein Beteiligter ein bereits vorliegendes Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (BVerwG, Beschl. v. 30.8. 2000 - BVerwG 2 B 28.00 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Je nach Fallkonstellation kann er z. B. gehalten sein, Schriftverkehr vorzulegen oder auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (Nds. OVG , Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 91 zu § 124).

    Ein Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 - und Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Ein Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 - und Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den Anforderungen an einen solchen Beweisantrag nicht (BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 -, zitiert nach juris, Rn. 3 des Langtextes).

  • OVG Sachsen, 16.12.1997 - 1 S 396/97

    Verfahrensrüge; Rechtsmittelzulassung; Rechtzeitig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Nach diesen Vorschriften kann in der Berufungsinstanz, und damit auch im Berufungszulassungsverfahren, die Verletzung einer das Verfahren des ersten Rechtszuges betreffenden Vorschrift - hier des Art. 103 Abs. 1 GG und der §§ 101 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie 108 Abs. 2 VwGO - nicht mehr gerügt werden, wenn die Beteiligte ihr Rügerecht bereits im ersten Rechtszug gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 295 ZPO verloren hat (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 16.12.1997 - 1 S 396/97 - NVwZ-RR 1998, 693, und eingehend: Kohlndorfer, "Die Anwendung von § 295 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren", DVBl. 1988, 474 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/98

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Neue Tatsachen; Neue Beweismittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/98 -, Nds. VBl. 1998, 162 [166]).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Diese Beweismittel können vielmehr formlos in den Prozess eingeführt und ohne besonderes Beweisaufnahmeverfahren durch Einsichtnahme in die Urkunden verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 31.1. 1996 - BVerwG 9 B 417.95 -, NVwZ 1996, 1102 f. [1102]).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, die das Tatsachengericht im Zuge seiner Ermessensausübung gemäß den §§ 412 Abs. 1 und 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO) zu würdigen hat, ob überhaupt und ggf. durch Zuziehung welcher Sachverständiger ergänzend Beweis zu erheben ist (vgl. insoweit: BVerwG, Urt. v. 30.8. 2000 - BVerwG 2 B 28.00 -, juris, Langtext Rn. 13, und Beschl. v. 10.6. 1999 - BVerwG 9 B 81.99-, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302, - zitiert nach juris, Langtext Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2008 - 5 OB 187/07

    Vorliegen eines Vorverfahrens i.S.v. § 162 Abs. 2 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00

    Aufklärungsrüge; Beweisanregung; Darlegung; Gehörsrüge; Sachaufklärung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister

    Hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensmangels verliert ein - wie hier - vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretener Beteiligter sein Rügerecht jedoch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch das Unterlassen einer diesbezüglichen Rüge (§ 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit §§ 295, 534 ZPO; vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - V B 40/06 -, juris Rn. 15, und vom 14. April 2010 - VIII B 91/08 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2008 - 12 A 1564/08 -, juris Rn. 49; NdsOVG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 5 LA 126/06 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 20 ZB 12.1158 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem

    Der Kläger legt jedoch nicht - wie erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.2. 2009 - 5 LA 126/06 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris, m. w. N.) - dar, dass er die nunmehr kritisierte Einzelrichterübertragung schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beanstandet hat.
  • VG Berlin, 24.03.2010 - 11 K 57.10

    Klage gegen Stilllegungsgebühren erfolglos; Klägerin hat Rückgabe des

    16 Entgegen der Auffassung der Klägerin erbringt ein "Okay-Vermerk" kein Beweis dafür, dass das Fax auch beim Empfängergerät angekommen ist bzw. aus einem Sendeprotokoll kann keine Indizwirkung für den Nachweis des Zugangs einer Faxsendung beim Empfänger angenommen werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93 -, NJW 1995, 665; BFH, Beschluss vom 23. Dezember 2002- IV B 9/02 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 5 LA 126/06 - juris - VG Hannover, Urteil vom 9. Februar 2006 - 2 A 993.05 - KG, Beschluss vom 4. März 1994 - 5 W 7083/93 -, NJW 1994, 3172; OLG Dresden, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 8 U 1043/93 -, NJW-RR 1994, 1485; OLG München (7. Zivilsenat), NJW 1993, 2447, AG Köln, Urteil vom 3. August 1998 - 140 C 18/98 -, RDV 1999, 32 mit Anmerkung und Darstellung der gegenteiligen Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 36/09

    Gebotenheit der nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort

    Gemäß § 173 VwGO i. V. m. §§ 295, 534 ZPO kann er sich im Zulassungsverfahren auch deshalb nicht erfolgreich auf einen solchen vermeintlichen Verfahrensfehler berufen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2009 - 5 LA 126/06 -, juris, m. w. N.).
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