Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 28.02.2012

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   OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10 (https://dejure.org/2012,1961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 LC 128/10 (https://dejure.org/2012,1961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 LC 128/10 (https://dejure.org/2012,1961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Aufwendungsersatz für häusliche Arbeitszimmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i.R.d. Zumutbarkeit von Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i.R.d. Zumutbarkeit von Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lehrer haben keinen Anspruch auf eigenes Dienstzimmer oder Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Dienstzimmer des Lehrers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lehrer - Das häusliche Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i.R.d. Zumutbarkeit von Aufwendungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf ein eigenes Dienstzimmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf eigenes Dienstzimmer oder Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer für Lehrer - Mittelpunkt beruflicher Tätigkeit des Lehrers stellt Unterrichten im Klassenraum dar

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82

    Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1983 (- BVerwG 2 B 148.82 -), wonach nicht von der dienstlichen Notwendigkeit eines Arbeitszimmers auszugehen sei, liege über 20 Jahre zurück und seitdem habe sich das Berufsbild des Lehrers stark verändert.

    Wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (- BVerwG 2 B 148.82 -) entschiedenen Fall habe auch hier der Kläger weder vorgetragen noch sei aus den Verwaltungsvorgängen ersichtlich, dass eine dienstliche Weisung zur Unterhaltung eines Arbeitszimmers bzw. zur Anschaffung bestimmter Arbeitsmittel vorliege.

    Die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 8. September 1983 (BVerwG 2 B 148.82) sei nicht mehr zeitgemäß.

    Zwar liegt eine dienstliche Weisung des Dienstherrn an den Kläger, ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, nicht vor (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 8.9.1983 - BVerwG 2 B 148.82 -, juris Rn. 5).

    Unmittelbar auf die Fürsorge gestützte Ansprüche kommen aber nur dann in Betracht, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1983, a. a. O., Rn. 6; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25.8.2011 - BVerwG 2 C 43.10 -. juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (a. a. O., Rn. 5) entschieden, dass der Gesetzgeber nicht von Verfassungswegen genötigt war, von der dienstlichen Notwendigkeit eines besonderen, ausschließlich der dienstlichen Arbeit dienenden Arbeitszimmers für beamtete Lehrer und von entsprechenden besonderen Kosten auszugehen.

    Es ist nach den obigen Ausführungen zu § 5 Abs. 1 NBesG und zu der Zumutbarkeit der Aufwendungen schließlich auch nicht ersichtlich, dass ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Klägers eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1983, a. a. O., Rn. 6).

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08

    Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Insofern können diese Kosten als Korrektiv zu der dem Kläger gewährten Freiheit in der Einteilung seiner Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich gesehen werden (vgl. auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009 - 6 Sa 1114/08 -, juris zu einem angestellten Lehrer).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als ideal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

    Es obliegt vielmehr dem Dienstherrn, die benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsmittel quantitativ und qualitativ vorzugeben (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O.).

    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O.).

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Außerdem ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Lehrer die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen, nämlich das Unterrichten, regelmäßig nicht zu Hause, sondern in der Schule erbringt (vgl. auch BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11 -, juris Rn. 15).

    Die eigentliche richterliche Tätigkeit wird aber im Gericht ausgeübt und manifestiert sich in Sitzungen und mündlichen Verhandlungen (vgl. BFH, Urteil vom 8.12.2011, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Zwar ist es in der Rechtsprechung und der Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.2003 - BVerwG 6 B 22.03 -, juris).

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 28.3.2003, a. a. O., Rn. 4).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 23. August 2007 (- BVerwG 6 P 7.06 -) die räumlichen Bedingungen in der damals streitgegenständlichen Schule als nicht ausreichend bezeichnet.

    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als ideal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Er verweise auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Münster - 4 L 471/06 -, des Oberverwaltungsgerichts Münster - 6 B 1880/06 - und des Verwaltungsgerichts Koblenz - 6 K 842/07 KO -, wonach es nicht Pflicht des Beamten sei, seine Dienstbezüge für Arbeitsmittel oder für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers aufzuwenden.

