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   OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14   

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https://dejure.org/2014,18811
OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14 (https://dejure.org/2014,18811)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2014 - 5 LA 29/14 (https://dejure.org/2014,18811)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 5 LA 29/14 (https://dejure.org/2014,18811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 5 S. 4 NLVO; § 19 Abs. 2 S. 2 NBG
    Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit gem. § 19 Abs. 2 S. 2 NBG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit gem. § 19 Abs. 2 S. 2 NBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NLVO § 7 Abs. 5 S. 4; NBG § 19 Abs. 2 S. 2
    Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit gem. § 19 Abs. 2 S. 2 NBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Probezeitverkürzung bei einem Lehrer - und die Anrechnung Zeiten beruflicher Tätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363

    Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14
    Vielmehr bedarf es über die Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit einer verbindlichen Entscheidung des Dienstherrn in Form des Erlasses eines (begünstigenden) Verwaltungsaktes (vgl. auch VG Ansbach, Beschluss vom 19.3.2013 - AN 1 S 13.00363 -, juris Rn. 206 unter Verweis auf Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Erl. 22 zu Art. 36 LlbG), zumal diese Entscheidung für den Beamten statusrechtlich von Bedeutung ist.

    Gründe für die Nichtanrechnung können demnach dann vorliegen, wenn eine Tätigkeit zwar grundsätzlich anrechenbar wäre, jedoch Zweifel bestehen, ob sich der Beamte bei dieser Tätigkeit auch unter Anwendung eines strengen Maßstabes bewährt hat, so dass erwartet werden kann, dass die bei einer Anrechnung verbleibende Dauer der Probezeit für eine Feststellung der Bewährung ausreichen wird (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 19.3.2013, a. a. O., Rn. 204 unter Hinweis auf Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, a. a. O., Erl. 21 zu Art. 36 LlbG).Deshalb kann es gerechtfertigt und zweckmäßig sein, die Entscheidung über die Anrechnung nicht schon im Zusammenhang mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu treffen, sondern erst nach Ableistung einer gewissen Probezeit (siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - BVerwG, 2 C 17.82 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14
    Auf die Auslegung einer öffentlich-rechtlichen Erklärung wie dieser beiden Schreiben ist die Vorschrift des § 133 BGB entsprechend anwendbar (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3.3. 2005 - BVerwG 2 C 13.04 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82

    Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14
    Gründe für die Nichtanrechnung können demnach dann vorliegen, wenn eine Tätigkeit zwar grundsätzlich anrechenbar wäre, jedoch Zweifel bestehen, ob sich der Beamte bei dieser Tätigkeit auch unter Anwendung eines strengen Maßstabes bewährt hat, so dass erwartet werden kann, dass die bei einer Anrechnung verbleibende Dauer der Probezeit für eine Feststellung der Bewährung ausreichen wird (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 19.3.2013, a. a. O., Rn. 204 unter Hinweis auf Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, a. a. O., Erl. 21 zu Art. 36 LlbG).Deshalb kann es gerechtfertigt und zweckmäßig sein, die Entscheidung über die Anrechnung nicht schon im Zusammenhang mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu treffen, sondern erst nach Ableistung einer gewissen Probezeit (siehe auch BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - BVerwG, 2 C 17.82 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 138 Nr. 3 VwGO) gebietet es dem Gericht nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 17.11.1992 - 1 BvR 168/89 u. a. -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Sie bedurfte vielmehr einer die Anrechnung verfügenden Entscheidung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 C 17.82 -, Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 1; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.07.2014 - 5 LA 29/14 -, Juris; Lemhöfer/Leppek, a.a.O., § 29 RdNr. 9).

    Vielmehr kann das Erfordernis einer Bewährungsfeststellung auch den Ausschluss der Anrechnung von Dienstzeiten im öffentlichen Dienst rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.06.1989 - 2 A 3.86 -, Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 4, und vom 24.11.1983, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.07.2014, a.a.O., m.w.N.).

    Eine Anrechnung von Vordienstzeiten kommt daher nur und erst dann in Betracht, wenn eine hinreichende Grundlage für eine Entscheidung über die Bewährung besteht und diese zweifelsfrei festgestellt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.07.2014, a.a.O., zu § 7 NLVO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 1 B 1051/19

    Richter auf Probe; ernennungsreif; Verplanung; Verplanungsbewerber;

    Der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 28. Juli 2014 - 5 LA 29/14 - gibt für ihre Ansicht jedenfalls deshalb nichts her, weil er keine richter-, sondern eine beamtenrechtliche Fragestellung beleuchtet und dabei zudem lediglich niedersächsisches Landesrecht betrifft.
  • VG Aachen, 20.09.2018 - 1 K 3521/16

    Vordienstzeiten; Polizeivollzugsbeamter; Bundeswehr; Leutnant; A 9 BBesO;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 17.82 -, a.a.O., Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 5 LA 29/14 -, juris, Rn. 21.
  • VG Köln, 20.01.2022 - 19 K 3651/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 C 17.82 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.07.2014 - 5 LA 29/14 -, juris, Rn. 21.
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