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   OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10   

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OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10 (https://dejure.org/2012,41)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2012 - 5 LA 176/10 (https://dejure.org/2012,41)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 5 LA 176/10 (https://dejure.org/2012,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung im Beihilferecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3
    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung im Beihilferecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 485
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08

    Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 24; erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, DVBl. 2009, 1261 und juris).

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).".

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 5 LB 388/08

    Ausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Der Senat ist anders als das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass weiterhin maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen ist, für die Beihilfen abverlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - BVerwG 2 C 35.04 -, BVerwGE 125, 21 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2010 - 5 LB 388/08 -, juris; Beschluss vom 21.11.2008 - 5 LA 98/08 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die vorgenannten Beihilfevorschriften zwar verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 - BVerwG 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 und juris); sie sind aber - so das Bundesverwaltungsgericht - grundsätzlich weiterhin für einen spätestens bis zum Ablauf der im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 (- BVerwG 2 C 24.07 -, juris) andauernden 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - BVerwG 2 C 24.07 -, juris; Urteil vom 26.6.2008 - BVerwG 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2010, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).".

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; Arzneimittel; Arzneimittelrichtlinien; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die vorgenannten Beihilfevorschriften zwar verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 - BVerwG 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 und juris); sie sind aber - so das Bundesverwaltungsgericht - grundsätzlich weiterhin für einen spätestens bis zum Ablauf der im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 (- BVerwG 2 C 24.07 -, juris) andauernden 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - BVerwG 2 C 24.07 -, juris; Urteil vom 26.6.2008 - BVerwG 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2010, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 2008 (a. a. O., juris) ausgeführt, dass bei weiterer Untätigkeit des Bundesgesetzgebers über den Zeitraum der seinerzeit laufenden Legislaturperiode hinaus die Verwaltungsgerichte im Einzelfall über Beihilfeansprüche allein auf der Grundlage der Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit zu entscheiden haben.

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 5 LA 237/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit der Abrechnung mit einem Schwellenwert von 2,3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Soweit er darin ausführt, bei den Zähnen 36, 46 bestehe ein relativ starker Zahnengstand, reicht dies aber allein ebenfalls nicht zur Begründung der Überschreitung des Schwellenwertes, denn engstehende Zähne dürften bei einer Vielzahl von Patienten auftreten (vgl. auch Beschluss des Senats vom 14.12.2011 - 5 LA 237/10 -, juris).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 24; erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, DVBl. 2009, 1261 und juris).
  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10

    Gleichwertigkeit einer Leistung nach der Dentin-Adhäsiv-Technik mit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    "...Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet.
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Soweit sich die Beklagte gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts wendet, wonach sie den Beihilfeantrag des Klägers nach Einholung der in dem Hinweis 5.2 zu § 5 Abs. 1 BhV vorgesehenen Stellungnahme der zuständigen Zahnärztekammer oder eines zahnärztlichen Sachverständigengutachtens erneut hätte bescheiden müssen, bleibt das Zulassungsvorbringen deshalb im Ergebnis erfolglos, weil im vorliegenden Fall die Begründung des Zahnarztes zu dem Gebührensatz betreffend die Gebührenziffer Nr. 222 GOZ die Überschreitung des 2, 3 fachen Schwellenwertes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 05.04.2011 - 5 LB 231/10 -, juris) gerade noch zu begründen vermag.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 9.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; Übergangszeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Urteil ebenfalls vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 9.10 -, juris, Rn. 7 des Langtextes; siehe auch die vom Verwaltungsgericht zitierten Urteile des BVerwG vom 6.11.2009 - BVerwG 2 C 60.08 -, juris und vom 26.8.2009 - BVerwG 2 C 62.08 -, juris) darauf abstellt, dass die Frist, bis zu deren Ablauf die Beihilfevorschriften übergangsweise weiterhin anzuwenden waren, im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über den Beihilfeantrag des dortigen Klägers noch nicht abgelaufen war, ist nicht ersichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung über den maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen abweichen wollte.
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die vorgenannten Beihilfevorschriften zwar verfassungswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 - BVerwG 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 und juris); sie sind aber - so das Bundesverwaltungsgericht - grundsätzlich weiterhin für einen spätestens bis zum Ablauf der im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 (- BVerwG 2 C 24.07 -, juris) andauernden 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - BVerwG 2 C 24.07 -, juris; Urteil vom 26.6.2008 - BVerwG 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2010, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2008 - 5 LA 98/08

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Paar Orthesenschuhe

  • BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 82/11

    Beihilfe; Alimentation; künstliche Befruchtung; ICSI; Körperprinzip;