    Aus dem gleichen Grund kann auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. September 2007 (- 6 K 842/07.KO - juris; vgl. auch im Anschluss OVG RP, Urteil vom 26.2.2008 - 2 A 11288/07 -, juris; s. a. OVG NW, Beschluss vom 6.2.2012 - 6 B 1562/11 -, juris) nicht zur Begründung eines Anspruchs des Klägers herangezogen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - 6 B 1880/06

    Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten beschaffen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Er verweise auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Münster - 4 L 471/06 -, des Oberverwaltungsgerichts Münster - 6 B 1880/06 - und des Verwaltungsgerichts Koblenz - 6 K 842/07 KO -, wonach es nicht Pflicht des Beamten sei, seine Dienstbezüge für Arbeitsmittel oder für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers aufzuwenden.

    Streitgegenstand des vom Kläger zitierten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. Oktober 2006 (- 6 B 1880/06 -, juris, vgl. Leitsatz) war eine Anordnung der Schulverwaltung gegenüber dem Antragsteller jenes Verfahrens, sich zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts bestimmte Lehrbücher aus eigenen Mitteln anzuschaffen.

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Weiter ist beachtlich, dass der Kläger die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer - anders als die Beamten, die nicht Lehrer sind - gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bis zu 1.250,-- EUR steuerlich absetzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvL 13/09 -, juris).

    Dieser Einschätzung des Senats steht nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (- 2 BvL 13/09 -, juris) entgegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 6 A 2419/00

    Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer an Gesamtschulen rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Denn der Zeitaufwand für diese Tätigkeiten hängt von den individuellen Fächerkombinationen der Lehrer (korrekturintensiv oder nicht) sowie den konkreten Unterrichtsverpflichtungen (z. B. Abiturjahrgang; Gewährung von Entlastungsstunden etc.) ab; außerdem spielen subjektive Faktoren wie die persönliche Befähigung und Berufs- und Lebenserfahrung sowie selbst gestellte Anforderungen eine Rolle, genauso wie der äußere Faktor der Erhöhung oder Verminderung von Klassenstärken (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4.7.2003 - 6 A 2419/00 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
    Der Zeitaufwand für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten kann deshalb nur grob pauschalierend geschätzt werden (st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2011 - 5 LC 269/09 -, juris; Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
  • VG Münster, 16.08.2006 - 4 L 471/06

    Schulbücher: Lehrer muss nicht selbst zahlen

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08

    Kein Anspruch des Lehrers auf abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 2 A 11288/07

    Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - 6 B 1562/11

    Antrag eines Lehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers

    In dem Parallelverfahren 5 LC 128/10 macht jener Kläger Aufwendungen in Höhe von knapp 100,-- EUR monatlich für ein 13, 40 m² großes Arbeitszimmer geltend.

    Eine Beeinträchtigung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht ist auch nicht erkennbar, wenn man die in dem Parallelverfahren 5 LC 128/10 von dem dortigen Kläger geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von monatlich knapp 100,-- EUR für den Kläger entsprechend zugrunde legte.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10 (https://dejure.org/2012,7398)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 LC 133/10 (https://dejure.org/2012,7398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Aufwendungsersatz für häusliche Arbeitszimmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegen ihren Dienstherrn

  • rechtsportal.de

    NBesG § 5 Abs. 1; NBG § 87 Abs. 2 S. 1
    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegen ihren Dienstherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lehrer haben keinen Anspruch auf eigenes Dienstzimmer oder Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegen ihren Dienstherrn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82

    Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Die Kammer schließe sich der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (BVerwG - 2 B 148.82 -) an, wonach der Dienstherr nicht von der dienstlichen Notwendigkeit erheblicher besonderer (den mit der Besoldung abgedeckten Bedarf übersteigenden) Kosten für ein Arbeitszimmer eines Gymnasiallehrers auszugehen brauche.

