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   OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10   

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https://dejure.org/2011,5776
OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10 (https://dejure.org/2011,5776)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.2011 - 5 LA 214/10 (https://dejure.org/2011,5776)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 2011 - 5 LA 214/10 (https://dejure.org/2011,5776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Waisengeld bei mehr als viermonatiger Übergangszeit zwischen Zivildienst und Hochschulstudium

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStG a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b ) EStG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Waisengeld bei Überschreiten der Übergangszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 b) EStG a.F.

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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Göttingen, 23.02.2004 - 3 A 3490/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Waisengeld; Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F., die § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG in Bezug nimmt, begünstigt nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten (vgl. BFH, Urteil vom 15.7.2003 - VIII R 78/99 -, juris; Schmidt, EStG, 22. Aufl. 2003, § 32 Rn 42; vgl. ebenso z. B. VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004 - 3 A 3490/02 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 27.8.2009 - 1 A 292/06 -).

    Der unmissverständliche Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F. und die Gesetzgebungsmaterialien bestätigen diese Auslegung (vgl. ebenso BFH, Urteil vom 15.7.2003, a. a. O.; VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O.).

    Aus der uneingeschränkten Anknüpfung in § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG an die dort im Einzelnen und abschließend aufgeführten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ist zu erkennen, dass eine nach dem Einkommensteuergesetz zu bejahende oder zu verneinende Übergangszeit ohne Weiteres auch für die versorgungsrechtlichen Folgerungen über die Gewährung von Waisengeld maßgeblich sein soll (vgl. zutreffend VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.9.1993 - 2 C 21.92 -, juris).

    Denn der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F. stellt auf das Vorliegen einer Übergangszeit von höchstens vier vollen Kalendermonaten ab, ohne insoweit subjektive Tatbestandsmerkmale wie Verschulden oder Vertretenmüssen heranzuziehen (vgl. Hess. FG, Urteil vom 25.6.1997 - 2 K 626/97 -, juris ; Schmidt, a. a. O., § 32 Rn 42; VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O.).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99

    Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F., die § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG in Bezug nimmt, begünstigt nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten (vgl. BFH, Urteil vom 15.7.2003 - VIII R 78/99 -, juris; Schmidt, EStG, 22. Aufl. 2003, § 32 Rn 42; vgl. ebenso z. B. VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004 - 3 A 3490/02 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 27.8.2009 - 1 A 292/06 -).

    Der unmissverständliche Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F. und die Gesetzgebungsmaterialien bestätigen diese Auslegung (vgl. ebenso BFH, Urteil vom 15.7.2003, a. a. O.; VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O.).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in seinem Urteil vom 23. Februar 2004 (a. a. O.) zutreffend darauf hingewiesen, dass es der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.5.1985 - 2 BvL 24/82 -, juris) entspricht, dass bei einem grundsätzlich stark typisierenden Leistungssystem wie dem Waisengeld Härtefalle im Interesse der notwendigen Flexibilität des Besoldungs- und Versorgungsgefüges und der hier besonders zu achtenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers grundsätzlich hinzunehmen sind.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    In einem solchen Fall sind die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht erfüllt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.2.2009 - 5 LA 334/08 - vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschluss vom 27.8.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 13).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 77/00

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2003 (- VIII R 77/00 -, juris), mit dem das von dem Kläger angeführte Urteil des Finanzgerichts München vom 8. Dezember 1999 (- 9 K 2076/99 -, juris) teilweise aufgehoben worden ist, liegt der Tatbestand des Fehlens eines Ausbildungsplatzes zwar nicht nur dann vor, wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann.
  • FG München, 08.12.1999 - 9 K 2076/99

    Ausbildungswilligkeit - Schulanmeldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2003 (- VIII R 77/00 -, juris), mit dem das von dem Kläger angeführte Urteil des Finanzgerichts München vom 8. Dezember 1999 (- 9 K 2076/99 -, juris) teilweise aufgehoben worden ist, liegt der Tatbestand des Fehlens eines Ausbildungsplatzes zwar nicht nur dann vor, wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann.
  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 21.92

    Beamtenversorgung - Waisengeld - Halbtagsbeschäftigung - Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Aus der uneingeschränkten Anknüpfung in § 61 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG an die dort im Einzelnen und abschließend aufgeführten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ist zu erkennen, dass eine nach dem Einkommensteuergesetz zu bejahende oder zu verneinende Übergangszeit ohne Weiteres auch für die versorgungsrechtlichen Folgerungen über die Gewährung von Waisengeld maßgeblich sein soll (vgl. zutreffend VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.9.1993 - 2 C 21.92 -, juris).
  • FG Hessen, 25.06.1997 - 2 K 626/97

    Kindergeld nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10
    Denn der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2. b) EStG a. F. stellt auf das Vorliegen einer Übergangszeit von höchstens vier vollen Kalendermonaten ab, ohne insoweit subjektive Tatbestandsmerkmale wie Verschulden oder Vertretenmüssen heranzuziehen (vgl. Hess. FG, Urteil vom 25.6.1997 - 2 K 626/97 -, juris ; Schmidt, a. a. O., § 32 Rn 42; VG Göttingen, Urteil vom 23.2.2004, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2018 - 5 LA 109/16

    Alarmierungshäufigkeit; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Freizeit; OrgL-Dienst;

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2016 - 5 LA 178/15

    Antibakterielle photodynamische Therapie; antimikrobielle photodynamische

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 5 LA 84/13

    Geltung der (kenntnisabhängigen) Regelverjährung der §§ 195, 199 I BGB für

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2011 - 5 LA 300/09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30.8.2011 - 5 LA 214/10 -, juris Rn. 3).
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