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 40.09

    Beamtenrecht - Beihilfe: Angemessenheit ärztlicher Aufwendungen bei zweifelhafter

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Begründung der besonderen Schwierigkeit einer zahnärztlichen Behandlung ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2004 - 6 A 215/02

    Beihilfegewährung für einen niedersächsischen Landesbeamten anlässlich einer

  • VG Göttingen, 27.05.2010 - 3 A 158/09

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 C 62.08

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige aber

  • BVerwG, 06.11.2009 - 2 C 60.08
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 222/11

    Begründungen "besondere Technik bei gedrehter Zahnachse", "starke Kippung der

    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen begehrt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 40.09 -, juris; Urteil vom 15.12.2005 - BVerwG 2 C 35.04 -, BVerwGE 125, 21; Nds. OVG, Beschluss vom 4.1.2012 - 5 LA 176/10 -, juris; Urteil vom 23.4.2010 - 5 LB 388/08 -, juris; Beschluss vom 21.11.2008 - 5 LA 98/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 82/11

    Anwendbarkeit der Regelungen der früheren Beihilfevorschriften des Bundes vom 1.

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen abverlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 40.09 -, juris, Rn. 7 des Langtextes; Nds. OVG, Beschluss vom 4.1.2012 - 5 LA 176/10 -, Veröffentlichung vorgesehen; vgl. im Übrigen auch den Wortlaut des § 58 Abs. 1, 1. Satzteil der Bundesbeihilfeverordnung - BBhV - vom 13.2.2009, BGBl. I S. 326 ff.; BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - BVerwG 2 C 35.04 -, BVerwGE 125, 21 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2010 - 5 LB 388/08 -, juris; Beschluss vom 21.11.2008 - 5 LA 98/08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 L 111/12

    Wirksamkeit von BBhV § 54 Abs 1 als Landesrecht im Range einer Verordnung

    "Entstanden" dürften die Aufwendungen indes erst mit der In-Rechnung-Stellung sein, da der Aufwand bzw. dessen Höhe ab diesem Zeitpunkt bekannt sind und geltend gemacht werden können ( vgl. hierzu auch: OVG Niederachsen, Beschlüsse vom 4. Januar 2012 - 5 LA 176/10 und 5 LA 82/11 -, jeweils juris ).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 5 LA 264/10

    Gewährung von Beihilfe ohne Einholung einer Genehmigung der Festsetzungsstelle

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass im Zeitpunkt der hier entstandenen Aufwendungen am 28. Oktober 2008 gemäß § 87 c Abs. 1 NBG in der vom 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2009 geltenden Fassung vom 17. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 664) - § 87 c NBG a. F. - die verfassungswidrigen, aber noch für einen Übergangszeitraum anwendbaren, früheren Beihilfevorschriften des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (GMBl S. 919) - BhV -, die zuletzt durch die 28. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30. Januar 2004 (GMBl S. 379) geändert worden sind, anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - BVerwG 2 C 24.07 -, juris Rn. 12; Urteil vom 26.6.2008 - BVerwG 2 C 2.07 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.1.2012 - 5 LA 176/10 -, juris, und - 5 LA 82/11 -).
  • VG München, 17.01.2013 - M 17 K 11.5020

    Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern in der Beihilfe; Übergangsregelung;

    Maßgeblich im Beihilferecht ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (OVG Lüneburg, B. v. 4.1.2012 - 5 LA 176/10 m.w.N.), d.h. hier Januar-Mai 2011.
  • VG Lüneburg, 15.04.2020 - 8 A 326/17

    Anerkennung; Beihilfe; Depression; Rehabilitationsmaßnahme; rezidivierende

    Maßgeblich ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 33.12 -, juris Rn. 9; Urt. v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 4.1.2012 - 5 LA 176/10 -, juris Rn. 4; VGH BW, Beschl. v. 7.9.2011 - 2 S 1972/11 -, juris Rn. 3 f.).
  • VG Bayreuth, 12.11.2019 - B 5 K 18.433

    Beihilfefähigkeit

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen abverlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 - juris; NdsOVG, U.v. 23.4.2010 - 5 LB 388/08 - juris; B.v. 21.11.2008 - 5 LA 98/08 - juris; B.v. 4.1.2012 - 5 LA 176/10 - juris).
  • VG Oldenburg, 22.07.2013 - 6 A 4884/12

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Treppenlift

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 40.09 -, juris) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. Januar 2012 - 5 LA 176/10 -, juris; vgl. auch § 58 Abs. 1 BBhV) ist für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich.
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