    Zwar liegt eine dienstliche Weisung des Dienstherrn an den Kläger, ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, nicht vor (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 8.9.1983 - BVerwG 2 B 148.82 -, juris Rn. 5).

    Unmittelbar auf die Fürsorge gestützte Ansprüche kommen aber nur dann in Betracht, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1983, a. a. O., Rn. 6; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25.8.2011 - BVerwG 2 C 43.10 -. juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (a. a. O., Rn. 5) entschieden, dass der Gesetzgeber nicht von Verfassungswegen genötigt war, von der dienstlichen Notwendigkeit eines besonderen, ausschließlich der dienstlichen Arbeit dienenden Arbeitszimmers für beamtete Lehrer und von entsprechenden besonderen Kosten auszugehen.

    Es ist nach den obigen Ausführungen zu § 5 Abs. 1 NBesG und zu der Zumutbarkeit der Aufwendungen schließlich auch nicht ersichtlich, dass ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Klägers eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1983, a. a. O., Rn. 6).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (a. a. O.) entschieden, dass ein Gymnasiallehrer keinen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für Arbeitszimmer und Arbeitsmittel sowie übliche Fahrkosten hat.

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08

    Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Insofern können diese Kosten als Korrektiv zu der dem Kläger gewährten Freiheit in der Einteilung seiner Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich gesehen werden (vgl. auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009 - 6 Sa 1114/08 -, juris zu einem angestellten Lehrer).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als ideal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

    Es obliegt vielmehr dem Dienstherrn, die benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsmittel quantitativ und qualitativ vorzugeben (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O.).

    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O.).

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Außerdem ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Lehrer die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen, nämlich das Unterrichten, regelmäßig nicht zu Hause, sondern in der Schule erbringt (vgl. auch BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11 -, juris Rn. 15).

    Die eigentliche richterliche Tätigkeit wird aber im Gericht ausgeübt und manifestiert sich in Sitzungen und mündlichen Verhandlungen (vgl. BFH, Urteil vom 8.12.2011, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Zwar ist es in der Rechtsprechung und der Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.2003 - BVerwG 6 B 22.03 -, juris).

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 28.3.2003, a. a. O., Rn. 4).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Weiter ist beachtlich, dass der Kläger die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer - anders als die Beamten, die nicht Lehrer sind - gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bis zu 1.250,-- EUR steuerlich absetzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvL 13/09 -, juris).

    Dieser Einschätzung des Senats steht nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (- 2 BvL 13/09 -, juris) entgegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 6 A 2419/00

    Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer an Gesamtschulen rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Denn der Zeitaufwand für diese Tätigkeiten hängt von den individuellen Fächerkombinationen der Lehrer (korrekturintensiv oder nicht) sowie den konkreten Unterrichtsverpflichtungen (z. B. Abiturjahrgang; Gewährung von Entlastungsstunden etc.) ab; außerdem spielen subjektive Faktoren wie die persönliche Befähigung und Berufs- und Lebenserfahrung sowie selbst gestellte Anforderungen eine Rolle, genauso wie der äußere Faktor der Erhöhung oder Verminderung von Klassenstärken (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4.7.2003 - 6 A 2419/00 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Der Zeitaufwand für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten kann deshalb nur grob pauschalierend geschätzt werden (st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2011 - 5 LC 269/09 -, juris; Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Der Zeitaufwand für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten kann deshalb nur grob pauschalierend geschätzt werden (st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2011 - 5 LC 269/09 -, juris; Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Der Zeitaufwand für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten kann deshalb nur grob pauschalierend geschätzt werden (st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2011 - 5 LC 269/09 -, juris; Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
    Der Zeitaufwand für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten kann deshalb nur grob pauschalierend geschätzt werden (st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG 2 C 40.77 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2011 - 5 LC 269/09 -, juris; Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08

    Kein Anspruch des Lehrers auf abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 2 A 11288/07

    Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - 6 B 1562/11

    Antrag eines Lehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - 6 B 1880/06

    Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten beschaffen

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

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