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   OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09   

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OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09 (https://dejure.org/2011,11948)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.2011 - 5 LB 218/09 (https://dejure.org/2011,11948)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 2011 - 5 LB 218/09 (https://dejure.org/2011,11948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Belehrungspflicht des Dienstherrn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87c Abs. 2 NBG ; § 87c Abs. 3 S. 1, 2 NBG ; § 178e S. 1, 2 VVG a.F.
    Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten über das Erfordernis privatrechtlichen Versicherungsschutzes aufgrund eines entfallenen Beihilfeanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten über das Erfordernis privatrechtlichen Versicherungsschutzes aufgrund eines entfallenen Beihilfeanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belehrungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten über das Erfordernis privatrechtlichen Versicherungsschutzes aufgrund eines entfallenen Beihilfeanspruchs

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    Demgemäß gebietet die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn grundsätzlich nicht, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung hinzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55 ff., zitiert nach juris, Rn. 16 m. w. N.; Beschluss vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120, zitiert nach juris, Rn 5; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).

    Das Nichtbestehen einer allgemeinen Belehrungspflicht des Dienstherrn schließt es allerdings nicht aus, dass in besonderen Fallgestaltungen Umstände vorliegen können, die geeignet sein können, eine Belehrungspflicht auszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1997, a. a. O.; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).

  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    Demgemäß gebietet die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn grundsätzlich nicht, seine Beamten von sich aus auf für sie etwa in Betracht kommende Möglichkeiten einer Antragstellung hinzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55 ff., zitiert nach juris, Rn. 16 m. w. N.; Beschluss vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120, zitiert nach juris, Rn 5; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).

    So ist anerkannt, dass eine dem Beamten vom Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erteilende Aufklärung - zum Beispiel auf Grund einer Bitte um Auskunft oder wegen der Erkenntnis, dass der Beamte sich über die Rechtsfolgen einer ihm anheim gestellten Entschließung in einem Irrtum befindet - richtig und vollständig sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1972 - II C 8.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 39; Beschluss vom 6.3.2002, a. a. O.; Urteil vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, BVerwGE 123, 175 ff., zitiert nach juris, Rn 59; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    Die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen, die der Beamte für solche Wahlleistungen getätigt hat, ist deshalb verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 ff., zitiert nach juris, Rn 31).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    So ist anerkannt, dass eine dem Beamten vom Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erteilende Aufklärung - zum Beispiel auf Grund einer Bitte um Auskunft oder wegen der Erkenntnis, dass der Beamte sich über die Rechtsfolgen einer ihm anheim gestellten Entschließung in einem Irrtum befindet - richtig und vollständig sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1972 - II C 8.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 39; Beschluss vom 6.3.2002, a. a. O.; Urteil vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, BVerwGE 123, 175 ff., zitiert nach juris, Rn 59; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).
  • BVerwG, 04.07.1972 - II C 8.72

    Unmittelbare oder entsprechende Anwendbarkeit des § 127

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    So ist anerkannt, dass eine dem Beamten vom Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erteilende Aufklärung - zum Beispiel auf Grund einer Bitte um Auskunft oder wegen der Erkenntnis, dass der Beamte sich über die Rechtsfolgen einer ihm anheim gestellten Entschließung in einem Irrtum befindet - richtig und vollständig sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1972 - II C 8.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 39; Beschluss vom 6.3.2002, a. a. O.; Urteil vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, BVerwGE 123, 175 ff., zitiert nach juris, Rn 59; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    Insoweit kann sie die Feststellung des Bestehens des Anspruchs dem Grunde nach begehren (vgl. nochmals Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 - 11 C 6.00 -, BVerwGE 112, 253 ff., zitiert nach juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 218/09
    Verletzt der Dienstherr diese Pflicht schuldhaft und ruft die unrichtige oder irreführende Auskunft bei dem Beamten einen Irrtum hervor, der ihn veranlasst, eine rechtserhebliche Handlung zu unterlassen, hat der Dienstherr diesen Schaden zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006 - 2 C 7.06 -, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 39, zitiert nach juris, Rn.16; Beschluss des Senats vom 27.8.2009 - 5 LA 501/07 -).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 3 ZB 14.1600

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Den Beklagten traf keine Verpflichtung, den Kläger innerhalb der Sechsmonatsfrist auf die Verminderung seines Beihilfebemessungssatzes hinzuweisen, um ihm eine fristgerechte Anpassung seines privaten Krankenversicherungsschutzes ohne eine (erneute) Risikoprüfung zu ermöglichen (OVG Lüneburg, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 218/09 - juris Rn. 32).

