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   OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13   

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OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13 (https://dejure.org/2013,16914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2013 - 5 LC 13/13 (https://dejure.org/2013,16914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 5 LC 13/13 (https://dejure.org/2013,16914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 BBesG; § 14a BBesG; § 3 Abs. 1 NBeamtVG; Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 125a Abs. 1 S. 1, 2 GG
    Anspruch der Landesbeamten auf Nachtzahlung von Bezügen wegen abweichenden Einsatzes des Sondervermögens "Niedersächsische Versorgungsrücklage" bereits ab dem Haushaltsjahr 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Landesbeamten auf Nachtzahlung von Bezügen wegen abweichenden Einsatzes des Sondervermögens "Niedersächsische Versorgungsrücklage" bereits ab dem Haushaltsjahr 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch der Landesbeamten auf Nachtzahlung von Bezügen wegen abweichenden Einsatzes des Sondervermögens "Niedersächsische Versorgungsrücklage" bereits ab dem Haushaltsjahr 2009

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 820
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Ob es sich bei diesen Anpassungsverminderungen um "echte" rechtfertigungsbedürftige Kürzungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge handelt, kann offen bleiben (vgl. BVerfGE 114, 258 ).

    Dies alles lässt es als sachlich gerechtfertigt erscheinen, die Beamtenschaft durch die Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen an den steigenden Kosten der Versorgung zu beteiligen (vgl. BVerfGE 114, 258 ).

    Die Übertragung von Reformen aus dem einen auf das andere System erfordert deshalb häufig eine prognostische Entscheidung des Gesetzgebers über die künftigen Auswirkungen seiner Maßnahmen (vgl. BVerfGE 114, 258 ).

    Zugleich hat der Gesetzgeber durch die Schaffung dieser Revisionsklausel seiner Verpflichtung Rechnung getragen, die Auswirkungen seiner Reformmaßnahmen zu beobachten und auftretende Ungleichheiten zu beseitigen (vgl. BVerfGE 114, 258 ).

    Zwar kommt dem Lohnniveau der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst besondere Bedeutung für die Bemessung der Amtsangemessenheit der Alimentation zu (vgl. BVerfGE 114, 258 ).

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Der ursprünglich vorgesehene und vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. September 2007 (- 2 BvR 1673/03 u. a. -) gebilligte Zweck der Entlastung des Haushalts im Falle der Zurruhesetzung geburtenstarker Jahrgänge könne jedoch nicht mehr erreicht werden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. September 2007 (- 2 BvR 1673/03 u. a. -) entschieden habe, handle es sich bei diesen Zuführungen nicht um Individualbeiträge der Beamten zur Finanzierung ihrer Versorgung, weil diese nicht aus dem Vermögen der Besoldungs- und Versorgungsempfänger stammten.

    Sie hat auf den Inhalt des Widerspruchsbescheides sowie auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2007 (- 2 BvR 1673/03 u. a. -) Bezug genommen.

    Das Bundesverfassungsgericht habe zudem in seinem Beschluss vom 24. September 2007 (- 2 BvR 1673/03 u. a. -) festgestellt, dass die an § 14a BBesG anknüpfenden verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen verfassungsgemäß seien.

    Die in der Entscheidung vom 24. September 2007 (- 2 BvR 1673/03 u. a. -) genannten Gründe seien nach wie vor geeignet, die abgesenkten Bezüge zu rechtfertigen.

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007 (- 2 BvR 1673/03 u. a.-, juris) einen Verfassungsverstoß der genannten Bestimmungen - insbesondere gegen Art. 33 Abs. 5 GG, das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und Art. 3 Abs. 1 GG - mit überzeugenden Gründen verneint und hierzu im Wesentlichen ausgeführt (juris, Rn. 37ff.):.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Denn mit Ablauf des Jahres 2002 waren die verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zwar auf der Grundlage des § 14a Abs. 2a BBesG ausgesetzt worden, die Minderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um den bis zum 31. Dezember 2002 erreichten "Basiseffekt" von 0, 6 Prozentpunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - BVerwG 2 C 34.01 -, juris Rn. 12) wirkte jedoch fort und wurde weiterhin der Versorgungsrücklage zugeführt.

