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   OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14   

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OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14 (https://dejure.org/2015,7362)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2015 - 5 LA 146/14 (https://dejure.org/2015,7362)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2015 - 5 LA 146/14 (https://dejure.org/2015,7362)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14
    Danach ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber - wie hier - in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Das Unbemerktbleiben des Fehlers überschreitet in zeitlicher Hinsicht noch nicht die Grenze, ab der von einem überwiegenden Mitverschulden der Beklagten ausgegangen werden könnte (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 27.11.2014 - 5 LA 125/14 - [Überzahlung von Versorgungsbezügen knapp 5 Jahre lang] unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O. [Überzahlung einer Zulage 8 Jahre und 8 Monate lang]; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O. [Überzahlung von Ortszuschlag 10 Jahre und 1 Monat lang]).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14
    Danach ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber - wie hier - in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Das Unbemerktbleiben des Fehlers überschreitet in zeitlicher Hinsicht noch nicht die Grenze, ab der von einem überwiegenden Mitverschulden der Beklagten ausgegangen werden könnte (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 27.11.2014 - 5 LA 125/14 - [Überzahlung von Versorgungsbezügen knapp 5 Jahre lang] unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O. [Überzahlung einer Zulage 8 Jahre und 8 Monate lang]; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O. [Überzahlung von Ortszuschlag 10 Jahre und 1 Monat lang]).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14
    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 31).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14
    Die Alleinerbin des Verstorbenen ist an dessen Stelle Prozessbeteiligte geworden (vgl. BGH, Urteil vom 8.2.1993 - II ZR 62/92 -, juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2011, § 246 Rn 5).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14
    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 31).
  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 2316/15

    Fortführung des Prozesses nach Tod des Klägers bei unbekannten Erben; Fortwirkung

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verstorbene durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten worden ist (vgl. § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 246 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO); in diesen Fällen findet die Unterbrechung des Verfahrens nur auf Antrag eines berechtigten Beteiligten statt (§ 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2009 - 20 F 6.09 - juris Rn. 1; NiedersOVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 LA 146/14 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 1 A 2698/20

    Teilweise Rücknahme des Beihilfebewilligungsbescheides; Rückforderung zu viel

    - im Sinne dieses Ansatzes auch Nds. OVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 LA 146/14 -, juris, Rn. 16 ff., insb.
  • VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 2195/18

    Dienstbezüge; Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr; kein

    Insbesondere reicht die Dauer des Unbemerktbleibens der fehlerhaften, über einen Zeitraum von vier Monate erfolgten Zahlung von gerade einmal elf Monaten nicht aus, um von einem überwiegenden Verschulden der Behörde ausgehen zu können (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 09.04.2015 - 5 LA 146/14 - juris [Feststellung der Überzahlung von Beihilfe nach mehr als 5 Jahren]; Nds. OVG, Beschluss vom 27.11.2014 - 5 LA 125/14 - juris [Überzahlung von Versorgungsbezügen knapp 5 Jahre lang] unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 - a. a. O. [Überzahlung einer Zulage 8 Jahre und 8 Monate lang]; Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, a. a. O. [Überzahlung von Ortszuschlag 10 Jahre und 1 Monat lang]).
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