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   OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04   

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OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04 (https://dejure.org/2008,6174)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2008 - 5 LA 326/04 (https://dejure.org/2008,6174)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 5 LA 326/04 (https://dejure.org/2008,6174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Darlegung einer Aufklärungsrüge und des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei neuem Tatsachenvortrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 86 Abs. 3 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 5 VwGO; § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO; § 15 Abs. 2 BeamtVG
    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des Berufungszulassungsgrundes ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei neuem Tatsachenvortrag; Möglichkeit der Ausräumung von Widersprüchen in schriftsätzlichen Einlassungen mit dem ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 15 Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 4 S. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 86 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des Berufungszulassungsgrundes ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei neuem Tatsachenvortrag; Möglichkeit der Ausräumung von Widersprüchen in schriftsätzlichen Einlassungen mit dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Der Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, und BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 - Juris, Rn. 3 des Langtextes).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., Beschl. v. 10.10.2001 - BVerwG 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140, und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, a. a. O., - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., Beschl. v. 10.10.2001 - BVerwG 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140, und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, a. a. O., - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/98

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Neue Tatsachen; Neue Beweismittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.02.1998 - 12 M 5642/98 -, Nds. VBl. 1998, 162 [166]).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, a. a. O., Beschl. v. 10.10.2001 - BVerwG 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140, und Beschl. v. 6.3. 1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 - zitiert nach Juris, Rn. 3 des Langtextes).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00

    Aufklärungsrüge; Beweisanregung; Darlegung; Gehörsrüge; Sachaufklärung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Der Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, und BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 - Juris, Rn. 3 des Langtextes).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Namentlich § 86 Abs. 3 VwGO dient nicht der Auffüllung von Defiziten im Vorbringen der Beteiligten, sondern nur deren Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungspflichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.12.1999 - BVerwG 9 B 467.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 11 LA 172/08

    Sicherstellung eines auf dem Bahnhofsvorplatz angeschlossenen Fahrrads im Wege

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838; Nds. OVG, B. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, www.dbovg.niedersachsen.de, m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar wäre, so hat dies eine Verringerung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts zur Folge (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschl. v. 16.9.2010 -, 11 ZB 09.2002, juris, Rn.16).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem

    Deshalb und weil die Darlegungspflicht des Zulassungsantragstellers dem Revisionsrecht nachgebildet ist, sind in einem solchen Falle an die zur Erhebung einer Aufklärungsrüge nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlichen Darlegungen keine geringeren Anforderungen zu stellen, als an die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Der Zulassungsantragsteller muss substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 5 LA 142/07

    Bedeutung von Vorbeurteilungen im Rahmen der Auswahl unter Beförderungsbewerbern;

    Je nach Fallkonstellation kann er insbesondere gehalten sein, Schriftverkehr vorzulegen oder auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris, m. w. N.).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07

    Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und seiner Ehefrau;

    Je nach Fallkonstellation kann er z. B. gehalten sein, Schriftverkehr vorzulegen oder auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (Nds. OVG , Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 91 zu § 124).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Je nach Fallkonstellation kann er z. B. gehalten sein, Schriftverkehr vorzulegen oder auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (Nds. OVG , Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 91 zu § 124).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06

    Nachholen einer Anhörung durch eine außerprozessuale Übersendung eines Gutachtens

    Je nach Fallkonstellation kann er z. B. gehalten sein, Schriftverkehr vorzulegen oder auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (Nds. OVG , Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 91 zu § 124).

    Ein Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 - und Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    Deshalb und weil die Darlegungspflicht des Zulassungsantragstellers dem Revisionsrecht nachgebildet ist, sind in einem solchen Falle an die zur Erhebung einer Aufklärungsrüge nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlichen Darlegungen keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Der Zulassungsantragsteller muss substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 11 ZB 23.1360

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Dabei können im Einzelfall die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso höher sein, je weniger nachvollziehbar ein Unterlassen des Vorbringens in der ersten Instanz ist (vgl. VGH BW, B.v. 7.11.2023 - 2 S 572/23 - juris Rn. 25; NdsOVG, B.v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 - juris Rn. 10; Seibert, a.a.O. § 124 Rn. 91).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG Beschl. v. 29.9.2010 - 10 LA 275/07 -, v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 - und v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 91).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG Beschl. v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10

    Anforderungen an die Gewährung eines Familienzuschlags an einen geschiedenen

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 341/07

    Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe anhand der Schülerzahl;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 3 A 2107/15

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Gründen zur Zulassung der Berufung

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 11 LA 490/07

    Kostentragung für Abschiebungen mit Flugzeugen privater

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 2 S 572/23

    Heranziehung zu Hundesteuer; Abgrenzung der Rassen Miniatur Bullterrier und

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2008 - 7 LA 33/08

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Grundabtretungsbeschlusses; Drittwirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen den

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2009 - 1 LA 126/08

    Erteilung einer Kiesabbaugenehmigung; Berufungszulassung, Hinweispflichten des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2008 - 12 A 888/08
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2023 - 8 LA 80/22

    Betriebsstätte; Beweis; Meldebescheinigung; Rundfunkbeitragspflicht; Vermutung;

  • OVG Sachsen, 07.03.2011 - 1 A 143/10

    Ausbildungsförderung, Rücknahme eines Ausgangsbescheids vor Abschluss eines

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