    Daher ist es auch allein Sache des Beamten, sich hinsichtlich der durch die Beihilfe nicht abgedeckten Aufwendungen im Krankheitsfall um ausreichenden privaten Versicherungsschutz zu bemühen (OVG Lüneburg, U.v. 5.4.2011 a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw

    Die Beigeladene zu 1) hat keinen Antrag gestellt, aber auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 5. April 2011, Az. 5 LB 218/09, verwiesen, wonach es Sache des einzelnen Beihilfeberechtigten sei, sich hinsichtlich der durch die staatliche Beihilfe nicht abgedeckten Aufwendungen im Krankheitsfall um einen privatrechtlichen Versicherungsschutz zu bemühen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 140/22

    Erhebung eines Ausgleichszuschlags 2019 durch die Postbeamtenkrankenkasse

    Insbesondere gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, dass der Dienstherr über den Versicherungsschutz für die nicht von dem Beihilfeanspruch abgedeckten Aufwendungen im Krankheitsfall ausdrücklich belehrt (vgl. dazu etwa Niedersächsisches OVG, Urteil vom 05.04.2011 - 5 LB 218/09 - juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2013 - 5 LA 46/13

    Pflicht des Dienstherrn zur Unterrichtung eines Beamten über Rechtsänderungen im

    Ein derartiger Umstand kann insbesondere in einer üblicherweise erfolgenden Belehrung oder aber in einer ausdrücklichen Bitte um Auskunft liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - BVerwG 2 C 10.96 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 21.12.2011 - BVerwG 2 B 94.11 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Urteil vom 5.4.2011 - 5 LB 218/09 -, juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - 1 A 204/17

    Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für den Erwerb des Arzneimittels

    vgl. zu Hinweispflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten etwa BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 -, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 10, und Urteil vom 5. April 2011 - 5 LB 218/09 -, juris, Rn. 27 f.; Bay. VGH, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 14 BV 11.763 -, juris, Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2012 - 6 A 3015/11 -, juris, Rn. 4 f., und Urteil vom 19. November 2004 - 6 A 2992/01 -, juris, Rn. 45 ff.
  • VG München, 30.09.2021 - M 5 K 18.5832

    Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei falscher Auskunft nach

    Ein derartiger Umstand kann insbesondere in einer üblicherweise erfolgenden Belehrung oder aber in einer ausdrücklichen Bitte um Auskunft liegen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - BVerwGE 104, 55, juris; U.v. 4.7.1972 - II C 8.72 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 39; Nds. OVG, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 218/09, juris Rn. 28).
  • VG Würzburg, 23.05.2017 - W 1 K 16.1162

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahnärztliche Material- und Laborkosten

    Es besteht daher auch keine allgemeine Pflicht des Dienstherrn, auf Änderungen der Rechtslage hinzuweisen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10.96 - juris; BayVGH, U.v. 8.10.2012 - 14 BV 11.763 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 5.4.2011 - 5 LB 218/09 -, juris).
  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1856/14

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Entgegen der Auffassung des Klägers bestand insoweit auch keine allgemeine Aufklärungspflicht oder eine aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung der Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften (BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 6 C 34.79 - und vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 - OVG Lüneburg, Urteil vom 5. April 2011 - 5 LB 218/09-, VG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 12. Juni 2014 - 6 A 5217/12 -, jeweils juris).
  • VG Oldenburg, 12.06.2014 - 6 A 5217/12

    Ausschlussfrist; Trennungsgeld

    Entgegen der Auffassung des Klägers bestand insoweit auch nicht ohnehin und damit unabhängig von der Erlasslage eine allgemeine Aufklärungspflicht oder eine aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung der Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften (BVerwG, Urteile vom 21. April 1982 - 6 C 34.79 - und vom 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 - sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 5. April 2011 - 5 LB 218/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Minden, 28.08.2012 - 10 K 233/11

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als

    vgl. zum Ganzen etwa das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 05. April 2011 - 5 LB 218/09 -, ZBR 2011, 348, m.w.N. -.
  • VG Düsseldorf, 11.09.2015 - 13 K 4988/14

    Vorverfahren ausnahmsweise entbehrlich; Fürsorge- und Alimentationspflicht;

  • VG München, 01.10.2013 - M 12 K 13.2472

    Pensionistenprivileg; Abschaffung; Alimentationsprinzip; Fürsorgepflicht

  • VG Würzburg, 06.12.2011 - W 1 K 11.333

    Verspätete Information über Wegfall des kinderbezogenen Familienzuschlags

  • VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 5553/15

    Anspruch eines Beamten mit vier Kindern auf rückwirkende Erhöhung seines

  • VG Darmstadt, 30.05.2012 - 1 K 6/12

    Versorgungsrecht

  • VG Köln, 19.07.2021 - 3 K 5461/20
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