    Diese Klage ist statthaft, denn sie hat keine abstrakte Rechtsfrage zum Gegenstand, sondern dient der Klärung im Streit befindlicher subjektiver Rechte im Rahmen des Besoldungsrechtsverhältnisses (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - BVerwG 2 C 34.01 -, juris Rn. 11).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung im Besoldungsrecht (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 und 1045/75 -, juris; Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - BVerwG 2 C 14.83 -, juris Rn. 13; Urteil vom 20.6.1996 - BVerwG 2 C 7.95 -, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 19.12.2002, a. a. O., Rn. 11).

    Eine unzulässige Rückwirkung liegt hierin aber schon deshalb nicht, weil die Anpassungen, durch die die Bezüge der Beamten um 2, 9 und 1, 8 % angehoben wurden, keine rechtlich selbständige, belastende Wirkung entfalteten (vgl. BVerwGE 117, 305 ).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden, welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Bediensteten bestehen und ob die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Einkommen in der Privatwirtschaft und der Leistungen anderer Alterssicherungssysteme wichtige Anhaltspunkte dafür liefert, die Beamtenbesoldung nicht an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzugleichen (BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - BVerwG 2 C 34.01 -, juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss vom 24.9.2007, a. a. O., Rn. 66ff.).

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Er beinhaltet, dass Besoldungs- und Versorgungsleistungen nur zugesprochen werden dürfen, wenn und soweit sie gesetzlich vorgesehen sind (BVerwG, Urteil vom 27.5.2010 - BVerwG 2 C 33.09 -, juris Rn. 8; Urteil vom 24.1.2013 - BVerwG 5 C 12.12 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 LA 177/12 - Plog/Wiedow, BBG, Stand: Mai 2013, Band 3, § 2 BBesG Rn. 1).

    Dies gilt selbst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die sich aus dem Gesetz ergebende Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist (BVerwG, Urteil vom 27.5.2010, a. a. O., Rn. 8).

    Nur, wenn das Bundesverfassungsgericht durch Erlass einer Vollstreckungsanordnung nach § 35 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) eine normersetzende Interimsregelung getroffen hat, können unmittelbare Zahlungsansprüche des Beamten entstehen (BVerwG, Urteil vom 27.5.2010, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung im Besoldungsrecht (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 und 1045/75 -, juris; Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - BVerwG 2 C 14.83 -, juris Rn. 13; Urteil vom 20.6.1996 - BVerwG 2 C 7.95 -, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 19.12.2002, a. a. O., Rn. 11).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Das Recht der Beamten und das der Arbeitnehmer - auch derjenigen im öffentlichen Dienst - unterscheiden sich schon im Grundsätzlichen (vgl. hierzu BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Das Recht der Beamten und das der Arbeitnehmer - auch derjenigen im öffentlichen Dienst - unterscheiden sich schon im Grundsätzlichen (vgl. hierzu BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung im Besoldungsrecht (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 30.3.1977 - 2 BvR 1039/75 und 1045/75 -, juris; Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - BVerwG 2 C 14.83 -, juris Rn. 13; Urteil vom 20.6.1996 - BVerwG 2 C 7.95 -, juris Rn. 19 ff.; Urteil vom 19.12.2002, a. a. O., Rn. 11).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Anders als eine nur teilweise Änderung bei Fortbestand der bundesrechtlichen Regelung erfordert die Ersetzung des Bundesrechts im Sinne von Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG, dass der Landesgesetzgeber die Materie, ggf. auch einen abgrenzbaren Teil hiervon, in eigener Verantwortung regelt; dabei ist er nicht gehindert, ein weitgehend mit dem bisherigen Bundesrecht gleichlautendes Landesrecht zu erlassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9.6.2004 - 1 BvR 636/02 -, juris Rn. 105).
  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 96.75

    Anforderungen an den Begriff der "ähnlichen Versorgung" im Sinne der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13
    Es kann offen bleiben, ob die Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. hierzu BVerwGE 54, 177 ; Merten, NVwZ 1999, S. 809 ; v. Zezschwitz, ZBR 1998, S. 115 einerseits und Battis/Kersten, NVwZ 2000, S. 1337 ; Ruland, NVwZ 1995, S. 417 andererseits).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 43.91

    Ruhegehaltssatz - Beamter im Ruhestand - Berufsunfähigkeit -

  • BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn;

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

  • VG Hannover, 15.11.2012 - 2 A 1918/11

    Anspruch eines Beamten auf Nachzahlung nach der Auflösung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Polizeibeamter; besondere

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 4.97

    Rechtskraft

  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 5 LA 177/12

    Vereinbarkeit von § 6 TelekomSZVmit der in § 2 BBesG in Verbindung mit Art. 33

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

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